Sexueller Übergriff - Ja oder nein?

Hallo liebe Community,

stellt euch bitte zwei fiktive Szenarien vor:

1. Ein 13jähriges Mädchen lernt im Chat einen (angeblich) 15jährigen Jungen kennen. Sie verliebt sich Hals über Kopf in ihn. Irgendwann fordert er sie auf, ihre Unterwäsche zu beschreiben und sich zu berühren. Dabei fängt er eindeutig an zu stöhnen und kommt hörbar zum Höhepunkt. Um zu gefallen gibt sie ebenfalls Stöhngeräusche von sich, hat dabei aber keinerlei sexuelle Empfindungen. Immer wieder schlägt sie ein Treffen vor, er antwortet immer ausweichend.

2. Eine Gruppe Jugendlicher sitzt beisammen und trinkt Alkohol. Ein 16jähriges Mädchen trinkt deutlich zu viel. Sie kann kaum noch geradeaus gehen. Ein gleichaltriger Junge fordert sie auf, in einen Nebenraum zu gehen. Dort haben sie ungeschützen Sex. Das Mädchen ist quasi willenlos und nicht mehr in der Lage, zu äußern was sie will. Sie sagt nicht nein bzw. ist in den Nebenraum bereitwillig mitgegangen.

Ich brauche eure Meinung: wie stuft ihr diese beiden Szenarien ein? Sind das sexuelle Übergriffe? Hätte sich das Mädchen jeweils in beiden Szenarien anders verhalten müssen, damit es ein eindeutiger Missbrauch ist?

Es ist ein langer Text geworden,danke fürs Lesen!

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Für mich ist beides ein Übergriff.

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Warum die Fragen?

Bearbeitet von Inaktiv
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Bei beiden Szenarien gibt es zu wenig Kontext, um bewerten zu können, ob das Verhalten der Jungs übergriffig war oder nicht finde ich.

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1) schwierig, 2) definitiv ein übergriff

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Situation nr eins, würde ich nicht als Übergriff ansehen. Vielleicht in Richtung Belästigung. Aber da würde ich auf Aufklärung plädieren.

Situation nr zwei ist schon eine andere Hausnummer. Wenn sich ein Mensch nicht mehr wehren kann, aufgrund von Alkohol oder anderen, ja, dann ist es definitiv ein Übergriff.

Ist nur meine persönliche Sicht. Ich weiß nicht wie die Rechtslage tatsächlich ist.

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zu 1)
das ist eine Straftat, denn das Kind ist noch keine 14!!!
Daher ja!
falls 14 oder älter:
Nicht schön, man wünscht es keinem, ist aber auch nicht wirklich verboten.
Übergriffig?
Hoffentlich hat man seinem Kind so viel mitgegeben, das es "Stopp" sagen kann,

Beim zweiten Beispiel hängt es viel von den Umständen ab.
War der Mann (und alle anderen) genauso betrunken: kein Übergriff
War der Mann nüchtern und hat es mit voller Berechnung gemacht: definitiv ja
Dazwischen liegt gaaaaanz, ganz viel....

Bearbeitet von tempranillo70
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Ja. Zweiteres könnte man als Vergewaltigung zählen.

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Wozu brauchst du einen Begriff?

In beiden Fällen wurden die Grenzen des Mädchens überschritten, es hat sich unwohl gefühlt. Ergo waren beide Situationen Übergriffe.
Aber ob dies auch im Strafrecht so gewertet werden kann, können und haben wir hier im Forum nicht zu entscheiden.

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Ich antworte bei beidem mit JA