Umzug, Teeny möchte bei Stiefoma bleiben

Hallo ihr lieben.

Ich möchte umziehen ca 300km von meinem jetzigen Wohnort.

Meine teenytocher 15 möchte nicht mit. Freunde Schule Gewohnheit... wie Teenys eben sind.

Jetzt suchen wir nach einer Lösung.
Leibliche verwante haben wir hier nicht und ich hab das alleinige Sorgerecht für sie.

Wie haben nur eine Stiefoma, die Mama meines besten Freundes.
Sie ist wie eine richtige Oma für sie und beide mögen sich unendlich. Und beide würde es auch wollen. Platz wäre auch da.

Meine Frage ist... ist das möglich?
Bitte keine Antworten wie wende dich ans JA , hab ich schon ... die dafür zuständig ist war erst nie erreichbar und nun im Urlaub.
Ich möchte einfach nur wissen ob es möglich wäre.

Lieben Dank an alle die antworten.

1

Ist diese Oma überhaupt in der Lage einen schwierigen Teenager zu erziehen? Mit 15 weisst du ja noch nicht, was die Pubertät alles bringen kann.

3

Ja die ist noch völlig fit. Sonst würde ich solch Option nicht in Betracht ziehen.

Das war aber gar nicht die Frage.
Trotzdem danke füe die Antwort.

6

PS
Meine Tochter ist absolut nicht schwierig.
Ein gutes liebes Mädchen.

2

Ich hab zu der Zeit auch bei meiner Oma gelebt.Meine Eltern zogen um aber ich wollte unbedingt die Schule fertig machen.
Es hat gut geklappt,ich hatte jeden Tag Kontakt mit meiner Mutter und Sie kam auch öfters vorbei oder ich war dort.Es waren aber auch keine 300km die uns getrennt haben.Das macht es natürlich etwas schwieriger.
Aber machbar ist es aufjedenfall.
Meine Eltern behielten ganz normal ihr Sorgerecht,ich glaub ich war auch bei ihnen gemeldet🤔

4

Danke füe die Antwort.

Wie funktioniert das? Muss ich das beim JA melden oder reicht es wenn ich sie bei ihr melde.

Ja 300 km ist ordentlich.
Aber sie würde auch mindestens 1x im mon am we kommen u die Ferien.

15

Also wir standen mit dem Jugendamt nochnie in Verbindung.Ich glaub wenn es da auch keine Differenzen gibt interessiert die sowas auch nicht wirklich.Die Erwachsenen haben das Geldliche etc unter sich geklärt und alles war gut.Ein paar mal waren die in der Schule verwirrt,da hat man aber alles erklärt und es war ok.
Könnte aber sein dass es bei euch anders ist wenn deine Tochter nichtmehr bei dir gemeldet ist.Da muss man bestimmt einige Anrufe tätigen

weiteren Kommentar laden
7

Klar, ist das möglich. Du musst der Oma natürlich eine Vollmacht schreiben, dass sie die Person ist, die alle Entscheidungen dann treffen darf, wenn man dich nicht erreichen kann. Das kann man über das Jugendamt regeln lassen, damit es auch Bestand hat. Das Kindergeld kann sie auch beantragen.

8

Danke für die Antwort.

Ja Kindergeld imd Unterhalt würde ich ihr selbstverständlich zu kommen lassen so wie extra Ausgaben... Schulbücher Klassenfahrt und sowas.

Vollmacht , ja macht Sinn.

Kann man das auch ohne JA machen?

Lg

21

Das Kindergeld steht ihr tatsächlich zu und muss mE auch vom Amt direkt an die Oma bezahlt werden. Es bekommt immer der, wo das Kind lebt. So war es jedenfalls damals bei mir, als ich bei meiner Oma gewohnt habe.

weiteren Kommentar laden
9

Hallo,

Denke das ist auf jeden Fall möglich wenn alle Beteiligten dafür sind. Im Prinzip ist es doch nichts anderes wie ein Schüleraustausch oder ähnliches. Ich war mit 16 ein Jahr bei einer Familie in der USA meine Schwester mit 15 ein Jahr in Frankreich. Wichtig ist das die Kommunikation stimmt. Klärt alles finanzielle vorher ab!! Ob es sich bei euch um einen längeren Zeitraum handelt ist dabei ja erstmal unwichtig.

