Hallo Ihr Lieben!
Wer kennt sich aus mit dem lieben Unterhalt?? Mein Mann hat eine Tochter(7) für die er Unterhalt zahlt.
Jetzt haben wir unser zweites gemeinsames Kind bekommen. Also verteilt sich der Unterhalt ja auf drei Kinder. Aber bekomme ich auch was ab vom Kuchen??? Ich gehe aufgrund meines Babys ja nicht mehr arbeiten, habe somit ja auch einen mindestbehalt oder nicht?? Also abzüglich seines mindestbehaltes hat mein Mann c.a. 900 Euro auf die drei Kinder zu verteilen.
Bei unserem ersten Kind spielte das keine Rolle da er ja "genug" Geld übrig hatte um es zu verteilen und ich auch noch 1000 Euro Elterngeld bekommen habe. Aber jetzt bekomme ich ja nur noch 300 Euro Elterngeld, davon kann ich ja nicht leben. Und arbeiten mit einem Säugling kann ich ja auch nicht.
Wenn wir getrennt leben würden, hätte ich ja auch anspruch auf Unterhalt in den ersten drei Jahren,oder??
Wir wollen vielleicht zum Anwalt gehen, aber das kostet ja.....
Frage zu Unterhalt
Öhm, ehrlich gesagt finde ich dien Posting etwas seltsam...
Warum musst du nur von deinem Eltergeld leben??? Ihr lebt zusammen als Familie!!
Ach ja, Betreuungunterhalt beim getrenntleben würdest du auch nur bekommen, wenn dein Mann es könnte.
lg, verena
Mit einem Baby kann man natürlich auch arbeiten und muss es eventuell auch, wenn man sonst nicht genug Geld hat.
Irgendwoher muss das Geld ja kommen.
LG
sagst du das auch den alleinerziehnden oder gilt das nur für zweitfrauen?
Das gilt für alle (einschließlich Männer)!
Ich selber bin "Zweitfrau" und muss unsere gemeinsamen Kinder mehr oder weniger alleine finanzieren, da mein Mann nicht viel verdient und Unterhalt zahlen muss.
Ich kenne aber auch Ärztinnen (ohne Altlasten), die nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen mussten, weil sich sonst den Anschluss im Beruf verloren hätten.
Geld alleine schützt auch nicht immer vorm arbeiten.
Aber arbeiten kann ja auch Spaß machen und meine Kinder sind bzw gehen immer noch sehr gerne in die Kita. Da mein Mann auch viel mit den Kindern macht, meine Arbeitszeiten ganz gut sind, bleibt auch immer noch Zeit für die Kinder.
Aber klar, könnte ich wählen, wäre ich gerne ein paar Jahre zuhause geblieben.
LG
Die Kinder gehen nach neuem Recht vor, du hast keinen Anspruch auf Unterhalt, wenn das den Selbstbehalt übersteigende Einkommen für den Kindesunterhalt draufgeht.
Evtl. müsste dein Ex-Mann für das 7-jährige Kind weniger bezahlen, wenn es sich um einen Mangelfall handelt. Da rechnest du dann das Jahreseinkommen durch 12 Monate minus Unterhalt Stufe 1 für alle Kinder abzüglich hälftigem Kindergeld (Zahlbetragstabelle der Düsseldorfer Tabelle). Wenn dann weniger als der Selbstbehalt übrig ist, wird anteilig verteilt und der Unterhalt könnte reduziert werden.
Wenn der Mann wenig Geld hat, z.B. auch weil er Unterhalt zahlen muss, sollte man sich eigentlich vorher überlegen, wie man noch weitere Kinder finanzieren kann.
Ich vestehe nicht, wie manche Frauen meinen, sie hätten einen Anspruch ihre Kinder von anderen Leuten finanziert zu bekommen.
Ich musste auch relativ zügig mit meinen Kindern wieder arbeiten gehen, weil mein Mann Unterhalt zahlen muss. Ich hätte es auch schlimm gefunden, wenn der Unterhalt der schon vorhandenen Kinder unter die 1. Stufe hätte gekürzt werden müssen, wie im Mangelfall. Wenn ich mich also geweigert hätte, arbeiten zu gehen.
Es gibt auch Frauen, die müssen aus beruflichen Gründen (z.B. weil sie sonst den Anschluss im Job verlieren) nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen.
LG
Dass der Unterhalt für das Kind gekürzt wird, wenn es zuviele Kinder für das Einkommen des Vaters sind, hat nichts damit zu tun, ob die Mütter arbeiten oder nicht. Die Mütter müssen dann halt selber für ihren eigenen Unterhalt aufkommen, egal ob der Vater eigentlich noch für sie unterhaltspflichtig wäre oder nicht.
Hallo,
wenn du von 900 Euro Verteilung auf 3 Kinder sprichst, vermute ich mal, sein Netto liegt bei 1900 €. Abzüglich berufsbed. Aufwendungen usw. wird er vermutlich noch in Stufe 2 der DD-Tabelle landen. Da die aber für 2 Unterhaltsberechtigte ausgelegt ist und er für 3 zahlen muss, rutscht er i.d.R. in Stufe 1 (war jedenfalls bei uns so).
D.h. er zahlt für sein 7 jähriges 272 € und 225 € jeweils für eure eigenen Kinder. Der Rest ist dann sozusagen für dich.
Gruß
Erst sind die Kinder dran und dann du. Du bekommst nur was, wenn er genug verdient, um wenigstens den Mindestunterhalt zahlen kann