Hallo habe mal eine Frage meine Tochter ist 17 und ist zu ihrem 17-jährigen Freund gezogen der auch bei seinen Eltern im Haus wohnt und dort eine Wohnung hat ich habe das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht die Tochter möchte aber nicht wieder zurück nach Hause und hält aber auch den Aufenthaltsort geheim der Vater meiner Tochter unterstützt sie dabei was kann ich tun
Sorgerecht
Wie lange ist sie noch 17?
Liebe Grüße
die Landmaus
Wenn deine Tochter weiterhin zur Schule geht oder ihre Ausbildung macht und eine positive und liebevolle Beziehung mit ihrem Freund und dessen Eltern hat - GAR NICHTS.
Mit 17 ist deine Tochter zwar vor dem Gesetz noch nicht ganz erwachsen, aber eben fast. Offenbar ist sie dabei, ihr eigenes Leben nach ihren eigenen Wünschen zu regeln und hat dabei die Begleitung und Unterstützung ihres Vaters sowie ihrer "Schwiegereltern".
Würde mir als Mutter auch nicht schmecken, wenn das Kind so offenkundig wenig Vertrauen hat in mich, das sie sich auf so drastische Art von mir abnabelt - aber da sie dabei offenbar nichts tut, wodurch sie langfristig Schaden erleidet, würde ich die Füße stillhalten, die Entscheidung meiner Tochter akzeptieren und alles dransetzen, das unser Verhältnis sich wieder verbessert.
Was du tun kannst weiss ich leider auch nicht. Was ich tun würde? Geldhahn zudrehen aber fix. Das mindeste ist doch zu sagen wo man wohnt. Du bist ja lt Gesetz noch verantwortlich für sie und durftest schön 17 Jahre den Geldesel spielen...
Habt ihr denn Kontakt oder weißt du nur nicht wo sie wohnt?
Falls ich nicht wüsste wo meine Tochter ist, dann würde ich sie als vermisst melden!
Hi, was hat sie denn zum Auszug bewogen?
Hast du evtl. was falsch gemacht, dass sie dir so wenig vertraut? Ich würde mich bei sowas immer zuerst selbst hinterfragen.
Ist es so, dann würd ich sie lassen, ihr aber irgendwie kund tun, dass ich da bin und sie unterstütze.
Ist der Grund aber sein schlechter Einfluss (d.h. sie geht nicht zu schule oder ausbildung oder nimmt drogen oder ähnliches), wende dich ans Jugendamt.
LG
Das, was zwar nicht schön ist, aber wozu du verpflichtet bist:
Du informierst das Jugendamt und bittest um Hilfe und Vermittlung. Wenn deine Tochter irgendetwas anstellt, bist du doch nur dran.