Aufsichtspflicht bei Schülern Klasse 9?

Hallo,
ich hätte mal ne Frage zur Aufsichtspflicht der Schulen. Vielleicht kennt sich ja jemand wirklich aus und kann mich aufklären.

Meine Tochter, 9.Klasse, 14 Jahre, hatte ne Deutsch-Arbeit geschrieben und zurückbekommen, und die sollte eigentlich am letzten Freitag unterschrieben wieder abgegeben werden. Hat sie vergessen, rief mich an, ob ich ihr die Arbeit in die Schule bringen kann, ansonsten müsse sie mit dem Bus nach Hause und sie holen.
Ich sagte, nein, ich bringe sie nicht, und du sagst deinem Lehrer, du darfst nicht nach Hause, Aufsichtspflicht und so, du kannst Nachsitzen o.ä., bringst die Arbeit am Montag.Schau selbst, wie du mit dem Lehrer klar kommst.

So, heute Montag, hat meine Tochter ihre Arbeit natürlich wieder vergessen#aerger. Und sie rief mich vom Bus aus an, sie käme jetzt nach Hause, müsse die Arbeit unterschrieben mitbringen. Der Lehrer dürfe sie nach Hause schicken, er wäre der stellvertretender Direktor und dürfe das.

Klar, muss es ne Konsequenz wegen dieser Schlamperei geben, bekommt sie auch von uns zusätzlich.
Aber mir wären Unmengen von Strafarbeiten oder Nachsitzen wesentlich lieber gewesen. Wenn ich jetzt nicht dagewesen wäre, hätte ich die Arbeit ja auch nicht unterschreiben können.
Wie sieht es denn da grundsätzlich mit der Aufsichtspflicht der Schule aus?
Wenn meiner Tochter was auf diesem Weg nach Hause und zurück passiert, ich weiss ev. noch nicht mal, dass sie unterwegs ist, wenn ich bspw. arbeite?
Meine Tochter hat mich per Handy informiert, nicht die Schule, die wissen gar nicht, wie sie mich erreichen könnten (außer zu Hause).
Es könnte ja mal ein Unfall o.ä. passieren.

So, wer weiss was?

Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten

maja

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Ich kenn das gar nicht so, unsere Schule hat immer gleich einen aufriss gemacht wenn nur in der Pause schon den Pausenhof verlassen hat. Auch in den Freistunden, aber nur ab der 7. Klasse durfte man den Schulhof nur verlassen wenn die Eltern dafür unterschrieben haben.
Mit der Begründung: Wenn etwas passiert ist man nicht versichert, da man auf dem Schulhof zu bleiben hat.

Bei uns an der Schule gab es damals nur einen Lehrer der stets sehen wollte das die Arbeiten unterschrieben sind, aber nur bei schlechten Noten und der hat so lange Terror gemacht bis die Arbeit unterschrieben vorgelegen hat, allerdings erst zur nächsten Stunde, keiner musste deswegen nach Hause, war auch gar nicht machbar. Da hatte man dann mehr Angst vor ihm, als vor die Eltern#schein

Aber hat deine Tochter jetzt nicht eine Unterrichtsstunde geschwänzt, weil sie nicht da war??

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Hallo,
dass er die Arbeit sehen will, auch unterschrieben, finde ich gut. Die Note war Mittelmaß, ne 07, also kein Grund sie zu verschweigen zu Hause.
Und ja, meine Tochter hätte ne Doppelstunde Französisch verpasst, und das waren die letzten Stunden vor der Arbeit, die übermorgen geschrieben wird. Deshalb habe ich sie wieder in die Schule kutschiert, weil der nächste Bus erst in 30 Min gekommen wäre.
Aber ich sehe das nicht als meine Aufgabe! Ich hätte es auch nicht gemacht, wenn nicht diese Arbeit anstünde.
Ich wäre mit so ziemlich jeder Konsequenz der Schule einverstanden gewesen, aber nach Hause schicken finde ich persönlich, geht gar nicht.
LG

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ach ja, dieser Lehrer ist der Einzige an der Schule, der das macht, aber es ist üblich bei ihm.
Was ja noch lange nicht heisst, dass es auch in Ordnung ist.

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Deine Erziehungsmethoden lass ich mal unkomentiert. Der Schulweg ist immer versichert. Ich glaube da ist die Berufsgenossenschaft dafür zuständig. Deine Tochter ist kein Erstklässer und daher sehe ich von der Schule keine Aufsichtspflichtverletzung. Es ist völlig normal, dass in dem Alter die Schüler auch in den Pausen die Schule verlassen dürfen.

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nein, es ist ihnen erst ab Klasse 10 erlaubt.
Aber danke, dass du zum Thema schreibst.
LG

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Mich wundert gerade eher, dass deine Tochter die Arbeit unterschreiben lassen muss.

Als ich noch zur Schule ging, wurde die Pflicht abgeschafft, weil sich so einige Schüler aus Angst vor den Eltern das Leben genommen haben.

Ich würde mich jetzt mal erkundigen, ob der Lehrer das überhaupt verlangen darf.

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Hallo,

natürlich darf man eine Unterschrift auf der Arbeit verlangen.
Ich denke, dass, wenn etwas passiert, der Schüler über die Schule versichert ist, er wurde ja angewiesen, das Schulgelände zu verlassen.

Ich verlange auf jeder Arbeit eine Unterschrift, bei den Noten 1 - 4 bin ich aber nicht soooo streng und nehm auch mal eine nicht-unterschriebene zurück, weil es Klassen gibt, in denen man sonst 6 Wochen braucht, bis man alle Arbeiten zurück hat. 5 und 6 müssen grundsätzlich unterschrieben werden und das kontrolliere ich auch, nötigenfalls rufe ich zu Hause an. Nicht, dass die Eltern dann überrascht sind, wenn es Zeugnisse gibt und aus allen Wolken fallen, weil das Kind von 6 schriftlichen Noten nur die 3 und die 4 gezeigt, die 5,5,6,6 aber verschwiegen hat.

Wenn man eine Arbeit nicht vorzeigt, verschiebt man das Problem doch nur. Irgendwann gibt es Zeugnisse und da steht dann Schwarz auf Weiß, dass der Schüler in dem und dem Fach nur die Note 5 erreicht hat.

Natürlich gibt es Schüler, die sich wegen der Konsequenz bei schlechten Noten das Leben nehmen, aber deshalb stillschweigend hinzunehmen, dass die Noten zu Hause gar nicht mehr gesagt werden, ist doch keine Lösung!

LG,
delfinchen

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Ich mußte bis 7KLasse die Arbieten unterschreiben, jetzt auch nict mehr. Dfidne ich auch unnötig, denn sollte ein Kind die schlechten Noten bei den Eltern utnerschlagen, erfährt man das ja spätestens von den Lehrern (Heutztage Gespräch statt blauen Brief).

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