Ich bin neu im Forum und hoffe, meine Sorgen hier an der richtigen Stelle zu platzieren.
Ich bin seit 21 Jahren glücklich verheiratet und wir haben eine jetzt 16-jährige Tochter. Unsere Tochter besucht das Gymnasium (noch regelmäßig) mit durchschnittlichen Leistungen, da sie auch nicht wirklich viel für die Schule tut - für uns aber erst einmal ok so. Sie war recht unkompliziert, von pubertären Ausbrüchen haben wir kaum etwas mitbekommen. Im Umgang mit Geld gab es keine Sorge, sie war pünktlich und zuverlässig, kaum fiel ein böses Wort. Sie nahm Klavierunterricht (freiwillig) und sang im Schulchor (freiwillig). Mit 15 hatte sie ihren ersten Freund und es war wunderbar, er war freundlich, gut zu ihr und nach ein paar Wochen hat er bereits bei uns übernachtet und wir haben gemeinsam einiges unternommen. Leider ging diese Beziehung viel zu schnell vorüber, ist auch normal in diesem Alter. Unmittelbar nach der Trennung gab es sofort einen neuen Anwärter auf unsere Tochter, kennengelernt über Internetmedien. Er ist 18 Jahre und wir haben ihn mit den Worten kennengelernt " Eure Tochter hole ich aus Eurer Familie raus!" Wir waren völlig schockiert über eine solche Aussage. Und ab diesem Punkt zog die Aggressivität in unser Haus ein. Alles kulturelle Leben unserer Tochter ist beendet. Sie teilt jeden Schritt, den sie tut, ihrem Freund mit, andere Freunde hat sie nicht (mehr). Unsere Gespräche zu Hause mit ihr wurden per Handy von unserer Tochter zur Familie des Freundes übertragen (ohne unser Wissen), völlig irre Zeiten wurden gefordert - Disko bis früh halb 6 usw....Stand heute nach 8 Monaten Beziehung ist, dass der Freund gemeinsam mit seiner (verrückten) Mutter uns unsere Tochter fast vollständig entzogen hat. Unsere Tochter ist kaum zu Hause, vertraut und nicht mehr und fordert nur noch Geld. Jugendamt und Erziehungsberatung, die wir mittlerweile zu Rate gezogen haben, sprechen von einer Hörigkeit.
Nun ist es so, dass unsere Tochter uns "erpresst", um jegliche Regeln zu umgehen, indem sie z.B. vor Polizei und Jugendamt behauptet, wir sperren sie ein. Sie hat sich letzte Woche sogar in Obhut nehmen lassen, weil es ihr so schlecht bei uns geht. Sie hat zu Hause keinerlei Aufgaben, wirklich gar keine, sie lebt eigentlich auf einer rosaroten Wolke und wir haben sie sicherlich über die Jahre verwöhnt. Dies können wir heute nicht mehr ändern.
Wir als Eltern wissen uns eigentlich keinen Rat mehr, wir leiden fürchterlich unter der Situation. Wir sind auch so traurig zu sehen, was aus unserer Tochter in kürzester Zeit geworden ist. Momentan sind wir auf dem Stand, sie völlig frei drehen zu lassen und ihr eigentlich nur noch die Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Nun kommen aber mittlerweile auch die finanziellen Forderungen des Freundes, weil er sie mit seinem Pkw fährt und sie sich ja auch fast ausschließlich in seinem Elternhaus aufhalten - die Familie will Kostgeld.
Wie weit sollte man denn hier mitgehen? Wäre es eine Lösung, sie zumindest vorübergehend in eine Wohngruppe zu geben, damit sie die Augen öffnet? Eigentlich wollen wir das aber nicht, auch aus finanziellen Aspekten.
Hier also mein Hilferuf an die Eltern, die Ähnliches erleben oder erlebt und dies auch überlebt haben.
Danke ....
Tochter (16) und wir stehen mit dem Rücken an der Wand
Oh man, da hat es euch und eure Tochter ja heftig erwischt!
Was sagt den die Familienhilfe und das Jugendamt? Vielleicht geht ihr mal alleine zur Familienhilfe und lasst euch bezüglich den Forderungen und ggf. einer Unterbringung in einer Wohngruppe beraten.
Kostgeld würde ich ehrlich gesagt keins geben, sie darf ja bei euch zuhause essen und wenn er sie mit dem Auto rum fährt ist es sein Problem, sie könnte ja mit dem Bus fahren!
Danke für Antwort, Familienhilfe und Jugendamt sind halt irgendwie auf der Seite der Kinder und unterstützen die Aussage, dass es zu Hause nicht mehr auszuhalten ist. Wir haben schon fast die Vermutung, dass die Unterbringung in der Wohngruppe dem Jugendamt ganz gelegen kommt, da wir "Selbstzahler" wären.
Kommende Woche werde ich die Unterlagen für einen Erziehungsbeistand einreichen - es muss doch mal einer erkennen, dass wir ganz normale und auch recht freizügige Eltern sind und die Beiden völlig aus dem Ruder geraten - wir sind so traurig über diese Entwicklung, es ist garnicht in Worte zu fassen.
