Teilzeit in Elternzeit oder nur Teilzeit - wie habt ihr euch entschieden?

Hallo zusammen,

Eckdaten:
- vor. ET: 13.11.2017
- MuSchu 02.10.2017 - 05.02.2018
- Elternzeitanspruch 6 Jahre (bzw. bis zum 6. Geburtstag)
- Länger als 6 Monate im Unternehmen beschäftigt; das Unternehmen hat mehr als 15 Arbeitnehmer

Ich werde im kommenden Monat mit dem Wunschkindergarten absprechen, wie und ab wann und so weiter man unsere Zwillinge betreuen kann. Dort gibt es zwei Gruppen ab 2 Jahren.

Generell plane ich aktuell zwei Jahre komplett in Elternzeit zu gehen und ab da wieder in Teilzeit zu arbeiten. Während dieser Teilzeittätigkeit, können die Kinder dann im KiGa betreut werden. Ich kann BIS ZU 30 h arbeiten gehen. Da ich ja nun den "Luxus" von 6 Jahren Elternzeit genieße, habe ich überlegt, ob es nicht sinnvoller wäre meine Teilzeittätigkeit innerhalb der 6 Jahre Elternzeit zu legen, statt nur 2 Jahre Elternzeit zu machen und danach meinen Vollzeit-Vertrag zu reduzieren.

Bisher konnte ich nur Vorteile durch diese Vorgehensweise feststellen:
- Kündigungsschutz besteht mindestens für die Elternzeit (wobei das für mich eh kein Thema ist, da dies aktuell absolut kein Thema ist - aber wer weiß, wie die wirtschaftliche Situation in 2 Jahren aussieht)
- Der Rente werden die Teilzeitarbeitspunkte zusätzlich zu den Elternzeiträumen hinzugerechnet
- ich hätte nach den 6 Jahren Anspruch auf meinen Vollzeitvertrag - ob ich den dann wahrnehme ist ja erstmal egal

Wie habt ihr es denn gemacht? Sieht hier irgendjemand Fallstricke, die ich aktuell nicht berücksichtige? Dann könnte ich meinen Chef erstmal spaßeshalber mit 6 Jahren Elternzeit schocken :-D (der Spruch zieht immer, wenn er mich ärgert; wir haben ein lockeres Betriebsklima ;-))

Und eine weitere Frage: wenn ich meinen Arbeitgeber dann in 6 Jahren nicht darauf aufmerksam mache, dass er mir den Urlaubsanspruch für diese Zeit kürzen schriftlich kürzen muss, hätte ich Urlaub von 6 Jahren?? (Das mache ich nicht, sondern werde darauf hinweisen, diese Frage interessiert mich nur spaßeshalber)

LG
Cassy mit Doppel#herzlich 26. SSW

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Hallo,

Mein Plan ist ähnlich, obgleich ich zuerst nur die ersten drei Jahre beantragt habe und dann einfach nur verlängern möchte.

Ich bin gespannt was dir geantwortet wird.

Alles Gute

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Also ich werde auch nur in Elternzeit Teilzeit arbeiten, einfach weil ich den Anspruch auf meine Vollzeitstelle nicht verlieren will und auch so bald wie möglich wieder VZ arbeiten will. Anders geht das bei uns finanziell auch nicht.
Ich habe einige Kolleginnen die es anders gemacht haben und nun in der Teilzeitfalle gefangen sind und nicht mehr zurück in VZ kommen. Das will ich unbedingt vermeiden.

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Mach das nicht, wenn du nämlich gleich 3 Jahre für ein Kind nimmst, kannst du maximal 5 Jahre erhalten, weil nur 2 Jahre nach dem 3. Geburtstag genommen werden können.
Nimm also erstmal nur 2 und verlängere dann bzw. nimm dann für das andere Kind!

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"- Der Rente werden die Teilzeitarbeitspunkte zusätzlich zu den Elternzeiträumen hinzugerechnet"
DAs passiert auch ohne Elternzeit, für die Rentenversicherung ist egal, ob mit oder ohne Elternzeit.

Aber ein noch viel wesentlicherer Vorteil sind die Fristen, die meist viel kürzer sind, als woanders, eine Stundenveränderung muss ja nur 7 Wochen vorher angemeldet werden und ist nach 4 WOchen automatisch genehmigt. DAs ist für mich im ö.D. mit Fristen sonst zum Schulhalbjahr bzw. Schuljahr von 6 Monaten ja eine ganz andere Frist.

Und vor allem der erhaltene Vollzeitanspruch und die Möglichkeit bei erneuter Schwangerschaft zum erneuten Mutterschutz zu beenden und damit den Vollzeit AG-Zuschuss zu erhalten ist auch ein klarer Vorteil. Wobei ich an deiner Stelle erst die 2 Jahre, die du festlegen musst für Kind 1 nehmen würde, dann 2 Jahre für Kind 2 (oder eines für Kind 2) und dann wieder für Kind 1 usw. Dann bist du nämlich noch flexibler. Frist sind dann immer 7 bzw. 13 Wochen vor Beginn.

