Baby vom neuen Mann-noch nicht geschieden.

Hallo,

mein Freund und ich denken über eine Familienplanung nach. Nun ist es aber so, dass ich vorraussichtlich nächstes Jahr April/Mai rum erst geschieden werde.

Soweit ich weiß, gelten Kinder, die im Trennungsjahr + 10 Monate danach geboren werden, automatisch noch eheliche Kinder und somit vom (Ex)Mann sind-richtig?#gruebel

Wie würde sowas denn ablaufen, wenn vorher ein Kind vom neuen Partner geboren wird? Kann mir da jemand helfen?

Mein Freund meinte schon " Dann warten wir halt die Zeit ab wenn es dann koplikationsfreier ist"....#hicks

LG Maike

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> Mein Freund meinte schon " Dann warten wir halt die Zeit ab wenn es dann koplikationsfreier ist"<

Finde ich ehrlich gesagt total vernünftig. Erstmal einen Schritt nach dem anderen. ihr seid doch noch jung genug.

lichtchen

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Klar-war nur darauf gemünzt, das wir dann vom Sommer 2013 mit Planung ausgegangen sind. Wenn die Scheidung wirklich so lange dauert....Naja mal hören was MEIN Anwalt nachher meint wie lange sowas dauert.

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Nee ist nicht mehr so. Wichtig ist aber das ein Scheidungsantrag anhängig ist. D.h. die Scheiodung muss eingereicht sein. Dann kann dein Freund schon zur Geburt das alles anerkennen aber bis zur Scheidung steht dein Noch Mann in der Geburtsurkunde. Erst mit rechtskraft der Scheidung steht dann der richtige Vater drin.
Ist bei mir auch so. Nur mit dem Unterschied, dass meine einvernehmliche Scheidung schon seit über 2 Jahren läuft. Nur hier ist Richtermangel und mein kleiner hat immer noch meinen Ex als rechtlichen Vater obwohl alles schon anerkannt wurde von meinem Freund.
Tja was solls....
Übrigens muss aber dein Ex Mann dem Namen zustimmen, also auf dem Standesamt unterschreiben, sonst ist das Kind Namenslos ;-)
Ich wäre fast ausgeflippt als ich die Urkunden nicht bekommen habe weil von meinem Ex die Unterschrift fehlte. Aber

er hat es ganz schnell gemacht weil er es auch nicht wusste.
Also wenn dich das mit der Urkunde nicht stört spricht nix dagegen.

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Also wenn wir die Familienplanung jetzt angehen würden, wäre ET ja so oder so nach der Scheidung. Antrag is laut Ex noch nicht eingereicht-seine Anwältin meinte, das würde erst im Jan/Febr passieren.

Also wäre mein Ex dann der Vater in der Geburtsurkunde auch wenn die Geburt nach der Scheidung ist und wir müssen dass dann alles ändern lassen?

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Also es kommt wie gesagt auch immer auf das Gericht an. Wir sind seit knapp 2,5 Jahren getrennt. Scheidung würde vor über einen Jahr eingereicht. Dann passierte erst einmal laaange NICHTS! Nach über 1/2 Jahr bekamen wir erst die Unterlagen für den Versorgungsausgleich. Dieser ist seit März komplett durch. Seitdem warten wir auf einen Termin. Eigentlich dauert der Versorgungsausgleich bei noch nicht geklärten Konten lange. Also wenn er den Antrag erst im Januar oder Februar einreicht, dann seid ihr definitiv nicht im März geschieden. Wenn du Glück hast 3 Monate nach Einreichen; wenn du Pech hast dauert es wie bei mir Jahre. Und bei uns ist absolut nichts strittig. Es geht um die reine Scheidung.
Dein Ex würde also definitiv erst einmal in der Geburtsurkunde stehen. Aber dein Freund kann die Vaterschaft ja schon anerkennen und so, dann muss nach der Scheidung die Geburtsurkunde umgeschrieben werden.
Dein Ex hat auch automatisch erst einmal Sorgerecht.
Aber mein Ex mischt sich zb. nicht ein, den interessiert das gar nicht. Ich habe bisher noch nie eine Unterschrift von ihm gebraucht. Außer die Banken, die spinnen, da kann ich kein Sparbuch machen bis das alles umgeschrieben ist, da mein Ex sonst Zugriff auf das Geld des Kindes hätte.

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Hallo.

Ich kann von mir erzählen. Ich war auch noch nicht geschieden, da sich alles sooooo hinziehen kann, als ich schwanger wurde von meinem jetzigen Mann. Als der Kleine da war, quatsch, vorher schon, haben wir eine Vaterschaftsanerkennung gemacht und mein Ex musste dem nur zustimmen. Und nach der rechtskräftigen Scheidung, sind wir wieder zum Standesamt und haben dann dort die neue Urkunde für den Kleinen, mit dem namen meines jetzigen Mannes, abgeholt. Mussten eben nur noch das Scheidungsurteil mitbringen und gut war. Und danach hieß der Kleine so wie sein richtiger Papa. Aber er hatte erstmal den Namen meines Ex-Mannes, leider.

