12-Jährige alleine tagsüber Zug fahren. Erlaubt?

Hallo,

ich habe mir heute gerade harte Töne meiner Schwiegermutter anhören müssen. Grund:
Wir haben vor zwei Wochen unsere Große alleine Sonntags Zug fahren lassen. Zugfahrt ca.eine halbe Stunde, kein Umsteigen, sie wurde am Aussteigebahnhof abgeholt.
Heute knallte mir meine Schwiegermutter an den Kopp:" Du weißt schon das, dass das verboten ist! Kinder dürfen erst ab 14 Jahren ohne Aufsicht draussen rum fahren!"

Sie war mit ihrer Freundin in besagtem Ort noch bei MC Do und auf einem nahe der Whg. der Familie befindlichen Spielplatz. Außerdem hatte sie das Handy bei und die Eltern der Freundin waren informiert, bzw. haben sie sich dort auchmal blicken lassen. Nachmittags ist sie mit dem Zug wieder nach Hause.

Bis jetzt habe ich im Netz nicht bezüglich der Aufsichtspflicht in dem Alter und bei Zugfahrten gefunden.
Vielleicht weiß ja einer von Euch was dazu.

Die Reife und die Selbstständigkeit hat sie in jedem Fall zum Zug fahren.

Lottie

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Dann dürften Kinder theoretisch auch nicht alleine mit dem Bus oder der Bahn zur Schule fahren. 30 Minuten Schulweg ist doch keine Seltenheit.

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Soweit ich weiß, gibt es da auch keinen extra Paragrafen. Die Aufsichtspflicht ist abhängig von der Entwicklungsstufe die dein Kind hat - und das musst du selber abschätzen, ob du deiner Tochter die nötige Reife zubilligst. (Übrigens ist das eine der schwierigsten Dinge die man mit Teenagern hinkriegen muss: Ständig ein Auge darauf haben, wie viel Aufsicht und wie viel Freiheit angebracht ist. Ich habe meine Kinder zeitweise gebeten, mir nachzusehen, das ICH noch nicht soweit bin, sie loszulassen, obwohl sie vermutlich durchaus fähig wären, so eine Situation zu händeln.

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Äh ja... Was bitte ist mit deiner SchwiMu los, dass sie solche Weisheiten in die Welt setzt?#kratz Wie bitteschön sollen denn dann manche Kinder zur Schule kommen, wenn erst mit 14 allein Zug fahren erlaubt ist? Kann mich erinnern, dass ich in der 7. Klasse mehrere aus nem Kuhdorf in der Klasse hatte, die täglich gut 30min Zug und dann noch 15min Bus fahren mussten. Und ich sehe jetzt auch keinen Unterschied, ob das Kind von Montag bis Freitag oder Sonntags oder an Ostern oder sonstwann fahren.

Solange dein Mädel sich das zutraut ist doch alles gut.

Was heißt eigentlich "allein draussen rumfahren."? Das beinhaltet für mich auch normalen Stadtverkehr. Dem zufolge hätte ich bis 14 überall hin begleitet werden müssen. Das hätte aber meine Sozialkontakte und Freizeitaktivitäten enorm eingeschränkt!#rofl

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Klar ist das verboten. Und du musst sie auch noch an der Hand in die Schule führen...

Hätten Bahn- und Busunternehmen da eine Beschränkung, würde da so oft drauf hingewiesen, dass wir alle das alle wüssten :-)

Ich weiß aber, dass unser Verkehrsunternehmen hier im Landkreis keine Kinder unter 6 Jahren allein befördert.

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Deine Schwiegermutter scheint da etwas zu verwechseln, ab 14 sind Kinder eingeschränkt geschäftsfähig. Aber mit 12 Jahren sollten Kinder sogar Umsteigen und längere Fahrten ohne Probleme können. - mein Sohn wär sonst nie zur Schule gegangen ;-).

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Jetzt verwechselt Du etwas.

Kinder sind ab 14 strafmündig.

Eingeschränkt geschäftsfähig sind sie bereits ab 7.

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Du hast recht :-)

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Also ich wohne auf dem platten Land. Umland von Hannover, und hier fahren viele Kinder ab der 5 Klasse Morgens mit dem Zug, wenn ich zur Arbeit fahre, nach Hannover rein um dort zur Schule zu gehen.

Die müssen dann im HBF sogar noch die Straßenbahn benutzen um an ihren Zielort zu kommen.

Wenn das verboten währe, müsste also der Schaffner alle Kinder morgens aus dem Zug schmeißen, hat er noch nie getan also denke ich das die DB da keine Probleme mit hat und die müssen es ja wissen.

Cloti

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als ich noch studiert hatte sind Grundschüler (sahen aus wie Grundschüler) ohne Begleitung durch die Pampa gefahren.. Warum sollte es verboten sein?

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Der einzige Zug, der bis 18 warten muss, ist der an der Zigarette.

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#rofl köstlich ! .... nicht die zigarette, ich meine deine antwort ;-)

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Süss, meine Tochter fährt seit der 5. Klasse mit dem Zug zur Schule. Das ist hier üblich und ohne Begleitung:-p