Krankenversicherung und nicht eigenes Kind

Hallo zusammen!
Mein Freund und ich haben vor zu heiraten. Wie wird das dann mit der Familienversicherung sein? Kommt mein Sohn dort auch mit rein oder nicht? Er ist nicht das leibliche Kind meines Freundes. Von seinem Vater bekomme ich Unterhaltsvorschuss
Danke für eure Antworten

Michelle mit Lukas und Emma

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Huhu,

wo ist dein Sohn denn momentan versichert? Bei dir als Hauptversicherer?

Lg

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Er ist mit bei mir pflichtversichert. Genauso wie unsere gemeinsame Tochter auch
Lg

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Dann sollte er eigentlich mit dir zusammen rüberwechseln

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Hallo,

Es gibt mehrere Konstellationen.

Wenn ich das richtig verstanden habe bist Du pflichtversichert in dem Du selbst arbeitest.
Dann ändert sich durch eine Heirat nichts sofern nicht ein Vater so viel verdient dass er aus der Versicherungspflicht hinausfällt:
Die Kinder können dann über Dich familienversichert werden.

Was anderes ist es wenn Du danach selber mit in die Familienversicherung reinrutschst. Dann kommt es darauf an wer den überwiegenden Teil des Kindesunterhalts trägt.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe (tut mir leid ist aber wirklich missverständlich geschrieben) zahlt der Vater keinen Unterhalt und Du bekommst momentan Unterhaltsvorschuss. Der würde ja nach der Hochzeit wegfallen - ergo wäre der Stiefvater zuständig - auch für die Krankenversicherung.
Wenn der Vater aber Unterhalt zahlt wird das Kind über ihn familienversichert.
Soweit die Normalfallregelung - im Einzelfall kann das beliebig kompliziert werden.

LG, Christine

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@ lexika...das ist jetzt mal interessant....wie sehe es aus...ich bin pflichtversichert und mit mir meine Tochter.

Ich bekomme vom Kindsvater Unterhalt.

Jetzt würde ich meinen Partner heiraten und würde bei ihm mich mitversichern lassen als Familienversichert und meine Tochter?

Der Kindsvater ist Privatpatient??

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Ich bin jetzt wegen dem Baby mit zu meinem Mann in die Familienversicherung gekommen - mein Sohn aus vorheriger Beziehung ebenfalls. Also ja, das geht.
Ich bekomme vom Kindsvater den Mindestsatz der Düsseldorfer Tabelle. Vorraussetzung für die Aufnahme Deines Kindes in die Versicherung Deines Mannes ist, dass das Kind bei euch lebt und er nachweislich den Hauptteil des Lebensunterhaltes für das Kind bestreitet - so sagte man uns bei der KK.

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Genauso war es bei mir auch ! Der Verdienst des Mannes wird durch die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen geteilt. Ist das Höher als der Unterhalt kann er familienversichert werden.

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Hallo,

und wenn die nächste Erhöhung lt. Düsseldorfer Tabelle fällig wird (spätestens mit 12Jahren), wird Dein Sohn aus der gesetzlichen KV raus geworfen. Dann muss das Kind freiwillig, über Dich (sofern Du selbst versichert bist ) oder über den leiblichen Vater versichert werden.

Ist mir jetzt auch passiert und ich war mehr als sauer drüber. Aber rein rechtlich keine Chance.

Freiwillige Versicherung kostet mtl. 150 Euro bei der AOK.

Lg pinguin011

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Ich habe mich aus gegebenen Anlass letztens bei der Versicherung informiert.
Mein Ex ist Selbstständig und privat versichert und somit kann er die Kinder nicht familienversichern.

Ich bin Pflichtversichert und die Kinder über mich. Wenn ich heirate und meinen Job verlieren würde, dann könnte ich mich bei meinem neuen Mann dann Familienversichern. Die Kinder auch, wenn mein Lebensgefährte den Hauptanteil zum Unterhalt beiträgt. Sie haben es auch errechnet und es würde gehen, wenn mein Freund mich auch im Haushalt unterstützt. Macht er ja auch. Also würde das passen.
Wenn mein Ex-Mann aber den Hauptunterhalt bestreiten würde, wäre es Sonderbedarf und mein Ex müsste die Kinder privat versichern.

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Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.

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Wenn Dein Sohn bei euch gemeldet ist ist es kein Problem das er bei deinem Partner mit versichert ist auch vor der Hochzeit da ihr dann nur eine eheähnliche Beziehung bei der KK angeben müsst.

Wir sind bei der Barmer...