Aber wie schon geschrieben, ist es besser, dass ihr euch Zeit lasst. Noch kann man ja alles planen. Ich musste mich beeilen, da ich ja nicht mehr die Jüngste war. #schwitz

Ich wünsche euch viel Glück.

LG Hermina

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Da hätte ich mal eine Frage.
Vaterschaft bei mir ist anerkannt für den kleinen, wenn wir das Gerichtsurteil haben und die Urkunden ändern lassen, müssen wir dann 2 mal Geburtsurkunden machen lassen? Erst die mit Freund als Vater und dann die Namensänderung wenn das Sorgerecht geteilt wurde, oder können wir das mit dem Sorgerecht vorher machen? Und dann gleich eine Urkunde mit neuem Vater und neuem Namen machen?
Ich hoffe du verstehst was ich meine?! #hicks

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Ich glaube, das eine hat mit dem anderen nix zutun. Also wenn du das Urteil in der Hand hast, dann bekommst du die Urkunde mit richtigem Vater. Mit dem Namen ist auch so eine Sache. Wir haben es gleich so gemacht, dass der Kleine den Namen des Vaters hat. Also gleich die Namensänderung mit beantragt. Und somit konnte der Kleine gleich den Namen seines Vaters bekommen und der Papa stand da auch drauf. Wollt ihr heiraten? Dann würde ich das mit dem Sorgerecht lassen. Das passiert ja dann automatisch. Aber das ist glaube ich eine andere Sache, das hat mit der Urkunde nichts zutun.

LG Hermina

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Hallo Maike,

die Zustimmung sollte kein Thema sein, da dein Ex vermutlich keine Lust hat, für das Kind seines Nachfolgers Unterhalt zu zahlen :-)

Wenn du jetzt noch nicht schwanger bist, dürftest du ja außerdem schon geschieden sein, wenn das Kind auf die Welt kommt, von daher gibt's kein Problem mit der Geburtsurkunde.

Und solltest du vorhaben, bald wieder zu heiraten, ist es völlig problemlos: dann ist es automatisch ein eheliches Kind (der neuen Ehe).

LG Dany

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Ist diese Zeit von 10 Monaten nach der Scheidung, wo der Ex auch noch als Vater gilt, mit der Zustimmung vom Ex dann auch geklärt?

Wie gesagt, wir hoffen, dass wir irgendwann zwischen März u Mai durch damit sind und die Scheidung hinter uns haben.

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Du, das wurde doch hier schon gesagt das das mit den 10 Monaten schon lange nicht mehr gilt.

Google doch mal oder informier dich bei deinem Scheidungsanwalt.

http://www.advoscheidung.de/scheidungsrecht/schwanger-scheidung-vaterschaft.html

Anerkennung Vaterschaft ohne Anfechtung - Form und Frist

Häufig ist es so, dass die Frau nach der Trennung eine neue Partnerschaft eingeht, ohne die Scheidung beantragt zu haben. Wird diese dann schwanger, steht in den meisten Fällen kein Streit über die tatsächliche Vaterschaft. In diesen Fällen kann auch ohne eine Vaterschaftsanfechtung erreicht werden, dass der tatsächliche Vater auch der rechtliche Vater wird. Hierzu ist zunächst die Anerkennung der Vaterschaft durch den biologischen Vater erforderlich. Dieser Anerkennung müssen die Ehefrau als Mutter und auch der Ehemann zustimmen, da dieser aufgrund der Ehe als Vater des Kindes gilt. Die entsprechenden Erklärungen müssen öffentlich beurkundet werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags (Einreichung der Scheidung bei Gericht) geboren wird und der leibliche Vater spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Beschlusses die Vaterschaft anerkennt (§ 1599 BGB, §1594 BGB). Die Anerkennung ist bereits vor Geburt des Kindes möglich. Die Anerkennung wird frühestens mit Rechtskraft der Scheidung wirksam. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, bleibt nur der Weg einer Anfechtung der Vaterschaft über das Gericht.

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Quatsch,

mein 3. Sohn wurde 5 Monate nach der Scheidung geboren und mein Verlobter ist der Vater und als Vater eingetragen und es gab 0,0 Probleme. Mein Ex hatte damit nichts zutun und er wurde auch nirgends in einem Gespräch erwähnt. Wir haben ganz normal Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt gemacht, Urkunden von uns Beiden gehabt und dies reichte aus damit mein Verlobter das Kind normal anmelden konnte nach der Geburt (bei uns war es nur ein wenig holprig, weil das KH Mist baute und danach das Standesamt, da mein Sohn und ich kurz nach der Geburt in eine andere Stadt verlegt wurden).

Lg