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Huhu,

über die Aufteilung bei Zwillingen weiß ich Bescheid :-) Danke trotzdem.

Bezüglich der Rentenpunkte: Das stimmt so nicht.
"Doppelt gut

Sie erziehen Kinder, arbeiten aber nebenbei? Prima – dann erhalten Sie diese Beiträge nämlich zusätzlich zu dem, was Sie selbst einzahlen. Dies gilt bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 6.350 Euro in den alten bzw. monatlich 5.700 Euro in den neuen Bundesländern."
Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/1_Lebenslagen/03_Familie_und_Kinder/01_Informationen_zur_Rente/Kindererziehung_Ihr_Plus_fuer_die_Rente.html

Du erhälst bei Teilzeit in Elternzeit die Punkte für die Erziehungszeit (=Elternzeit), berechnet auf der Grundlage des Durchschnitsseinkommens aller Versicherten PLUS die Punkte für Teilzeit. Salopp gesagt erhält man quasi 1,5 fach Punkte, statt nur die 0,5 für Teilzeit oder nur 1 für Elternzeit. Ob dies für Beamte (du scheinst verbeamtete Lehrerin zu sein?) auch gilt, weiß ich dann leider nicht.

Also hat es theoretisch schon einen weiteren Vorteil, wenn man innerhalb der Elternzeit in Teilzeit arbeitet. Ob am Ende überhaupt noch was an Rente für uns alle bleibt, steht auf einem anderen Stück Papier *g*

Aber dann hab ich ja zumindest so erstmal keine Fallstricke übersehen *hoffnungsvoll*.

LG

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Du über siehst, dass man zur Erziehung keine Elternzeit braucht, Kindererziehungszeiten werden für die ersten drei Jahre immer angerechnet, aber bei Überschneidungen auch leider nicht mehr.

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Zu deiner Urlaubsfrage, wenn du TZ in EZ arbeitest darf der AG eh keinen Urlaub kürzen!

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Susannea: welcher Urlaub sollte gekürzt werden?
Ich hae doch immer Anspruch auf Urlaub, ob innerhalb oder außerhalb der EZ?

Wenn Du das liest: weißt Du, wie man bei Twins für die Väter optimaler Weise EZ beantragt, wenn sie nicht ganze Jahre etc. aussteigen, so dass sie sich auch möglichst 6 Jahre (bzw. möglichst viel EZ) "sichern"?
Konkret: Männe überlegt, die ersten beiden Monate komplett auszusteigen, dann später (ca. Ende 1. Jahr) TZ in EZ zu arbeiten... Dauer dieser TZ noch nicht klar. Hast Du da einen Tipp?
Danke #blume und LG,
meyflower

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Mein Mann hat zb 2 Monate komplett ausgesetzt (Basis EG) und ab Januar (20LM) nehmen wir die Partnerschaftsbonusmonate noch mit..d.h. beide gleichzeitg Teilzeit arbeiten. So hat man zumindest hinsichtlich EG alles ausgeschöpft wo es Geld gibt;)

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Hab erstmal 2 Jahre beantragt.. Mein Mann war 8+9. Monat zu Hause.
Ich bekomme einschließlich 19.LM EG+ .. danach gehen wir 4 Monate Teilzeit parallel arbeiten und erhalten in den vier Monaten jeder EG+ zusätzlich. Dadurch dass es da für jeden 150euro mehrlingsbonus auch gibt haben wir nur minimal weniger Gehalt von meinem Mann wenn man das EG dazu rechnet.

Ich gehe dann erst ab Oktober 2018 richtig arbeiten wenn wir dann hoffentlich eine kita haben

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Hallo,

ich schleiche mich mal mit rein. Ich möchte auch das Elterngeld auf 2 Jahre nehmen.
Meine Frage nach den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt, ab wann muss ich
25h in Teilzeit arbeiten.Dann ist das Baby gerade mal 3 Monate alt.
Beziehen sich die 25h auf die Woche oder Monat.

Ich bin etwas planlos, sorry

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Erstmal hast du mindestens 12 Wochen bei Zwillingen.. je eher sie kommen.. je länger mutterschutz nach der Geburt. Diese Monate zählen zum Basis EG.

Arbeiten MUSST du überhaupt nicht im normalen EG Bezug. Du MUSST nur Arbeiten wenn du die Partnerschaftsbonusmonate mitnehmen willst.. DANN musst du und dein Mann parallel Teilzeit arbeiten. Das wären dann 25-30std pro Woche

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Für ElterngeldPlus musst du gar nicht arbeiten!