Hallo ihr Lieben,
meine jüngste Schwester hat im kommenden Sommer ihren Abiball und es wird fleißg Geld gesammelt. Die Mädels und Junge freuen sich ohne Ende und sich schon ewig am planen, damit es perfekt wird.
Blöderweise steht nun der Termin für die Veranstaltung VOR dem 18. Geburtstag meiner Schwester - G8 sei Dank
Die Veranstaltung gilt als öffentlich, da nachher die Tore auf für Freunde geöffnet werden, für eine rauschende Partynacht, wenn Lehrer und Familie weg sin.
Tja blöd gelaufen also für meine Schwester: Rechtlich gesehen hat sie um 12 im Bett zu liegen!
Wir zahlen insgesamt als Familie mehrer hundert Euro für die Eintrittskarten zum Ball, das Kleid muss gekauft werden und vor allem soll das ja ein Fest sein, um den wirklich guten Schulabschluss meiner Schwester (derzeit 1,4) und ihrer Mitschüler zu feiern...
Außerdem ist der Abiball im ganzen Leben eine einmalige Gelegenheit.
Ich tendiere ja dazu, das Jugendschutzgesetz in diesem Fall zu ignorieren, meine Eltern sind sich noch unsicher was zu tun ist.
Was würdet ihr machen und mit welchem Argument?
Abiball
Lt. Jugendschutzgesetz dürfen Minderjährige ab dem 16. Lebensjahr bei öffentlichen Tanzveranstaltungen insbes. Schulbällen auch ohne Begleitung ohne zeitliche Begrenzung anwesend sein.
Muss mich kurz korrigieren - das von mir gelesene Gesetz ist von 2002. Ob das jetzt heute noch so gilt, weiß ich nicht. Jedoch seid ihr auf der sicheren Seite, wenn einer von Euch (eventl. Du als personensorgeberechtigte Person weiterhin anwesend seid).
Mach Dir einen schönen Abend und ermögliche Deiner Schwester den Ball!
Nein, sie muss nicht um 12 Uhr im Bett liegen, so weit gehen deutsche Gesetze bei weitem nicht!
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
Sagt das Jugendschutzgesetz.
Das hier habe ich grade bei Google gefunden:
http://www.partyzettel.de/partyzettel.pdf
Es muss ja also einfach nur eine gute Freundin / Freund eingetragen werden und das Problem ist gelöst.
lg
Hallo,
einer meiner Neffen war zum Zeitpunkt des Abiballs 17 Jahre alt, einer seiner Schulkameraden auch nur 16.
Ihr Abiball war in einem Hotel.
Ich war (als stolze Patentante) eingeladen, seine Eltern waren dabei und meine Mutter.
Ich bin als erstes gegangen (gegen 22 Uhr), vor Mitternacht auch seine Eltern und meine Mutter.
Er ist (wie alle anderen) bis 3 Uhr morgens vor Ort geblieben, da wurden dann die Tische hochgestellt und die Kids und die verbliebenen Eltern sind heim gefahren.
GLG
Auch Jugendliche, die über 16 Jahren können in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person länger als 24 Uhr auf einer Tanzveranstaltung bleliben.
Erziehungsbeauftragte Person kann jeder sein, der volljährig ist und mit einem Sorgeberechtigten vereinbart hat, Erziehungsaufgaben für diesen Zeitraum zu übernehmen. Das können auch ältere Geschwister oder Freunde sein. Die Vereinbarung ist ausserdem formlos, kann also z.B. so aussehen:
Tochter 16 Jahre wird vom Freund 18 Jahre zur Disconacht abgeholt, Mutter sagt zum Freund: "Du passt aber auf, ja?". Der Freund nickt. Vereinbarung fertig. Disconacht gerettet.
Wer soll das denn kontrollieren bitte? Also gönnt Eurer Schwester das doch, ich bin mir sicher, alle ihre Mitschüler bleiben auch bis in die Puppen.. ich bin mit 16 auf jeden fall nicht mehr um 12h zu Hause gewesen :D :D
Hallo!
Wie macht sie das denn sonst, wenn sie ausgeht?
Jedes Mädchen in dem Alter kennt doch den "Muttizettel". Der wird ausgefüllt und fertig!
Viel Spaß beim feiern, ist ja noch ein Weilchen hin
LG
Danke für den Tip, hab mir gerade mal die Formulare runtergeladen, das gab es früher nicht, als ich Teenie war, leider!
Quatsch, solche Regelungen gab es damals auch schon.
"Rechtlich gesehen hat sie um 12 im Bett zu liegen!"
Unfug. Wie kann man sich wegen solcher ungelegten Eier nur dermaßen reinsteigern?
Wieso denn reinsteigern?
Jetzt wäre im Zweifel noch Zeit etwas zu ändern, den Termin ggf umzulegen.
Was für eine unsympathische Antwort
Ähm, was ist jetzt genau das Problem?