Meldung wegen Mutterschutz

Guten Morgen,

wir erwarten Zwillinge im Mai. Mein AG weiß Bescheid, dass ich schwanger bin und kennt auch den ärztlich bestätigten ET. Soweit also erstmall alles klar.
Der verlängerte Mutterschutz nach der Geburt bezieht sich allerdings auf Zwillingsentbindungen, nicht auf -schwangerschaften. Wie informiere ich denn meinen AG darüber? Also, rechtlich verbindlich.
Wie habt ihr das gemacht? Gibt es da eine Bescheinigung vom Arzt/von der Klinik? Habt ihr Geburtsurkunden geschickt? Oder reicht doch ein "normales" Schreiben aus?

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Ich habe meinem AG klar gesagt, dass ich Zwillinge kriege (zur Not auch vom Arzt bestätigt) und damit war von Anfang an klar, dass ich ab Geburt 12 und nicht 8 Wochen Mutterschutz habe und entsprechend länger der AG die Zuzahlung zum Krankenkassengeld leisten muss.
Als die Zwerge dann da waren habe ich eine kurze E-Mail an die Personalabteilung geschickt, mit einem Scan der Geburtsbestätigungen. Das hat ihm gereicht.
Du musst ja nach der Geburt auch den Antrag auf Elternzeit beim AG stellen und dir die Bestätigung darüber für die Elterngeldstelle geben lassen. Das kannst Du dann alles in einem Abwasch machen.

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Da liegt genau der Knackpunkt. Meine Personalabteilung ist nicht so wahnsinnig bewandert mit Schwangerschaftsfragen und liest sich wegen mir grad viel Theorie an. Es ist halt so, dass der verlängerte Mutterschutz aufgrund von ZwillingsGEBURTEN und nicht aufgrund einer ZwillingsSCHWANGERSCHAFT gewährt werden muss. Sie wollen nicht unken, aber sie müssen die Geburt abwarten.

Vielleicht ist es sinnvoll, das ganze mit dem Elternzeitschreiben mitzuteilen, da hast Du recht.
Danke!

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Ja da haben sie ja auch recht. Nur wenn bei Geburt 2 Kinder auf die Welt kommen, hast Du 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt.
Falls, Gott bewahre, sich bis zur Geburt eines verabschiedet und Du nur 1 Kind kriegst, kriegst Du eben nur 8 Wichen, wie alle Einlingsmütter.
Und melden bzw nachweisen musst du das nach der Geburt, denn ab da gilt es ja erst.

Schutzleuten während der Schwangerschaft sind für alle gleich. Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Geburt. Egal ob 1 oder 2 oder x Kinder.

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Achso, ob ein formloses Schreiben reicht, klärst Du am besten mit Deinem AG, in welcher Form er die Sachen haben will. Mein AG hat mir ein quasi vorformuliertes Schreiben gegeben, in das ich nur noch die Daten für Geburt und Elternzeit von bis eintragen musste.

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Hallo,

ich hab einfach nach der Geburt ein formloses Schreiben gemacht, etwa so:

S.g.D.u.H,

hiermit teile ich Ihnen die Geburt meiner Kinder A und B mit.
Ich werde für A von x-y in Elternzeit gehen, für B von g-h.
Die Geburtsurkunden werde ich nach Erhalt nachreichen.

MfG

LG, Pureheart

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Klasse, dankeschön! So hatte ich das auch vor.
Allerdings muss ich nicht unbedingt die Geburtsurkunden einreichen, wenn es nicht sein muss. Finde die schon ein wenig privat und bei einem nicht-amtlichen Empfänger so mittelgut aufgehoben. Naja, werde sehen ,ob sie sie nachfordern.

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Hi,

bei mir liegt das daran, dass ich als Beamtin in BW auch einen sog. Familienzuschlag bekomme. Ich hab dann einfach alle Dokumente über die Personalverwaltung laufen lassen. Das war ein Gesamtpaket und da waren die Urkunden mit drin in Kopie.
Solche privaten Dokumente lasse ich auch nicht über den Chef laufen, sondern über die Personalverwaltung. Der Chef wird infomell informiert und dann nochmal formell über die Personalverwaltung. Letztere teilt ihm dann mit, wie meine Elternzeit dauert. Bestätigen tut sie die Personalverwaltung.
Inwiefern man private Dokumente dem Chef zeigen muss, hängt natürlich auch von der Unternehmensgröße und deren Organisationsstruktur ab.

Alles Gute und Liebe Euch,
Pureheart

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Im Grunde ist es egal wie du es deinem AG vorher mitteilst. Der verlängerte Mutterschutz gilt ja erst NACH der Entbindung. Die Geburtsurkunden MUSST du sowieso einreichen. Da führt kein Weg dran vorbei.... mit „das ist doch privat“ wirst du da nicht drum herum kommen 😄

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Hab ich bei den Großen nicht gemusst. Aber da war ja auch der Mutterschutz Standard lang. Hab da einfach die Daten ins Schreiben für die Elternzeit gepackt und gut.

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Ich finde übrigens schon, dass das privat ist. Wie mein Mann, mit Zweitnamen heißt, welche Religion er hat oder überhaupt, wer der Vater der Kinder ist, geht doch MEINEM Arbeitgeber nix an.

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Hallo ich habe vor kurzem meine SS in der Firma bekannt gegeben ind dann ein Mail erhalten von meiner Persoabteilung mit folgendem Inhalt:

§ Nach der Geburt bitten wir Frau Xxx, uns den genauen Entbindungstag zu nennen sowie die standesamtliche Geburtsurkunde und den Meldezettel zu senden. Sollte es sich um eine Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder eine Kaiserschnittentbindung handeln, schließen Sie auch eine ärztliche Bestätigung an.

Auserdem ist noch drinnen gestanden dass der Mutterschutz dann und dann beginnt. Und bei fragen ....

Hoffe ich konnte die weiterhelfen

Ps: gilt für Österreich 😬

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Das macht doch alles die Krankenkasse. Du musst dort die Geburtsbescheinigungen abgeben und die setzen sich zwecks Mutterschaftsgeld mit dem AG in Verbindung. Somit weiß dieser wieviel und wie lange das ist.

Also genauso wie beim Mutterschaftsgeld vor der Geburt.

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Danke für die Antwort!
Ich bin privat versichert. Deshalb macht meine Versicherung da leider gar nix.
Ich bekomme auch kein Mutterschaftsgeld, sondern nur eine Pauschale vom Amt und natürlich den Zuschuss vom AG.

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Ach so, das verkompliziert das ganze .

Ne, dann würde ich dem AG Bescheid geben sobald das Baby da ist Plus Bescheinigung abgeben.

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