Macht tolle Sachen wenn ihr könnt, Urlaube, neues auto , Partys im Garten etc. Macht ihr die Nase lang was sie verpasst. Kostgeld geht gar nicht. Ihr zuhause bleibt bei euch bis sie 18 ist. Es tut mir so leid für euch. Ich dachte auch nicht das Kind so dies werden.
Danke für den lieben Rat, wir werden versuchen, uns das ein oder andere Gute anzutun.
Laßt euch nicht erpressen!
Wenn sie sich in Obhut nehmen lassen will, dann soll sie es doch tun!
Das Jugendamt kennt sie und euch doch inzwischen.
Beantragt beim Jugendamt Hilfe zur Erziehung, mit dem Ziel sie in ein betreutes Wohnen unterzubringen , weit weg vom Freund.
Auch wenn das für euch hart ist, aber irgendwie muss euer Kind aus der Abhängigkeit geholt werden.
Finanzielle Aspekte wegen der Wohngruppe kann ich verstehen, nur was ist die Alternative?
Dann lieber eine WG und die monatliche finazielle Belastung (wenn es irgendwie geht).
Und auch nicht nur für ein paar Monate, sonst habt ihr nach paar Monaten den "Spass" von vorn. Um diese Abhängigkeit zu überwinden braucht es mehr Zeit udn vor allem eine möglichst große räumliche Distanz.
LG
Karna
Liebe Karna,
du schreibst genau, was auch die anderen empfehlen und Ihr habt alle total Recht. Mein Kopf sagt das ja auch so, aber mein Herz und meine Seele wollen nicht mitspielen. Das Jugendamt würde sie bei uns in der Stadt unterbringen, also kein Abstand zum Freund und eigentlich wollen wir das auch garnicht. Sie ist ja mit ihm glücklich und ob es so bleibt, muss sie selbst feststellen.
Wir haben seit dieser Woche vereinbart, dass wir uns komplett raushalten und sie ihre Zeiten selbst bestimmen kann - einen Erziehungsbeistand beantragen wir nächste Woche. Vielleicht können wir doch noch zumindest die nächsten 2 Jahre Schulzeit bis zum Abitur auskommen, ich hätte es gern gesehen, dass sie ihren Schulabschluss schafft. Ich weiß, dass klingt naiv, aber ich will gerade an unsere Tochter glauben - 16 Jahre liebevolles zu Hause können doch nicht völlig ausgelöscht sein.
Hallo hoffnungsschimmer99,
Nein ich denke auf keinen fall das 16 Jahre liebevolles zu Hause völlig ausgelöscht werden können. Es passiert leider oft das Jugendliche auf die "schiefe Bahn" geraten oder schlechten Umgang haben. Aber ich bin der Meinung, wenn eure Tochter gut erzogen ist und einen ordentlichen Menschenverstand hat, dann is dies hoffentlich nur eine Phase und geht bald vorbei.
Ich fände es aber trotzdem ganz wichtig, dass, auch wenn eure Tochter in ein betreutes Wohnen ziehen sollte, sie weiterhin auf euch zählen kann und ihr Eltern ihr zur Seite steht.
Hallo
Nun kommen aber mittlerweile auch die finanziellen Forderungen des Freundes, weil er sie mit seinem Pkw fährt und sie sich ja auch fast ausschließlich in seinem Elternhaus aufhalten - die Familie will Kostgeld.
1. Dem Freund verbieten eure Tochter irgendwohin zu fahren und wenn er es doch macht ihr für die Kosten nicht aufkommen werdet.
2. Den Eltern mitteilen das Ihr kein Kostgeld usw. zahlt und Ihnen verbieten eurer Tochter einlaß zu gewähren.
3. Einen Anwalt einschalten
Ob sowas machbar ist weiß ich nicht.
Mir fällt dazu aber das Wort Kontaktverbot ein und das Gerichtlich durchsetzen.
Disko bis früh halb 6 usw
Da würde ich Sie persönlich rausholen und das Recht habt ihr.
Sie lebte auf einer Rosa Roten Wolke na dann holt Sie da mal runter.
Ich würde auch den Anwalt fragen in wieweit ich eine 16 jährige einschränken darf.
Ich würde mein Kind an die ganz kurze Leine nehmen und zwar so kurz wie es rechtlich erlaubt ist meine Begründung wäre : Wir handeln so zum Schutz unseres Kindes.
Herzlichen Dank für die hilfreichen Worte, wir hatten tatsächlich schon ein Kontaktverbot über das Gericht erwirkt. Der Freund hat sich allerdings in keinster Weise daran gehalten - es war völlig sinnlos und hat die Beiden eigentlich noch fester zusammengebracht.
Wir haben es jetzt ausgesetzt, wahrscheinlich war das Kontaktverbot auch nicht die beste Lösung, man ändert die Umstände nicht.
