Streitthema 18 j Kostgeld ..wir kommen auf keinen Nenner

hallo,

ich würde gern mal eure Meinungen hören,vielleicht auch Tipps und Ratschläge.
Wir kommen irgendwie nicht so recht auf einen Nenner.

Mein Mann und ich haben gerade ein Haus gebaut, wohnen nun darin.
Auch unsere Große ( 18 J ist nicht seine Tochter ) mit Ihrem Freund !!.
Und unsere gemeinsame kleine Tochter.

Tochter macht nun nach der 10.Klasse noch Schulausbildung und Ausbildung zum Erzieher , das dauert also.
Sie hat mit ihrem KiGeld + Unterhalt vom Vater ca 490 € im Monat . Ihr Freund geht schon voll arbeiten,hat als ein gutes Einkommen.

Feste Kosten für sie sind..Fahrkarte für den Zug ca 90 Euro im Monat und Handy.

Was würdet ihr sagen wäre noch im normalen Rahmen was wir an Kostgeld nehmen sollten. Von Ihr ... von Ihm..

was sollte sie alles selbst bezahlen?

Sie leben bei uns,haben eine komplette eigene Etage...duschen , teilweise essen und trinken,Wäsche waschen,Strom,Heizung ,Internet ,GEZ......alles bezahlen wir .

Wir hatten so an 100Euro von jeden gedacht.....aber irgendwie kommt es mir zuwenig vor #kratz

lg #winke

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Also bei Ihrer Tochter … sofern sie dort bereits eigenes Geld verdient oder auch einfach Unterhalt vom Vater bekommt, fände ich es da nur fair, wenn Sie weiterhin das Kindergeld für ihre Tochter bezögen und damit entsprechend alles gedeckt ist. So bleibt ihrer Tochter weiterhin ihr eigenes Geld; der unterhaltspflichtige Vater hat dann nicht das Gefühl, dass Haus seiner Ex-Frau durch den Unterhalt zu finanzieren und m.E. sollten dann alle glücklich sein.

Bei Ihrem Freund … da würde ich gucken, was so ein typisches möbliertes Einzimmerapartment in einem Studentenwohnheim kosten … die haben dann immer Fixpreise »warm«. Ich denke mal so, irgendwas um die 250€~350€ je nach Primitivität. Das fände ich jedenfalls solange fair, wie ich noch das Gefühl hätte: »Gut, wenn meine Tochter mit ihrer Ausbildung fertig ist, werden die auch ausziehen und tatsächlich ihr eigenes Leben leben«.

Wenn diese Etage hingegen eine eigene abgeschlossene Wohnung ist (so eine Art Einliegerwohnung) … dann würde ich einen ganz normalen Mietvertrag mit den beiden schließen und 75% der ortsüblichen Miete nehmen und - wie die beiden das unter sich einteilen - wäre mir dann gänzlich egal. Und entsprechend auch eine ganz normale Nebenkostenabrechnung durchführen. Dann würde ich zum Lohnsteuerhilfeverein gehen und mich da anmelden und denen sagen, dass Sie an ihrer Tochter eine Wohnung vermieten und dadurch ganz wenig Gewinn und ganz viel Verlust (Darlehenskosten etc.) erwirtschaften.

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>sofern sie dort bereits eigenes Geld verdient

Sie verdient aber gar kein eigenes Geld. Sie hat nur Kindergeld und den Unterhalt vom Vater.

Bei einer Schulischen Ausbildung bekommt man kein Geld.

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>>sofern sie dort bereits eigenes Geld verdient
>Bei einer Schulischen Ausbildung bekommt man kein Geld.

Darum hatte ich den Satz mit "sofern" begonnen; ich muss gestehen, dass ich nicht wusste, ob es dafür überhaupt einen Obolus gibt oder nicht; hatte mir das aber eigentlich auch schon gedacht, da mir der genannte Betrag so wenig erschien, wenn da Kindergeld und ein Unterhalt schon mit einberechnet waren.

Würde es für Sie denn einen Unterschied machen, ob ein Kind jetzt 300 € Unterhalt vom Vater bekommt oder nur 200€ und 100€ monatlich selbst verdient?

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Du bist der Großen ja auch zu Unterhalt verpflichtet. Der Part fehlt in deiner Rechnung. Du kannst natürlich deinen Anteil in Kost und Logis erbringen oder ggf. erklären, dass ihre Kosten mehr sind als dein Unterhaltsanteil und von ihr eben 100 Euro verlangen. Wenn der Freund voll verdient würde ich von ihm aber auch mehr fordern. So dass ihr weder draufzahlt noch euch bereichert.

LG

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ich verdiene zu wenig um ihr Unterhalt zu geben. ja ich bin zu unterhalt verpflichtet,weil sie bei mir wohnt..in bezug auf kost und logi..kein geld..

aber was ist wenns nicht reicht? bisher hatte ich immer den ihren Unterhalt und das Kindergeld vor ihrem 18.

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Wenn der Freund voll verdient, dann müsste er bei mir auch mehr zahlen. Für deine Tochter dürftest du ja auch noch Kindergeld bekommen oder?

