Hallo,
unsere Tochter spielt oft im Innenhof (Laufrad fahren, kleine Ballspiele etc). Der Innenhof besteht aus Mietergärten (unter anderen auch unser Garten) und an der Seite befinden sich auch Parkplätze.
Sie kommt also aus unserem Garten gefahren mit dem Laufrad, biegt um die Ecke und stürzt mit dem Laufrad gegen ein geparktes Auto. Die Beifahrertür des Fahrzeugs hat einen sichtbaren Lackschaden.
Ich habe eine Haftpflichtversicherung, in dem die Kinder eingeschlossen sind. Wie stehen die Chancen den Schaden dem Eigentümer zu ersetzen? Es ist ein älterer Herr, der nun verständlicherweise auf die Regulierung seines Schadens pocht.
Viele Grüße,
polar99
Kind 4 Jahre beschädigt parkendes Auto
Hallo polar99,
Ihr Kind ist mit 4 Jahren deliktsunfähig, d.h. selber für den Schaden nicht verantwortlich. Der Schaden würde über die private Haftpflichtversicherung nur dann ersetzt werden, wenn Sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, welche Ihr Versicherer prüfen würde.
Wenn in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung Schäden von deliktsunfähigen Kindern mitversichert sind, dann kommt es auf die Verletzung der Aufsichtspflicht nicht an und der Schaden würde ersetzt.
Freundliche Grüße,
Daniel Meiß
und die axa würde das zahlen bei agbeschlossener haftpflicht??
Hallo Traumkinder,
der Sachverhalt ist nicht vollständig bekannt. Bei Vorliegen aller bedingungsgemäßen Voraussetzungen würde der Schaden aber reguliert werden.
Freundliche Grüße,
Daniel Meiß