Hallo , meine Tochter 16 geht in ein bvj und
Schwänzt mit anderen Klassenkameraden die Schule, wir haben schon versucht sie in die Schule zu bewegen, aber sie hat keine Lust .Sie sagte das andere auch schwänzen würden.Jetzt kam ein Brief mit Verwarnung an meine Tochter gerichtet ,mit Bußgeld und Rauswurf.Die Frage ist ab welchem Betrag sind Sozialstunden möglich? Ihre Klassenkameradin bekam schon ein Bußgeld von 250 Euro und der Schulleiter sagte ,das kann man erst ab 1000 Euro in Sozialstunden umwandeln stimmt das ?
Bußgeld ab welcher Höhe in Sozialstunden
Stelle diese Frage bei der Jugendgerichtshilfe deiner Stadt. Dann bist du auf der sicheren Seite. Hier könnten wir Antwortenden nur spekulieren oder erzählen, wie das "woanders" gehandhabt wird.
Ein Telefonat.
Die Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten.
Mich verwundert, das der Brief an Deine Tochter gerichtet war und nicht an die Erzuiehungsberechtigten.
Sie ist 16/minderjährig und verfügt über kein Einkommen, d.h. der Bußgeldbescheid richtet sich an die Erziehungsberechtigten, da diese dafür Sorge zu tragen haben, das das minderjährige Kind eine Schule besucht.
Du kannst nun auf den Bußgeldbescheid warten, entweder kommt er, oder er kommt nicht - wenn er kommt, müsstet ihr dagegen Einspruch einlegen und erklären, wieso das Kind die Schule nicht besucht. Ihr könnt auch gar nicht reagieren, dann aber landet der Fall irgendwann beim Gericht, erst da kommen dann ggf, Sozialstunden ins Spiel :
Arbeitsstunden anstelle des Bußgeldes sind möglich oder umgekehrt, unabhängig von der Höhe des Bußgeldes.
Werden weder die Stunden abgeleiset noch das Bußgeld bezahlt, kann auch Arrest fällig werden, dann wird sie zur Fahndung ausgeschrieben und irgandwann einkassiert, falls sie den nicht antritt.
Aber: Die Arbeitsstunden können nur vom Gericht verhängt werden, das ist sozusagen die letzte Instanz im Fall von Schulverweiegrung.
Beim Rausschmiss aus einer Berufsschule stellt sich die Frage, wo sie dann die Schulpflicht erfüllen soll, das müsstest ihr entweder mit der Schule, oder dem Jugendamt klären, die Jugendgerichtshilfe greift erst, wenn tatsächlich gegen sie ermittelt wird und es zu einer Ladung kommt.
Der Schulbesuch kann auch zur Auflage gemacht werden, d.h. sie bekommt keine Strafe, sondern eine Auflage, die Schule zu besuchen, also anwesend zu sein, ob sie was lernt, steht auf einem anderen Blatt.
Ab der Minute, wo sie 18 wird, interessiert es niemanden mehr, vielleicht kannst Du sie motivieren, solange durchzuhalten, denn schlimmer als der Arrest kann die Schule auch nicht sein und für das Bußgeld kann man auch Dinge kaufen ...
Sie kann sich auch ruhig mal damit auseinandersetzen, wie es im Jugendarrest so ist. Das ist nämlich alles andere als "total gechillt, man pennt halt einfach viel und hat eben auch mal Zeit zu lesen".
Woher ich das weiß? Ich kenne jemanden, der wegen Betrug bei Online-Auktionen zehn Tage einsass und schon am dritten oder vierten Tag an Mutti schrieb, dass er sich nur noch wünschte tot zu sein.
„ Mich verwundert, das der Brief an Deine Tochter gerichtet war und nicht an die Erzuiehungsberechtigten.“
Das hat mich tatsächlich auch gewundert. Nur an meinen 17-jährigen Sohn war letzte Woche auch ein Brief der Eingliederungshilfe adressiert. Also im letzten Jahr ging der noch an uns Sorgeberechtigte … Kann auch nicht damit zusammenhängen, dass er während der Zeit, in der der Bescheid gilt, volljährig wird. Der Bescheid gilt bis exakt einen Tag vor den 18. Geburtstag.