Geburt nach Scheidung

Huhu,

gab es bei irgendwem Probleme wegen der Vaterschaftsanerkennung nach der Scheidung? Also ich mein, wenn man vom Ex-Mann geschieden worden ist und der neue Partner der Vater ist?

Früher war es ja so, dass der Ex-Mann noch als Vater galt bis zu ca. 300 Tage nach der Scheidung, das soll ja heute nicht so sein, wenn Frau zur Geburt des Kindes geschieden ist. Stimmt das? Oder gab es bei jemanden noch den Fall, dass der Ex-Mann die Vaterschaft aberkennen musste?

Lg

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hallo!

sobald die scheidung rechtskräftig ist, ist alles klar. gibt auch keine soundsoviel tage regelung. es muss einzig und allein das urteil rechtskräftig sein!

lg

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Huhu,

na das ja schon seit 2 Monaten rechtskräftig*g*

Na dann kann ja der Kleine nu kommen

Lg

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Hallo

die Vaterschaftsanerkennung hat nichts mit den Gesetzlichen Vater zutun ... der Vater des Kindes kann jederzeit die vaterschaft anerkennen , aber es ist so des du Rechtlich ( also alles vom Gericht abgestempelt , was ca. 4 wochen nach Scheidungsurteil verkündigung) Geschieden sein musst des der Leiblichevater in die Geburtskurkunde eingetragen werden kann ( ansonsten steht der Noch-Ehemann drin und es muss nachträglich umgeschrieben werden , wenn die Vaterschaft dann aberkannt wurde vom "gesetzlichen" vater ).

Das mit den 300 Tagen ist nicht "mehr" (weiss nicht ob es je so war ) so.

Lg Martina

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Huhu,

doch bis 1998 war es noch so bei dem Halbbruder meines Freundes war es nämlich so, dass der Exmann die Vaterschaft aberkennen musste.

Wie gesagt bin schon seit 2 Monaten geschieden, das Urteil wurde am gleichen Tag rechtskräftig, weil wir beide auf Rechtsmittel verzichtet haben und es ging am gleichen Tag raus ans Standesamt und Einwohnermeldeamt, musste 2 Wochen später zur Namensänderung nämlich nicht mal mehr das Scheidungsurteil mitnehmen, da die das wie gesagt am Scheidungstag schon hatten.

Lg

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Ja Aberkennen muss der Ex die heute auch noch , oder man muss eben eine Vaterschaftsanfechtung machen , tortzdem kann der Leiblichevater Parallel schon die Vaterschaftanerkennen ... wir haben des vor einen Jahr auch gemacht .

Lg Martina

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