Außergewöhnliche Frage, hoffe trotzdem auf Antwort

Fremde Läden mein Kind unter falschem Vorwand zu Übernachtungen ein
Meine Tochter 12hat eine Freundin 10.oma und Opa der Freundin haben meine Tochter schon einige Male zu Übernachtungen eingeladen. Erst jetzt erfahre ich das meine Tochter nicht bei ihrer Freundin übernachtet hat sondern bei deren Großeltern.machen diese sich strafbar indem sie mein Kind unter falschem Vorwand zu sich holen? Dürfen diese Menschen sich fremde Kinder unter falschem Vorwand einladen. Wie sehen in dieser Situation meine Rechte aus

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Frage: Ist denn die 10 jährige Freundin da auch dabei? Oder übernachtet deine Tochter da allein?

Ich kenne ihre Situation nicht, aber vielleicht übernachtet die Freundin einfach so oft bei ihren Großeltern, dass man sich keine Gedanken gemacht hat zu fragen. Ich würde mit den Eltern ein klärendes Gespräch suchen.

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Ich sehe da kein Problem wenn die Freundin da auch übernachtet, ich habe als Kind oft bei Grosseltern von Freunden übernachtet, war normal. Allerdings wussten das meine Eltern auch, sie wollten schon wissen wo ich bin. Ich verstehe nicht das ihr das nicht wusstet, man spricht doch mit den Eltern und lässt das Kind nicht einfach so gehen.

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Hallo,

wieso unter "falschem Vorwand"?

Ich habe damals oft bei den Großeltern meiner besten Freundin übernachtet (sie wohnten bei ihr gleich nebenan), da hat kein Hahn danach gekräht.

Grundsätzlich sehe ich es aber auch so, dass man vorher kurz die Eltern des Besucherkindes fragen sollte, ob das ok ist.

Wieso möchtest du deine Rechte wissen, möchtest du die Großeltern jetzt verklagen? Ich würde ihnen und deiner Tochter einfach sagen, dass sie dir vorher bitte Bescheid sagen sollen, damit du immer genau weißt, wo dein Kind ist. Ich denke, sie werden sich da keine großen Gedanken drum gemacht haben. Liebe Grüße

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Bevor meine Kinder und jetzt auch meine Enkelin irgendwo übernachteten, sind wir wenigstens kurz bei den Leuten gewesen.
Machst Du sowas nicht?
Wenn die Freundin mit Deiner Tochter bei Oma/Opa schlafen, weil sie es gewöhnt ist und die mehr Platz haben, hätte man das ja sagen können. Hast Du Deine Tochter nicht hingebracht, da spricht man doch ein paar Worte mit den Leuten?
Rechte....strafbar... jetzt halt mal den Ball flach und versau Deinem Kind nicht gleich die Freundschaft. Über das meiste kann man ganz einfach....REDEN.
LG Moni

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>> oma und Opa der Freundin haben meine Tochter schon einige Male zu Übernachtungen eingeladen. Erst jetzt erfahre ich das meine Tochter nicht bei ihrer Freundin übernachtet hat sondern bei deren Großeltern.machen diese sich strafbar indem sie mein Kind unter falschem Vorwand zu sich holen? <<

Wie jetzt:
-Oma und Opa fragen Deine Tochter: 'Möchtest Du bei F. übernachten?' und dann übernachtet Deine Tochter zusammen mit der Freundin bei den Grosseltern? Das halte ich höchstens für ein Missverständnis, weil die Kernaussage ja stimmt.

-Oma und Opa fragen Deine Tochter: 'Möchtest Du bei uns übernachten?' und dann übernachtet Deine Tochter ohne Freundin bei den Grosseltern? Das würde ich seltsam finden, wurde aber genauso tituliert.

Was sagt denn Deine Tochter dazu? Mit 12 Jahren wird sie ja eine Meinung haben.

Die Vorspiegelung falscher Tatsachen ist dann eine Straftat, wenn daraus ein Schaden entsteht. Einfach so darf man Lügen, dass sich die Balken biegen.

Grüsse
BiDi

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Das Angebot und übenachten allein ist nicht strafbar - solange es dabei bleibt - ich würde mir aber das Umfeld mal genauer anschauen und die Leute vielleicht auch kennenlernen wollen. Dieses Recht obliegt Dir als Mutter.

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deine Tochter hat mir ihrer Freundin bei ihren Grosseltern übernachtet, wo ist dein Problem? meine Kinder sind oft mit Freunden zu den Grosseltern und uner Enkel, kam oft mit einem Freund zu uns, dann war er nicht alleine, manchmal 14 Tage in den Ferien.
wo ist ein falscher Vorwand? und was willst du für Rechte geltend machen. wenn du nicht möchtest, dass dein Kind ausser Haus übernachtet, dann lass es nicht gehen, spätestens mit 18 wird sie dann ausziehen

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Verstehe dein Problem jetzt nicht. du schreibst, Oma und Opa der Freundin laden deine Tochter zum übernachten ein. Dann gehe ich davon aus, dass man bei dem schläft, der einlädt. Also: Großeltern laden ein = Übernachtung ist bei den Großeltern.

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Hallo du Liebe,
ich will dir ganz gewiß nicht zu nahe treten, aber ehe du jetzt im Nachhinein in einer Situation, die unklar war nach deinen Rechten fragst fände ich es nicht verkehrt, über Pflichten nachzudenken. Du hast doch selbst in der Hand, mit deinem Kind Regeln über auswärtige Übernachtungen zu vereinbaren, mit Eltern oder Großeltern der Freunde zu sprechen, bevor dein Kind da übernachtet, all sowas halt und deine Verantwortung. Ist ja nicht so, das dein Kind entführt wurde. "Diesen Menschen" irgendwas zu unterstellen ist nicht schön. Hast du Anlass zu Bedenken? Ist irgendwas vorgefallen? Kam dein Kind verängstigt oder verändet nach Hause? In diesm Fall zeitnah professionellen Rat suchen. ansonsten lieber den Ball flach halten und beim nächsten Mal vorher klären, was du erlaubst und was nicht.
Alles Gute!