Mögliche Rechte für nichtleiblichen Vater

Hallo Ihr Lieben.

Folgende Situation:
Mein Sohn (5 J) ist lt. Geburtsurkunde "vaterlos". Der leibliche Vater ist bekannt, Vaterschaftstest wurde privat auch durchgeführt, dass heißt er weiß auch von dem Kind.
Eine Anerkennung durch ihn wollten wir beide nicht, somit also einvernehmlich.
Kontakt besteht seit dem nicht mehr, das Kind ist auch auf seinen deutlichen Wunsch hin allein "meins".
Unterstützung durch das Jugendamt wurde damals natürlich vom Amt zur Vaterschaftsfestellung und ähnlichem angeboten, habe ich aber nie auch nur in Erwägung gezogen.

Seit mein Sohn 7 Monate alt ist, bin ich mit meinem jetzigen Partner zusammen.
Auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin, ist er seit dem auch der Papa für meinen Sohn.
Mein Sohn weiß zwar, dass der Papa erst nach seiner Geburt bei uns ist, aber die Zusammenhänge sind ihm sicher noch nicht klar.

Eine Heirat mit meinem Partner ist in den nächsten Jahren geplant, Termin u. ä. steht aber noch nicht fest. Da ich bislang auch noch studiert habe, war das wg. evtl. Erwägungen fürs Bafög (wurde aber nicht beantragt, hab lieber gearbeitet) noch nicht gemacht.

Im März kommt nun das 2.te Kind, Anerkennung und gem. Sorgerecht werden wir vor der Geburt klären.

Jetzt stellt sich die Frage, in wie weit wir dafür sorgen können, dass der Wunschpapa auch Rechte an unserem Sohn erhält?
Eine Stiefkindadoption ist meines Wissens ja frühestens zur Heirat oder danach möglich.
Sorgerecht kann ich wohl auch nicht mit ihm teilen?

Wer ist in einer ähnlichen Situation (gewesen) und weiß Rat?

Sollte mir etwas zustoßen, würde mein Sohn nach aktueller Lage wohl meinen Eltern übertragen werden. Das ist schon mal gut, dann könnte er bei meinem Partner erst mal bleiben.

Aber so ganz ohne Rechte ist das Ganze für Ihn (Partner) auch belastend.
Er zählt ja somit nicht mal als Familienangehöriger für meinen Sohn.

Was für Möglichkeiten haben wir? Außer ganz schnell zu heiraten...

Vielen Dank für Ratschläge

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Da es dem leiblichen Vater egal ist wie wäre eine Adoption???

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Dafür muß sie doch aber erst ihren jetzigen Partner heiraten.

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#schwitz Stimmt und die ist verschoben, dann hat der Stiefvater eigentlich keine Rechte im Falle das was passiert? Oder doch weil er das Kind lange betruet und kennt?

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Ihr könnt beim Anwalt und Jugendamt hinterlegen das der Kleine bei ihm bleiben soll falls Dir was passieren sollte dazu braucht dein Partner nur ein blütenweißes Führungszeugnis.

Na und nach der Hochzeit evtl ne Adoption... Aber das sogenannte "kleine Sorgerecht" hat er nach der Heirat automatisch das heisst wenn Du nicht greifbar bist darf er entscheiden.

War bei uns auch so nur das mein MAnn meine Kinder nicht adoptiert hat und somit das kleine Sorgerecht hat. Für uns hat er allerdings das Sorgerecht und entscheidet überall so wie ich auch und es weiß ja keiner da wir alle den gleichen Nachnamen haben und solange ich nichts mache kann auch keiner das verbieten.. (Unterschriften zb)