Viele Grüße
Lucy

13

Dir danke für die Antwort.

Finanzierung muss man natürlich besprechen. Sowie Dinge füe den Notfall.

Danke

10

Müsste gehen. Ist nur die Frage, ob es offiziell sein soll oder nicht. Also dass diese Stiefoma Rechte bekommt, wie z.b. was unterschreiben als Erziehungsberechtigte o.ä. Dann wird wahrscheinlich irgendwas mit Pflege kommen, da keine Verwandtschaft besteht.
Aber ehrlich gesagt kenne ich mich damit nicht wirklich aus, ich drücke aber die Daumen ;-)

14

Danke fürs Daumen drücken.

11

Laut § 44 Abs 1 SGB Vlll benötigen Personen, die dauerhaft einen Jugendlichen aufnehmen wollen, eine Erlaubnis.
Zwar sind noch Ausnahmen (zB Verwandte) aufgelistet, aber darunter fällt wohl Dein Fall nicht.
Daher muss , wenn alles legal laufen soll, das JA mit eingebunden werden.
Ich kann mir aber gut vorstellen, dass das klappt.
Ihr habt ja gute Gründe und deine Tochter scheint dort gut aufgehoben zu sein.

LG

Tschitty

12

Danke für deine Antwort

Dann eben auch übers JA , Hauptsache es geht allen gut damit.
Dann werde ich wohl warten müssen bis die Dame wieder da ist.
Lg

16

Sie ist wie eine richtige Oma für sie und beide mögen sich unendlich. Und beide würde es auch wollen. Platz wäre auch da.

Super! Ich würde mir auch ohne weiteres zutrauen, mit meiner 15jährigen Enkelin klarzukommen und ich finde es echt toll von Dir als Mama, dass Du da mitmachst. Umzug erzwingen bringt in dem Alter wirklich nur Stress und Ärger für alle Seiten.
Ihre gewissen Spielregeln für die junge Dame wird die Oma sicher auch haben ;-)
Vollmachten usw. sind ja klar, das JA wird Dir sicher weiterhelfen können, woran man noch alles denken muss.
LG Moni

17

Danke für deine Antwort.

Ja wir haben lange geredet und sie ist für ihr Alter echt vernünftig.

300km ist natürlich nicht um die Ecke aber eben auch nicht aus der Welt.

Ja ihre ersatz Omi kennt sie seid klein auf und im Kleinkindalter war sie oft sie WEs da wenn ich arbeiten musste.

Es ist ihre Omi wenn auch nicht Blutsverwandt.

Dann werde ich nächste Woche mit dem JA Rücksprache halten.

LG

20

Man muss nicht blutsverwandt sein, um zu lieben. Mein zweiter Mann war für meine Kinder der perfekte Papa, er "musste" meine Tochter zum Altar führen bei der Hochzeit #herzlich Mein Mann liebte seine "Stiefenkelin" über alles - und sie ihn. Sie vermisst ihren Opa sehr. Es interessierte sie nie, dass er nicht der "leibliche" Opa war. Sie ließ es sich einmal erklären und meinte "hm, mir egal" und es war nie wieder Thema.
LG

weiteren Kommentar laden
18

Hallo,
ja das ist möglich. Ihr müsst euch beim JA melden. Die Stiefoma braucht eine Pflegeerlaubnis. Das ist ncihts aufwändiges.

19

Danke für die Info
Hilft mir sehr weiter.

25

doch sicher sie muss durch ein Prüfverfahren. und darf nur ein bestimmtes Alter haben

weiteren Kommentar laden
24

Wenn Du das alleinige Sorgerecht hast, ist es simpel, da Du bestimmst, wo deine Tochter lebt. Ich würde eine Vollmacht für ärztliche Behandlungen ausstellen, damit im Notfall schnell entschieden werden kann (beispielsweise OP nach einem Unfall).