Hallo Ihr Lieben,
wer von Euch kann mir helfen ?????????? Mein Verlobter (er ist NICHT der leibliche Vater) möchte bald zu mir ( alleiniges Sorgerecht ) und meinem Sohn ( fünf Jahre) ziehen.
Ich habe bis vor kurzem ALG II bezogen, aber seit dem 1. Mai, der Tag unserer Verlobung,finanziert mir mein künftiger Ehemann unseren Lebensunterhalt. Ich erhalte 184,- Euro Kindergeld und 257,- Euro Kindesunterhalt. Krankheitsbedingt bin ich im moment nicht Arbeitsfähig und mein Verlobter will mich auch lieber als Hausfrau sehen.....
Meine Frage:
Kann ich Ihm bei unserem Zusammenzug mein " halbes" Kind auf die Lohnsteurkarte übertragen, oder geht das jetzt schon, obwohl wir noch NICHT zusammen wohnen, auch OHNE Heirat ???
Mein Verlobter bezahlt meine Miete, Turnverein meines Sohnes, Kindergarten usw. also den kompletten Lebensunterhalt von mir und meinem Sohn, obwohl Er auch noch ein eigenes Haus zu finanzieren hat( hoffentlich nicht mehr zu viele Monate... )
Und was ist mit dieser 75 % Regelung die den zahlenden leiblichen Vater anbelangt ?????? Ich hab in anderen Beiträgen von soetwas gelesen, aber nicht ganz verstanden.
Bin dankbar für Erfahrungsberichte mit gleichem / ähnlichem Hintergrund
Liebe Grüße aus einem durchwachsenem Hegau
hagora
Lohnsteuerkarteneintrag mit nicht leiblichem Kind
Huhu,
ich glaub das geht leider nicht.
Selbst mein Baby was das leibliche Kind von meinem Freund ist stand bis vor kurzen noch bei meinem Noch Mann drauf, bis zur Scheidung gilt er als Vater. Da unser Gericht wohl das langsamste in ganz Deutschland ist und sich die Scheidung nun schon ohne Grund (versorgungsausgleich ist durch, keine weiteren Folgesachen) so lange zieht wollte natürlich mein Freund sein Kind auch endlich auf der Lohnsteuerkarte haben. Mein Ex zahlt ja verständlicherweise keinen Unterhalt. Es hat mich zahlreiche Anrufe beim Finanzamt gekostet bis man mir gesagt hat es bleibt so lange bei meinem Ex drauf bis die Scheidung durch ist und mein Freund kann erst ab dann sein Kind auf die Karte bekommen und sich auch erst dann das Geld über die Steuererklärung zurück holen. Mein Steuerberater will das zwar anders machen, aber dafür muss er dann grade stehen. Wir warten auch noch in der Hoffnung das sich endlich mal etwas tut eine Weile mit der Steuererklärung.
So, dass Finanzamt ist mir dann dahingehend "entgegen" gekommen, dass sie das halbe Kind meinem Ex gestrichen haben und es mir komplett zugeordnet haben. Was ja aber eigentlich vollkommener Quatsch ist weil ich ja in Elternzeit bin. Aber ich hoffe eigentlich täglich das endlich mal nen Gerichtstermin ins Haus flattert. Wird ja auch Zeit.
Hallo.
Solange der KV auch KU zahlt, hat er ein Recht auf den halben Kinderfreibetrag.
Du selbst kannst DEINEN halben Kinderfreibetrag NACH der Hochzeit Deinem Mann überschreiben lassen. Vorher geht das nicht.
Aber es macht eh nur ein paar Euro aus.
LG
Vielen Dank für Eure Antworten...
Liebe Grüße...........
hagora
Das würde nur gehen, wenn er das Sorgerecht bekommt, das Kind zu ihm zieht und du weiterhin keinen Unterhalt zahlst. Dann kann er den vollen Freibetrag beantragen.