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na das Kindergeld bekommt sie ja auch..also Unterhalt + Kindergeld...

und 100 euro wollte ich davon haben.....

sie und er regen sich halt auf das es zuvíel war...hatte vorher das ganze kindergeld einbehalten und ER sollte 150 eur bezahlen

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ER regt sich auf, darf aber gerade für lau bei euch wohnen? Nicht einmal bei euch, sondern in einer eigenen Wohnung? Leg ihm mal die Anzeigenblätter hin, Mietwohnungen der Größe der Etage, die die beiden grad bewohnen.
Ansonsten stimme ich jazzbassist zu.

Der Unterhalt deiner Tochter ist im übrigen kein "alles raushauen für Spass"-Geld, sondern dazu da, ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Derzeit deckst DU all ihre Lebenshaltungskosten, wie vorher auch, als sie noch nicht 18 war.
Sieht das Kind da etwa keine Ungerechtigkeit? Dann hat sie noch etwas zu lernen.

L G

White

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Hallo,
ich würde mal eure fixen Kosten wie Wasser, Strom, Heizung, Internet und GEZ zusammenrechnen und dann durch die Anzahl der Personen teilen. Also im Prinzip mal eine Art Nebenkostenabrechnung aufstellen. Dann hast eu doch schon mal einen Anhaltspunkt. Denn für Miete und Nebenkosten müssten die beiden ja auch aufkommen, wenn sie in einer Mietswohnung wohnen würden.

Und was das essen und trinken betrifft, würde ich vielleicht mal über einen Monat lang ein Haushaltsbuch führen und auch vermerken, wie oft die beiden bei euch gegessen haben und sich Getränke genommen haben. Das ist vielleicht kleinlich, aber verschafft dir schon mal eine Überblick.
Wie gesagt, ist nur so eine Idee....
LG,
Martina75

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Das wäre auch mein Ansatz gewesen. Ich denke nämlich, dass die beiden noch gar keine richtige Idee haben, was "Leben" so insgesamt kostet.

Einfach mal eine komplette Aufstellung der jährlichen Ausgaben machen (ist zwar mühsam, aber anhand der Kontoauszüge in 2-3 Stunden erledigt.

Dann habt ihr wenigstens eine Diskussionsgrundlage unter der sich alle was vorstellen können.

Kat

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Guten morgen,

ich würde alle Fixkosten + Lebensmittelkosten ausrechnen und von ihm davon 1/4 (mind. 250€) verlangen und von der Tochter denk ich mal ca 100€.

LG

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Hallo,

mal davon abgesehen, dass ich sicherlich unterbunden hätte, dass unsere Tochter mit ihrem Freund bei uns einzieht .... #schock

Deiner Tochter gegenüber bist Du noch unterhaltspflichtig, von ihr würde ich gar nicht verlangen. Ihr Freund allerdings hat bei Euch freie Kost und Logis. Wenn er voll verdient, kann er dafür auch bezahlen. 300 - 400 € wären sicherlich angemessen, Du das verlangst, bleibt Dir überlassen. Aber er sollte wissen, dass er mit 200 € im Monat noch gut bedient ist.

LG

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Hallo,

mein Sohn allein beteiligt sich mit 500 Euro am Haushaltsbudget.

Miete, Nebenkosten und Rundumsorglospaket gibt es nicht für umsonst.

Der verdient auch nicht schlecht und das ist hier eine Familie WG, wo die Kosten geteilt werden.

Allerdings mußten bzw. im Fall meiner Tochter (kindergeld und Unterhal gehen an mich) müssen die von der Ausbildungsvergütung nichts abgeben. Erst, wenn die voll verdienen. Sollte der Freund meiner Tochter mit einziehen wollen, zahlt dieser seinen Teil, wie jeder Andere

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Warum bekommt deine Tochter denn Kindergeld und Unterhalt?
Das müsstest doch eigentlich du bekommen und davon eben deine Tochter unterhalten, oder?

Ich würde es so machen: Du bekommst Unterhalt und Kindergeld. Dafür darf deine Tochter natürlich kostenfrei bei dir wohnen, du gibst ihr angemessenes Taschengeld, wovon sie Handy, Bahnkarte, Klamotten usw kaufen kann. Wenn sie am Wochenende noch was dazu verdienen will, hat sie natürlich mehr Geld zur verfügung.
Ihr Freund zahlt bei euch natürlich angemessenes Kostgeld, überall anders müsste er ja auch zahlen. Das würde ich aber sehr vom Verdienst abhängig machen, vielleicht 20-30%.

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Die Tochter ist erwachsen. Der Vater ist verpflichtet an die Tochter selbst zu zahlen.

LG

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Ja theoretisch schon. Mein Mann hat den Unterhalt für seine über 18 jährige Tochter auch weiter direkt an die Mutter gezahlt. Töchterchen hat zwar gemault aber sie hatte ja ihre Ausbildungsvergütung und am Ende ein nettes Polster zum Auswandern da der Unterhalt von der Mutter gespart wurde.

Seine Tochter hätte das Geld sofort "verheizt" im Alter von 18 bis 22 oder so...

In sofern finde ich den Vorschlag nicht schlecht.

LG dore

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Hallo,

von der Tochter würde ich das Kindergeld als Kostgeld einbehalten.

Der Freund sollte in meinen Augen schon ein wenig mehr beisteuern. Nicht den vollen Satz, den er zahlen müsste, wenn er eine eigene Wohnung hätte, aber vielleicht die Hälfte der ortsüblichen Miete für ein Zimmer (bei uns wahrscheinlich ca. 200 €, wenn man nett ist).

GLG