Wir geben uns jetzt auf jeden Fall Mühe, ihr nicht mehr jeden Wunsch von den Augen abzulesen, dafür ist auch wirklich zuviel in unseren Elternseelen kaputt gegangen. Vielleicht erwacht sie aus ihrem rosaroten Traum...
Hallo
Wir geben uns jetzt auf jeden Fall Mühe, ihr nicht mehr jeden Wunsch von den Augen abzulesen,
Nichts gibt es mehr und da müßt Ihr durchhalten.
Ich weiß wie schwer das ist denn ich gebe ja selber oft nach.
Habt ihr das nicht einhalten des Kontaktverbots nicht zur Anzeige gebracht?
Warum nicht?
Das war das wichtigste überhaupt
Hallo,
so weit sind wir hier noch nicht - außerdem habe ich zwei Jungs - aber ich würde unter keinen Umständen auf die Forderung der Familie von "Kostgeld" eingehen, schließlich soll sie dort ja gar nicht leben, sollen sie sie doch zu euch zurückschicken! Habt ihr mit der Familie schon mal das Gespräch gesucht? Falls ja und sie reagieren dennoc h so, würde ich zu sehen, die Polizei zu verständigen und eure Tochter dort herauszuholen, wenn sie nicht freiwillig kommt - mit Worten scheint man ja nicht mehr an sie heranzukommen.
Ihr habt als Personensorgeberechtigte das Aufenthaltsbestimmungsrecht und könnt sowas jederzeit tun.
Was sagt denn das Jugendamt dazu, nachdem sie sich in Obhut hat nehmen lassen? Ihr ist hoffentlich klar, dass sie, falls sie nicht mehr zurück zu euch wollen würde, nicht einfach bei dem Freund bleiben dürfte....das JA würde dann für sie ein betreutes Wohnen in Form einer Wohngruppe oder einem EInzelwohnen als Hilfe suchen. In diesem Alter kommen Jugendliche für gewöhnlich nicht mehr in eine Familienwohngruppe.
Was wurde denn genau vom JA bzw. der Erziehungsberatung aus gesagt, was ihr tun sollt? Nur eine Diagnose zu stellen, reicht ja wohl nicht aus...
LG und halte uns doch mal auf dem Laufenden!
a79
Da hilft nur die knallharte Kante..
Die Dame ist noch keine 18, deshalb bestimmt allein Ihr wo Sie sich ab 22:00 aufhält. Und das müsst Ihr durchsetzen. Zur Not Anruf bei den Bullen und abholen lassen, das hilft (ich hab das schon gemacht, dann war Ruhe).
Das nennt man Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Als nächstes Umgangsverbot für den jungen Herrn.
Ist denn da kein Mann in der Familie, der diesem Lurch mal seine Grenzen aufzeigt ?
Dazu braucht man keinen Rechtsanwalt....
Ihr dürft das nicht zulassen, nicht einen Tag länger. Das wird nicht besser, nur in seltenen Fällen.
Der Rechtsstaat ist hier viel zu langsam und funktioniert auch nicht.
Hallo,
ihr habt mein volles Mitgefühl! Ich war mit 16 so ähnlich und meine Eltern haben recht massiv reagiert. Möglicherweise hat mich das ebenfalls enger an meinen damaligen Freund gebunden. Die einzige, die mich da noch erreicht hätte, wäre meine beste Freundin gewesen. Hat sie da noch jemanden, der sie vielleicht erreicht?
Meine Eltern haben mir damals mein Taschengeld gestrichen und ein Handy hätte ich damals mit Sicherheit nicht gehabt (gab es da noch nicht ). Kostgeld für die Familie des Freundes und aus der Disko hätte mein Vater mich persönlich raus geholt. Noch habt ihr die Verantwortung für sie...
Ich würde wahrscheinlich grantig reagieren und ihr sämtliche (!) Annehmlichkeiten streichen und auch nichts mehr für sie tun (waschen, bügeln, kochen usw.).
Übrigens: Mit 18 haben ich mich von meinem Freund getrennt, weil er mich dann einfach nur noch erdrückt hat und war dann recht schnell wieder normal. Also vielleicht gibt es ja Licht am Ende des Tunnels...
VG und gute Nerven!
vifrana
Hallo ich hatte auch meine durchdreher in dem alter .was mir jetzt einfällt was wäre wenn ihr sie auf ein Internat weiter weg schickt .man kann es ja begründen , ihr macht euch sorgen um die Schulbildung da diese anfängt Probleme zu machen und sie ist nicht direkt bei euch zu hause aber betreut und wenn sie dort abhaut oder solches würde ich Polizei informieren .
Hallo,
ich würde versuchen schnellst möglich eine kurze äußerst hübsche Flugreise zu buchen.
Irgendwo m Strand bei 30 Grad macht sich das Hirn wieder locker und sie ist in der Zeit des " zurück kommens " nicht dem Freund ausgesetzt.
aber bei so einem Verhalten muss man Sie ja nicht noch belohnen