Hallo!
Unser Hausarzt hat mich heute darüber informiert, dass er mir keine Auskünfte mehr über die Gesundheit meiner Kinder geben darf, sobald sie 14 sind.
Irgendwie bin ich sprachlos... könnt ihr mir hier mehr zu sagen oder von Erfahrungen berichten? 14 finde ich echt früh... leider habe ich auf Grund des Zeitdrucks heute keine „intelligenten“ Fragen dazu gestellt. Bin echt durcheinander 😕
LG Judith
Kind 14 Jahre alt- als Eltern keine Auskünfte mehr vom Hausarzt?
Ja ab 14, wenn der Arzt das Kind für einsichtsfähig hält, wird die Schweigepflicht ein Thema.
https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/835281/aerzte-aufgepasst-jungen-patienten-lauern-juristische-fallstricke.html
LG
Vielen Dank, das habe ich mit großem Interesse gelesen!
Da geht sicher nichts über ein gutes Vertrauensverhältnis zum Kind! Bin gespannt, wie sich das bisher tolle Verhältnis weiter entwickelt. Interessant finde ich an der Stelle auch den Punkt, dass mein Kind theoretisch alleine entscheiden darf, aber keine Rechnung bezahle könnte... wenn es über mich privat versichert ist, bekomme ich ja die Rechnungen...
Ich bin gespannt, ob noch jemand von Erfahrungen berichtet.
Liebe Grüße von Judith 👋💐
Ich habe mal mitgelesen.
Bei privater Versicherung steht ja i.d.R. auch ne Diagnose und ein Grund auf der Rechnung.
Ich kenne es von früher so, dass die Kinder selbst sagen dürfen, ob sie den Arzt von der Schweigepflicht entbinden wollen oder nicht.
Ein Mädel war damals häufiger beim Frauenarzt und hat ihrer Mutter nie was erzählt.
Ein anderes Mädel war mit knapp 20 Jahren (kurz vor dem Abitur) noch bei einem Elternteil privat versichert. Sie beichtete dann lieber, bevor sie es über die Rechnung erfuhren. Schlimm war es nicht, nur "peinlich".
Wie es jetzt ist, weiß ich nicht.
Ich denke, ich sollte das beim Arzt dann ansprechen, bevor mein Kind 14 Jahre alt wird.
Einerseits finde ich es gut, wenn die (noch) Kinder selbst (mit)entscheiden können, was die Eltern erfahren dürfen und was nicht.
Andererseits sind die Eltern in der Verantwortung ja noch mitdabei und ganz ohne geht es auch noch nicht.
Ein Arzt sagte dem o.g. Mädel dann mal: er wird nicht alles ihren Eltern petzen (Verhütung, mehrere Male Angst schwanger zu sein, etc.), aber wenn es mal was ernstes ist: Zyste, OP, ähnliches, dann MUSS er die Eltern sofort informieren, weil diese die Entscheidung treffen müssen und dann geht ihr Leben vor ihrem Willen.
Zumindest hat sie es dann so in der Schule berichtet.
Neugierige Elternfragen hätte der Arzt wahrscheinlich nicht beantwortet. Nur in Zustimmung der Jugendlichen.
Hallo!
Danke für deine Antwort! Ich finde es auch wichtig, dass Kinder vertrauensvoll zu „ihrem“ Arzt gehen können und wissen, dass ihre Anliegen vertraulich behandelt werden. Im gleichen Zuge hoffe ich auch, dass meine Kinder von sich aus das Bedürfnis haben, mit Problemen egal welcher Art, zu uns zu kommen und wissen, dass sie darauf vertrauen dürfen, von uns Unterstützung zu bekommen. Ist mein Ideal😀
Ich frage mich auch, welche gesundheitlichen Fragen/Probleme auftreten könnten, über die Kinder oder Jugendliche mit ihren Eltern nicht reden könnten und außer ungewollter Schwangerschaft oder Geschlechtskrankheiten fällt mir nichts ein. Mhhh... doch, vielleicht
Ängste oder psychische Probleme? Okay, das sind schon „große“ Themen...
LG Judith
Hallo,
Klinke mich mal mit ein. Mein ältestes Kind ist 14 und wird tatsächlich immer von einem von uns zum Arzt begleitet. Bisher wurden wir noch von keinem Arzt bzgl der Schweigepflicht angesprochen. Im Gegenteil, alle Diagnosen und Untersuchungen wurden mit uns und dem Kind gemeinsam durchgeführt.
Bisher kam vom Kind nie der Wunsch auf alleine zum Arzt zu gehen. Das Kind ist PKV und recht regelmäßig muss ich für die Kinder die Einwilligung über das Abrechnungsverfahren unterschreiben. Dort steht immer drauf, dass bei Personen unter 18 Jahren der gesetzliche Vertreter unterschreiben muss.
Von daher dürfte das Kind, außer in Notfällen, gar nicht behandelt werden.
VG
Ja, so kenne ich das auch. Es gibt da von der PKV auch keine andere Regelung, da die mitversicherten Kinder nicht selbst zahlen. Von daher müsste ich dann mein privat versichertes Kind dahingehend aufklären, dass die Schweigepflicht des Arztes hier eine Lücke hat...
was wiederum für die gesetzlich versicherten Jugendlichen (wenn sie zum Beispiel über meinen Mann familienversichert sind) anders aussieht. Denn über das, was da abgerechnet wird, erhält man ja nur mit unendlichen Mühen eine Auskunft, selbst wenn es nicht um Kinder, sondern um einen selbst geht.
