17 jähriger Sohn schwarz Straßenbahn gefahren - muss ich zahlen??

Hallo,

ich habe eine Frage.
Ich habe derzeit große Sorge und Ärger mit meinen fast 18-jährigen Sohn.

Er wurde in der Vergangenheit beim schwarz fahren der Straßenbahn erwischt.
Immer wieder mal, weil er - früher sein Schülerticket - vergessen hatte. Später dann, sich keines gekauft hatte.

Ich habe immer erst sehr viel später davon erfahren.

Nach rießen Stress und Diskussionen habe ich das Geld bezahlt und ihm abstottern lassen.

Seit ca. 6 Monaten hat sich die Situation erneut zugespitzt.
Es kamen Briefe wegen erhöhten Beförderung. Wieder schwarz gefahren.
Kurze Zeit später kam eine Anzeige direkt vom Gericht. Kommenden Mittwoch ist
Verhandlung.

Heute kam vom Straßenbahnunternehmen eine Gesamtaufstellung von insgesamt
310 Euro die ich bezahlen muss. Ein Widerspruch meinerseits war zwecklos.

Mein Sohn ist in 5 Monaten 18 Jahre. Warum muss ich als Mutter zahlen wenn ich ihm wiederholt untersagt habe dies zu tun.
Er bekommt Taschengeld, ist Schüler auf dem Gymnasium und hat keinerlei Erspartes.

Ich weiß langsam echt nicht mehr weiter..

Da ich seit 10 Jahren Alleinerziehend bin und für alles alleine aufkomme hab ich auch nicht mal eben so 310 Euro übrig.

Ich frag mich wie es nun weiter gehen soll?

Auf jeden Fall hab ich den Brief, der an mich mit der Zahlungsaufforderung meinen Sohn in die Hand gedrückt und ihm gesagt: er soll bitte gleich morgen bei dem Straßenbahnunternehmen vorsprechen!

Muss ich als Mutter für all die Jugendsünden meines Sohnes tatsächlich aufkommen?

Habt ihr bitte Rat für mich?
Wer war von euch ebenfalls schon mal in einer derartigen Situation und wie gingt ihr damit um?

Bin für jeden Rat offen!

Lieben Dank!

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Also Sie müssen rechtlich nur für die deliktischen Jugendsünden ihres Sohnes aufkommen, für die Ihr Sohn nicht bereits selbst aufkommen muss (das bestimmt sich nach § 828 BGB; auf Grund seines Alters ist nur noch § 828 III BGB interessant) und bei denen Sie als Aufsichtspflichtiger ihre Aufsichtspflicht verletzt haben ( § 832 I 2 BGB ).

In ihrem Schwarzfahr-Beispiel sind die Voraussetzungen des § 828 III BGB bereits erfüllt, daraus folgt, dass ihr Sohn bereits selbst haften muss; damit sind Sie hier raus aus der Nummer. Und mir fällt bei einem auch nur im ganz grundlegenden Ansatz normal entwickelten 17-Jährigen auch ernsthaft kein Szenario mehr ein, wo ein 17-Jähriger bei einer schädigenden Handlung die zur Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht fehlt. Erst recht dann nicht mehr, wenn Sie ihn da mal belehrt haben.

Und bei einem 17-Jährigen noch eine Verletzung der Aufsichtspflicht zu konstruieren, ist noch viel abenteuerlicher; wobei wir hierhin - wie erklärt - frühestens kämen, wenn ihr Sohn nicht selbst haften müsste. Also nein, sie müssen nicht für die deiktischen Jugendsünden Ihres Sohnes 17-Jährigen Sohnes aufkommen. Trotzdem würde Ihre Haftpflichtversicherung jedenfalls noch die deliktischen Jugendsünden ihres Sohnes bezahlen, die er a) selbst zu verantworten hat und b) nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat. Also im Vorliegenden Falle = Vorsatz = Zahlt die natürlich nicht.

Also ganz grundsätzlich würde ich schon einen Schaden, den mein Sohn begangen hat, alleine schon aus Anstandsgründen begleichen - unabhängig davon, ob ich dazu rechtlich noch verpflichtet bin oder nicht - aber mittlerweile … also er ist 14 … da würde ich mir das von ihm schon alleine aus erziehungstechnischen Gründen wiederholen … aber wenn er 17 wäre und sich vorsätzlich so dämlich verhält, wäre mir das auch egal … da würde ich dann wirklich noch die 4 Monate warten, bis er volljährig ist und ihn seinen Mist selbst ausbaden lassen.

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Hallo,
in Deutschland gibt es keine Sippenhaftung, d.h. du musst überhaupt nichts zahlen.

Das ist das Problem deines Sohnes, er ist schwarzgefahren.

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Ich würde mir mal eine Rechtlich fundierte Auskunft einholen und mich schlau machen. Sonst könnte dich der Junge mit seinen Strafen theoretisch arm machen und selbst passiert ihm ja nichts. HIer ist eben auch die Fragd, da du ja selbst gegen seine Machenschaften bist aber er nicht auf dich hört obs nicht Sozialstunden oder sonst was gibt und wie weit du eben wirklich haftbar bist!
Ela

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Nein du musst nich zahlen.

Ich bin damals auch sehr oft schwarz gefahren, was aber vor allem daran lag, das meine Mutter mir kein Fahrgeld gegeben hat...
Aber gut...

Die Gerichtsverhandlung wird kommen und dann wird deinem Sohn ordentlich der A*** auf Grundeis gehen...
Da er kein eigenes Einkommen hat wird er wohl entweder Glück haben und nur eine Abmahnung bekommen oder Sozialstunden absovieren müssen...
Wenn es wieder zu einer Anzeige kommt, kann es aber durchaus passieren, das er dafür mal einsitzen muss.

LG

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***Muss ich als Mutter für all die Jugendsünden meines Sohnes tatsächlich aufkommen?***

Nein, davon gehe ich nicht aus. Du hast ihn schließlich nicht zum Schwarzfahren angestiftet und es sogar noch untersagt.

Lass es ihn allein ausbaden.

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Rechtlich beurteilt: Nein, Du musst nicht zahlen. Er übrigens auch nicht. ABER: er könnte angezeigt werden, da er den Tatbestand des § 265 a StGB erfüllt hat.

Moralisch beurteilt: ich würde in zwingen, einen Nebenjob anzunehmen, bis das Beförderungsgeld gezahlt ist. Ich gehe davon aus, dass Du ihm das Geld für das Schülerticket gegeben hast und er es anderweitig verwendet hat. Oder dass er es einfach nicht für nötig gehalten hat, sich an die Regeln zu halten und sich das Ticket nicht besorgt hat aus Bequemlichkeit. Beides ist nicht akzeptabel und sollte für ihn Konsequenzen haben, damit er sein Fehlverhalten ändert.