Hallo ihr Lieben,
Ich benötige mal eure Erfahrungen. Meine Tochter ist 14, wird im Januar 2023 15 Jahre alt und ich habe mich eben mal gefragt, ab wann ich ihr die Karte übergebe, damit sie auch ohne mein Zutun zum Arzt gehen kann. Wie habt ihr das geregelt? Danke schon mal 💐🍀🌸
Ab wann hatten eure Teenies ihre Versichertenkarte selbst?
Ich weiß zwar nicht ob Versichtenkarte und E-Card (komme aus Österreich), das selbe sind.
Aber ich hatte die, seit ich meine Geldbörse nicht ständig verlegt habe, also so seit ich 8 bin. Ich bin da zwar noch nicht allein zum Arzt, aber meine Eltern waren der Meinung es wäre gut wenn man im Fall der Fälle meine Sozialversicherungsnummer schnell finden würde. Die wollen manche Sanitäter nämlich wissen.
In deinem Fall würde ich sie auf jeden Fall geben. Sie gehört ihr und sie möchte sie haben. Auch ihr Bedürfnis allein zum Arzt gehen zu können, ohne dass Mama es weiß (Stichpunkt Frauenarzt) finde ich total normal. Sie möchte immer mehr Privatsphäre, schließlich wird sie langsam erwachsen.
Versichertenkarte ist hier in Deutschland die Chipkarte für die Krankenversicherung.
Wo ist das Problem, sie mitzugeben?
Wenn sie die verliert, bekommst Du kostenlos eine neue und übrigens war es auf Schulausflügen und Klassenfahrten Pflicht, sie mitzugeben. Unter Umständen kann es sogar passieren, das, wenn sie aufgrund eines Unfalls mit Krankenwagen aus der Schule abgeholt wird oder vor Ort behandelt/untersucht wird, Du eine Rechnung von der Feuerwehr bekommst, die sich gewaschen hat. Warum? Weil die Sanitäter bei der Einlieferung in die Kinik ohne die Karte keinen Transportschein bekommen und den Einsatz nirgends abrechnen können.
Meine Mutter hatte die Angewohnheit, die Karte öfters mal zu vergessen, daher habe ich Erfahrung damit und ich kann Dir sagen, da hast Du richtig Rennerei ... also Karte mitgeben und wenn sie damit die Pille holt, dann ist das vernünftig und ein Zeichen von Reife ...
Da es sich bei einem Schulunfall um einen Fall für die Berufsgenossenschaft handelt, ist die private Versicherung in diesem Fall vollkommen irrelevant für den Rettungsdienst 😉
Die lesen die Karte aber trotzdem ein, weil dort die gesamten Daten des Kindes drauf stehen. Es ist der einfache Weg. Der komplizierte Weg wäre es, wenn das verunfallte Kind erstmal die Zettel ausfüllen müsste.
Meine Große mit 12. Sie geht alleine zum Zahnarzt,…& hat sonst immer ihr Portemonnaie dabei.
Also auf Klassenfahrten etc. hat unsere Tochter ( wird 15 im Okt.) immer einen Wisch dabei, dass sie versichert ist und wo etc.
Keine Ahnung ob das sonst auch reichen würde, ich befürchte nicht.
Unsere "tolle" KK hat nämlich keine Karten.... deshalb muss immer einer von uns Eltern bei einem neuen Arzt alles ausfüllen.... sie darf das nicht...
Wegen des weltweiten Chipmangels gibt es derzeit bundesweit Probleme bei der Herstellung der elektronischen Gesundheitskarten (eGK), aber die Kassen müssen Karten ausgeben!
Man kann einen Versicherungsnachweis (schriftlich) erhalten, bzw. auch im Serviceportal online anfordern/ausdrücken. In der Regel reicht der Versicherungsnachweis als Übergangslösung, allerdings nur mit einen Ausweis, der mit den Daten auf dem Versicherungsnachweis identisch sind. Ich kenne aber Ärzte, die das nicht anerkennen ... auch wenn die es müssten oder sollten!
Unsere KK hatte noch NIE eine Karte
die Kids sind fast 15 und 8-- sie kennen es gar nicht anders und wir auch nicht...
wir müssen IMMER bei jedem Arzt wo wir neu hingehen den Bogen ausfüllen... und ja ich habe schon blöde Kommentare gehört, aber die KK ist dafür normalerweise bekannt, dass sie keine Karten ausgibt....
wenn es rechtlich nicht haltbar wäre, würde sie nicht seit Jahren damit durchkommen..
Hi,
wenn sie alleine zu den Ärzten kommt, finde ich 14 Jahre ein gutes Alter.
Da man hier, nicht ohne Führerschein und Fahrzeug, aus dem Ort kommt, habe ich sie im Alltag im Portmaine. Auf der Klassenfahrt im Mai, hatte er sie im Portmaine.
Gruß
Mit 15 ganz bestimmt!
