Sohn wird 18: Was beantragen, bescheinigen, ändern?

Mein Grosser wird in ein paar Wochen 18. Neben dem wohl völlig normalen 'Aber er war doch gerade erst mein kleines Baby!' Schock, der mich eigentlich schon seit seinem 17. Geburtstag begleitet, müssen doch auch ein paar (vertrags)rechtliche Sachen in Angriff genommen werden.

- Kindergeld: Kommen die auf einen zu oder wird man da proaktiv?
- Krankenkasse: Dito
- Familienhaftpflichtversicherung prüfen ob er auch volljährig noch mit drin ist, richtig?
- Vorsorge- und Betreuungsvollmacht. Ärzte dürfen bei Erwachsenen nicht mehr einfach so den Eltern Auskunft geben. Habt Ihr sowas von Euren erwachsenen Kindern?

Hab' ich noch was vergessen?

Achja: Söhnchen wohnt noch zuhause und geht zur Schule.

Grüsse
BiDi

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Mein Vater wollte immer eine Schulbescheinigung für die Steuern..

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Hi,

- Kindegeld: die Kindergeldstelle kommt auf dich zu, jedenfalls ist das in BW so
- Krankenkasse: kommt auf dich zu
- Haftpflicht: sind Erwachsene Kinder, die daheim wohnen und zur Schule gehen, noch mit versichert
- Vorsorgevollmacht: da müsst ihr selbst aktiv werden

VG

Tattel

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du brauchst eine Schulbescheinigung für KIndergeld und Krankenkasse
solange dein Kind nichts verdient ist es mit n der Haftpflicht.
eine Vorsorge und Betreuungsvollmacht hatten wir nicht, dein KInd ist erwachsen, ich bin ab 16 nicht mehr mit zum Arzt.

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„ Vorsorge und Betreuungsvollmacht hatten wir nicht, dein KInd ist erwachsen, ich bin ab 16 nicht mehr mit zum Arzt.“
Dann hast du offensichtlich nicht verstanden, worum es dabei geht. Wenn man/Kind in einer Notsituation ist und nichts selbst entscheiden kann, bringt „erwachsen“ sein, herzlich wenig.

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Er braucht vor allem einen Nachweis darüber, dass er noch Schüler ist. So lange läuft alles normal weiter. Als Eltern dürfte es keine Probleme geben, wenn euer Sohn z.b. im KH liegt. Ansonsten gilt natürlich die ärztliche Schweigepflicht, aber da ist da ja auch kein Notfall.
Mein 18jähriger ist nach dem Abi zur Bundeswehr gegangen. Die Krankenversicherung läuft jetzt erstmal über die BW, Kindergeld fließt weiter dank Nachweis, dass er beim Bund ist und versichert bleibt er über uns.

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Hallo,
ich habe eine Kontovollmacht über die Konten der erwachsenen Kinder. Es kann ja immer mal was sein.

Aus der Unfallversicherung sind sie nach Volljährigkeit auch "rausgeflogen", da hat jetzt jeder seine eigene.

LG

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Danke Euch - da hilft mir weiter.
Bei der Vorsorgevollmacht geht es tatsächlich nicht darum, mit ihm im Arztzimmer zu sitzen, sondern Entscheidungen zu treffen, wenn er sie nicht treffen kann, weil er z.B. im Koma liegt.

Grüsse
BiDi

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Liebe TE,

Kindergeldkasse kommt auf dich zu mit einem neuen Antrag auf Kindergeld. Einreichen muss man Schulbescheinigung und Ausbildungsvertrag. Gesetzlich mitversichert weiterhin sind Kinder bis 22 Jahre ohne Nachweis. Familienhaftpflichtversichert bis zur ersten Ausbildung oder Studium. Das war bei meinem großen Sohn.

Mein Jüngster wird im Januar 18 und mehrfachschwerbehindert durch Autismus mit Pflegegrad 4. Genau dasselbe erstmal
Antrag auf Kindergeld für ein volljähriges Kind gestellt und erstmal Schulbescheinigung eingereicht. Zusätzlich noch Antrag für ein behindertes erwachsenes Kind gestellt, der allerdings noch in der Bearbeitung ist.

Vorsorge- und Betreuungsvollmacht. Wir hatten im Mai Antrag auf gesetzliche Betreuung gestellt und sind gerade mitten im
Procedere. Betreuungstelle und Arzt stellen Gutachten zusammen. So können wir dann mit richterlichen Segen weiterhin Anträge für unsern Jüngsten stellen.

Ich wollte jetzt nur mal einen Unterschied aufzeigen.

LG Hinzwife

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Das Kindergeld läuft weiter, da kam keiner auf und zu, da meine Tochter aber eine Auszeit nimmt, hatte sie sich dann "arbeitssuchend" melden müssen, damit ihr weiter Geld zusteht. Man sagte mir, das "irgendwann" eine Rückforderung gedroht hätte, wenn wir nicht reagiert hätten. Von der Agentur hat sie nie mehr was gehört, änderungen müssen aber umgehend gemeldet werden, sondt drohen Rückforderungen ...

Bei der Krankenkasse hatte ich nachgefragt, sie bleibt automatisch in der Familienversicherung ... auch hier gilt, Änderungen mitzuteilen, wenn sie eine Arbeit aufnimmt, geschieht das aber auch automatisch durch den Arbeitgeber.

Familienhaftpflicht nachfragen, ggf. eine Unfallversicherung abschließen, **volljährige** sind auch in der Schule nicht in jedem Fall über die Landeskasse abgesichert!!!

Vorsorge- und Betreuungsvollmacht auf jeden Fall !!!

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Die Behörden kommen auf dich zu. Felder werden gestrichen, da er ja jetzt 18 ist. Sie verlangen dann Schulnachweis oder andere Papiere, damit alles weiter laufen kann.
Nur beim Finanzamt, da musst du eine Schulbescheinigung von alleine hinschicken. Sobald ein Kind über 18 mit im Haus wohnt, zählt man nicht mehr als alleinerziehend, außer man legt die Schulbescheinigung vor.