Stationäre Wohngruppe - Kosten, kennt sich jemand aus ?

Hallo 👋🏼

Haben eben mit meiner besten Freundin gesprochen und uns hat ein Thema interessiert, da wir keine Ahnung haben, hab ich vorgeschlagen dass ich ja hier mal nachfragen kann, vielleicht kennt sich jemand aus 🙂

Kurz zu ihrer Situation:
Sie ist verheiratet, hat Tochter mit in die Ehe gebracht ( sie ist 11). Zum Kindsvater besteht kein Kontakt ( Unterhalt bekommt sie auch nicht da er arbeitslos ist )
Sie selber arbeitet auch nicht ist Mutter und Hausfrau( hat noch zwei weitere gemeinsame Kinder mit ihrem Mann )

Ihre Tochter macht zurzeit eine Therapie und alles läuft daraufhin dass sie in eine Wohngruppe soll. Dies wurde gemeinsam entschieden mit den Therapeuten.

Weiß einer wie es mit den Kosten aussieht ?

Muss sie alleine was dazu beitragen ? Ihr Ehemann ? Oder wer bezahlt solche Einrichtungen?
Sie macht sich halt Gedanken weil sie Angst hat sich das nicht leisten zu können

Ich bin kein Profi auf dem Gebiet aber bin mir der Meinung ihr Ehemann verdient ja quasi für alle den Lebensunterhalt also wird auch sein Einkommen berechnet ( er verdient durchschnittlich gut ) oder ?

Weiß einer vielleicht wie das läuft ?

Danke schon mal

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warum bekommt sie keinen unterhalt vom jugendamt/jobcenter? wenn der andere elternteil das nicht leisten kann, bekommt sie den vorschuss vom amt.

wenn der neue mann das kind nicht adoptiert hat (und er wäre finanziell blöde, wenn er es täte) muss er auch nicht zahlen, dass muss dann, wenn überhaupt der leibliche vater. und wenn die wohngruppe teil einer therapie ist könnte ich mir auch vorstellen, dass die kasse das gträgt, zumindest größtenteils. normalerweise würde der arzt bzw die beteiligte krankenasse da auskunft geben, was sie zahöen kann und was nicht.

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Danke dir für deine Antwort

Sie bekommt keine Leistungen vom Jobcenter und Unterhalt vom JA entfiel als sie damals ja geheiratet hat.

Das JA konnte keinen Unterhalt einfordern da er vorweisen konnte dass er Alg2 bezieht

Auf dem Stand bin ich zumindest informiert

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dann liegts an der heirat... aber normalerweise gilt das nur für sie, nicht fürs kind..


ich muss trotzdem zahlen, obwohl ich hartzV kriege.. hat keinen interessiert... er bekommt es nun vom jugendamt und mein schuldenberg wächst ins unermessliche

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Sicher bin ich mir nicht, daher würde ich beim Therapeuten und beim Jugendamt fragen.

Als ich meine ADHS Therapie begonnen habe, musste ich das ein und andere unterschreiben, damit die Therapeutin, das mit der Krankenkasse verrechnen kann.

Dann kommt es ja noch darauf an, was es für eine Wohngruppe ist. Aus medizinischen Gründen, aus anderen Gründen?
Ist das Jugendamt mit drin? Ist es eine Teilleistung der Krankenkasse? Fällt es in den Bereich Pflegebereich?

Bekommt das Kind eine Pflegestufe oder hat schon eine?
Bekommt es Unterstützungen durch das Jugendamt? Bei ADHS kann man in manchen Regionen beim Jugendamt einen Antrag auf bestimmten Bedarf stellen. Dann das an Therapiekosten beteiligt werden, wenn die Krankenkasse nicht alles übernimmt. Um diesen Schritt zu gehen, ist es auch Abwägungssache, ob man den Weg geht. Antragswege dauern und die Frage ist, ob der Antrag aussicht hat.

Dann ist die Frage, ob der Kindsvater zwischendurch überprüft wurde. Ist er weiterhin zahlungsunfähig oder könnte er?

Wer stellt den Antrag auf den Wohngruppenplatz? Therapeut? Jugendamt? Sonstiges?
Eigentlich sollte es dann ja auch einen Vertrag geben und dass ihr als Eltern einverstanden seid. Entsprechend auch mit Aufklärung und Aufschlüsselung der Kosten. Eigenanteil, welche Institution/Versicherung übernimmt was, gibt es extra Taschengeld oder nicht.

Was passiert, wenn kein Platz frei ist oder die Kosten nicht getragen werden können? Oder der Kostenträger die Weiterzahlung verweigert?

Eigentlich sollte doch der Therapeut, der das veranlasst auch sagen können, wo deine Freundin fragen kann. Wo sie was beantragen muss? Wer involviert ist.
Gibt es schon eine Wohngruppe, die angefragt wird? Wenn ja, sollten die doch ein Büro haben, wo sie fragen kann, wer für die finanzielle Beratung zuständig ist.


Evtl. kann sie auch bei reha-kids.de fragen.
Das ist ein Forum für Eltern mit Kindern mit Erkrankungen, Problemen, Schulproblemen, Themen zu Anträgen, Zuzahlungen, Pflegegrad, wer ist zuständig KK, Pflegeversicherung, Jugendamt, Schule, sonstiges etc.

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Wenn der Therapeut es entscheidet, muss er auch wissen, wie das läuft. Oder nicht? Der kann nicht einfach etwas in den Raum schmeißen.

Eigentlicht wird das vom Jugendamt entschieden. Die stecken Kinder gern in eine Wohngruppe, wenn die Verhältnisse zu Hause nicht mehr zumutbar sind.

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Nein, der Therapeut selber hat es ja nicht entschieden. Es war nur eine Empfehlung, die Entscheidung haben die Eltern mit der Tochter selber getroffen.

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Wohngruppen werden von Jugendamt mit finanziert und die Eltern müssen ggf Anteilig was dazu zahlen