LG Judith
Etwas ungeschickt ausgedrückt. Ohne Einverständnis des Kindes darf die Auskunft nicht gegeben werden. Also spricht man sich da vorher mit dem Kind ab, ob es alleine zum Arzt rein will (Untersuchung), ob danach ein gemeinsames Gespräch mit dem Elternteil und dem Arzt stattfinden soll oder ob das Kind nacher einfach alles erzählen will.
Meine Tochter war damals bei ihren J-Untersuchungen alleine mit dem Arzt, war für mich aber auch selbstverständlich. Das Gespräch hinterher fand dann zusammen mit mir statt. Mein Sohn ist jetzt 12 und ich würde ihn z.B bei Impfungen fragen, ob ich mit reinkommen soll oder nicht.
Das fördert die Selbständigkeit. Ich finde das angemessen, sich da abzusprechen.
Ja, das sehe ich genauso und möchte das so handhaben. Bisher muss Mama sowieso noch überall dabei sein, ich unterstütze die Selbstständigkeit auf jeden Fall, wann immer es geht und das Kind zeigt, dass es soweit ist. Mal sehen, ab wann sie alleine zum Arzt möchte...
LG Judith
Panikmache *aaaaaahhhhh*
Wens interessiert sollte das BGB §630ff lesen und nicht auf einen über 5 Jahre veralteten Beitrag in einem Käseblatt.
Aber im Groben basiert das ganze auf Vertrauen zwischen Arzt und Kind, was aber nicht heißt, dass die Eltern des Kindes kein Auskunftsrecht über den Gesundheitszustands des Kindes haben. Der Arzt ist sogar dazu verpflichtet (BGB) den Eltern bei ernstzunehmenden Erkrankungen Auskunft zu erteilen.
Außerdem würde auch kein Krankenhaus oder gar eine Krankenkasse, nur durch die Zustimmung eines Kindes, eine Therapie starten bzw erlauben, denn das geht nur über einen erwachsenen Erziehungsberechtigten.
Also alles nur halbsoschlimm, keep cool
Hallo!
Die Formulierung des Arztes war recht ungenau, wie ich sehe. Die entsprechenden Paragraphen suche ich mir raus, dank dir sehr für den Hinweis.
Ich bin gespannt wie sich alles entwickelt.
LG Judith
Ich mag diese Regelung leider nicht da ich immer wieder mitbekomm dass Kinder sich auf diesen weg krank Schreibung für die Schule holen und die Eltern es dann erst teilweise zu spät erfahren.
Genug Ärzte schreiben nämlich zumindest bei uns die Kids krank oder auch nicht Prüfungsfähig obwohl es offensichtlich nicht wirklich krank ist.
Beste Grüße
Danke für diesen Aspekt! Darüber hatte ich so noch nicht nachgedacht. Aber genau das kann ja sehr weitreichende und ernste Konsequenzen haben... ein Grund mehr, alles für ein offenes und ehrliches Verhältnis mit dem Kind zu tun und auch hier wach zu sein.
Vor dem Hintergrund müssten Lehrer ja nicht nur bei unentschuldigtem Fehlen zu den Eltern Kontakt suchen, sondern auch bei gehäuften durch Atteste belegte Fehlzeiten. Wie viele das machen?🤔
Bei uns gibt es so einen Arzt mit dem Ruf Doc Holiday zu sein. Um solche geht es da wohl, oder nicht?
Judith
Ja genau um solche Ärzte geht es da. Und nicht nur die Konsequenz dass das Kind in der Schule etwas verpasst ist hier aus meiner Sicht zu sehen sondern auch was macht das Kind eventuell in den 7 Stunden.
Solange das Kind unter 18 ist bin schließlich ich sorgeberechtigt und da will ich zb über krankschreibungen tatsächlich informiert sein. Und nicht durch das Zeugnis dann aus allen Wolken fallen.
Hm das wäre mir auch neu. Ich war immer mit meinem Sohn beim Arzt bis er 16 war. War aber auch ein Kinderarzt. Daher wusste ich immer Bescheid. Jetz geht er alleine zu unserem Hausarzt, da ist es verständlich dass da die Schweigepflicht auf Wunsch gelten würde.
Erzählt dein Sohn dir denn weiterhin etwas rund um die Arztbesuche? Hat er dir zum Beispiel von Attesten erzählt, wenn er sich welche geholt hat? Und hat er irgendwann selbst den Wunsch geäußert, alleine gehen zu wollen? LG Judith
Ja er erzählt mir was wenn ich ihn zum Arzt geschickt habe weil er krank war. Aber von seinem Attest was er sich zum schwänzen geholt hat wusst ich natürlich nichts. 😅 Ich würde aber, wenn mich irgendwas wurmt oder ich eine Vermutung habe, versuchen mit dem Arzt zu sprechen. Immerhin sind wir sorge berechtigt bis sie 18 sind. Wir müssen ja auch bei einer OP unterschreiben so lange die Kids nicht volljährig sind, von daher müssen wir ja informiert werden.
Ich denke mal das jeder verantwortungsbewusste Arzt bei wichtigen Dingen die Eltern informiert, auch wenn die Kinder über 14 sind. Aber eben nicht mehr über alles.
Bei Krankheit und nötiger Behandlung müssen Eltern informiert werden. Denn das darf ein minderjähriger Jugendlicher wieder nicht alleine entscheiden. Also wenn es nicht nur ein Schnupfen oder ähnlich banales ist.