Ich denke das es ok ist wenn das Kind selbst eine Geldbörse hat und diese nicht ständig verlegt wird und alleine zum Arzt sollte auch schon gehen 🥰🥰🥰
Hallo,
kommt immer noch darauf an, weswegen sie zum Arzt will. Sie darf durchaus allein zum Arzt, ihr muß aber klar sein, dass ihr als Eltern immernoch die Gesundheitsfürsorge habt, d.h. Ärzte informieren euch sowieso über alles und mal abgesehen von dem Fall einer Schwangerschaft, entscheidet tatsächlich immer ihr.
Also ist die permanente Weitergabe der Versichertenkarte meines Erachtens nicht wirklich sinnvoll. Auch im Ärzteblatt kannst du nachlesen, dass die Einwilligungsfähigkeit bei Kindern unter 15 nicht gegeben ist und bei Teenagern ab 15 nur bei Untersuchungen oder kleinen Eingriffen, z.B. einer Blutabnahme.
Damit ist sie nicht in der Lage, allein zum Zahnarzt zu gehen, wenn dort mehr als nur die halbjährliche Kontrolle gemacht werden soll. Zum Kieferorthopäden gehen hier selbst jüngere Kinder sehr häufig allein, da der komplette Behandlungsplan schon im Vorfeld mit den Eltern abgesprochen wurde. Falls es noch etwas gibt, telefoniert der Arzt mit den Eltern. Die J‘s … kann und darf sie allein machen. Therapien allein, aber der Therapeut redet natürlich mit den Eltern.
Und ja, auf der Klassenfahrt nimmt das Kind die Karte mit, nur dort ist der Lehrer dabei. Abgesehen davon geht das Kind dort IM NOTFALL zum Arzt. Notfall ist immer etwas anderes.
Das stimmt so meines Wissens nach nicht. Es gilt eine ärztliche Schweigepflicht, auch bei Minderjährigen. Zwischen 14 und 16 Jahren hängt es von der Reife des Jugendlichen ab, ob er oder sie alleine über Behandlungen entscheiden kann. Oft wollen sich Jugendliche auch von Ärzten oder Psychotherapeuten beraten lassen. Wenn da keine akute Gefährdung besteht und keine wichtigen Entscheidungen getroffen werden müssen, geht das die Eltern nichts an (wenn die Jugendlichen es nicht erzählen möchten).
Wenn keine Entwicklungsverzögerung vorliegt wäre also mit 14 Jahren die Aushändigung der Karte an Jugendliche sinnvoll, damit diese von ihren Rechten Gebrauch machen können.
Stimmt nicht. Wir reden hier im Post über ARZTtermine. Die Schweigepflicht gegenüber den Eltern ist da sehr begrenzt. Sie existiert teilweise im Bereich des KJP. Aber auch hier müssen ALLE Sorgeberechtigten vor der Behandlung erstmal ihre Zustimmung geben. Es funktioniert also definitiv nicht, hinter dem Rücken der Eltern zum Arzt zu gehen. Natürlich sind die Eltern beim Abschlussgespräch dabei und erhalten ein Gutachten mit den Diagnosen. Das erhält nicht das Kind.
Es gibt nur EINE Ausnahme die der Gesetzgeber explizit vorgeschrieben hat und diese betrifft eine Schwangerschaft. Hier darf das Mädchen/der Teenager/die Frau grundsätzlich alle Entscheidungen allein treffen.
Bei Therapien jeglicher Art stimmen auch immer erst die Eltern zu. Zwar unterliegt das Gesprochene der Schweigepflicht, jedoch werden auch hier die Eltern immer informiert. Es gibt natürlich einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen Eltern des Klienten und dem Therapeuten (nicht selten sind da auch noch Lehrer/Erzieher, Schulbegleiter (Jugendamt/Sozialamt),… involviert). Also nochmal: Die Eltern und sonstige Personen erfahren nicht, was das Kind in einer Therapie sagt, es sei denn, es war etwas gravierendes (z.B. Suizidgedanken - hier würde es dann auch echt auf die Wortwahl des Kindes ankommen), aber sie erfahren, was der Therapeut aus den Sitzungen für Rückschlüsse zieht.
Ein Kind DARF sich beim Arzt BERATEN lassen. Daher darf ein Kind auch ALLEIN zu den J-Untersuchungen.
Ein Kind darf sich jedoch NICHT BEHANDELN lassen.
Bei meinem Sohn wurde festgestellt bei einer J, dass ihm eine Impfung fehlt. Er wollte diese haben, durfte das aber nicht selbst entscheiden. Erst als ich das abgenickt habe, bekam er die Impfung. Er ist 16 und kognitiv fit.
Ich hatte meine ab der 6. oder 7. Klasse.
Die Karte kann man ihr wohl geben, aber wenn Entscheidungen getroffen werden müssen, muss ja sowieso ein Erziehungsberechtigter mit.
Meine Enkelin ist 15 und wenn sie einen Arzttermin hatte während der Arbeitszeit der Mutter, saß ich "sicherheitshalber" im Wartezimmer und wurde auch schon mehrfach gebraucht. Unsere Hausärztin, Zahnarzt und Kieferorthopäde sind von den Eltern informiert, dass ich Vollmacht habe.
LG Moni