Hallo zusammen!
Kurz zur Situation: Mein Sohn (5) lebt bei mir uns sieht seinen Vater regelmäßig und problemlos (d.h. wir können als Eltern normal kommunizieren, Termine vereinbaren etc).
Mein Partner hat eine Tochter (bald 9). Mit der KM gab es von Anfang an Probleme (d.h. lange vor meiner Zeit schon), da sie den Umgang verhindern will. Es lief bereits mehrmals übers Gericht, wo mein Partner jedesmal Recht bekam, im Gutachten von 2008 wurde der Mutter mangelnde Erziehungsfähigkeit bescheinigt und seit 2012 hat sie auch eine gerichtlich angeordnete Erziehungshilfe. Die letzten Jahre fanden die Umgänge trotz diverser Probleme regelmäßig statt, bis zuletzt Januar diesen Jahres.
Obwohl das Verhältnis zu mir und auch zu allen anderen Familienmitgliedern sehr gut war, hat die Tochter mehrmals Lügen über uns und die Umgänge erzählt und bei der Familinehilfe berichtet, sie wolle zu mir keinen Kontakt mehr haben.
Die Sache ging dann wieder vor Gericht. Es wurde beschlossen, dass ein neues Gutachten gemacht werden soll, denn sehr offensichtlich wird die Tochter nach wie vor von ihrer Mutter massiv beeinflusst. Dass sie so auf mich losgeht, versuche ich auch nicht persönlich zu nehmen, es ist eher ihre Takti, um meinen Partner in die Zwickmühle zu bringen, dass er sich zwischen mir oder seiner Tochter entscheiden müsste.
Wir haben daher schon vorher vereinbart, dass er zustimmen soll, falls die Umgänge nur ohne mich stattfinden dürfen bis zur Ferigstellung des Gutachtens - und so wurde es dann auch beschlossen.
Heißt im Klartext: An den Umgangswochenenden darf ich mich nicht in meinem eigenen Haus aufhalten!
Es war klar, dass es einige Zeit (ca. bis Juni/Juli) hatten wir gerechnet dauern würde, bis zur Fertigstellung des Gutachtens. Nun kam aber ein Schreiben vom Geircht und es wurde mitgeteilt, dass die psychologische Praxis erst frühestens Mitte Juni mit dem Gutachten BEGINNEN kann (d.h. bis es fertig ist, kann es locker Weihnachten werden).
Jetzt meine Frage: Wie soll man sich verhalten? Für diese lange Dauer kann doch nicht unser gesamtes Familienleben unterbunden werden? Ich kann ja nicht alle zwei Wochen fürs Wochenende ausziehen für so eine lange Zeit? Auch für meinen Sohn ist das ja blöd: Er darf zwar theoretisch dableiben, jedoch ist es ja auch mein Wochenende mit ihm (das andere ist er ja bei seinem Vater). Außerdem liebt er seine "Schwester" sehr und denkt bisher, sie wäre krank (aber das kann man ja nicht das ganze Jahr erzählen).
Ich hoffe, es war einigermaßen verständlich geschildert. Was würdet ihr tun?
Umgang aussetzen? Aufgeben?
Nochmal: Für uns ist klar, dass die Tochter eigentlich gern kommen würde (nur sich halt gegen die Mutter nicht durchsetzen kann). Dass sie dazu auch immer diese ganze Lügengeschichten erzählt, ist sehr schmerzhaft für mich, jedoch irgendwie auch verständlich. Trotzdem muss man doch einem Kind auch beibringen, dass sowas nicht geht?!
Danke für eure Tipps!
Hildi
P.S.: Hatte auch schon überlegt, mich an die Presse zu wenden, da ich es schon ein starkes Stück finde...
beim Umgang Hausverbot für mich
Sorry! Welches Gericht bestimmt das du nicht in deinem eigenen Haus bleiben darfst
Oder hat das dein Partner von sich aus vorgeschlagen?
Welche Begründung gibt es? Nur weil ein Kind nicht will? Oder ist noch etwas anderes gewesen?
Sorry da würde bei aller Liebe bei mir eine Sicherung durchbrennen, diesen Affentanz würde ich nicht mit machen.
Habt ihr keinen Anwalt? Kann der nicht was machen damit sich das ganz beschleunigt? Das kann doch kein Zustand sein das du jetzt den Rest des Jahres aus deinem eigenen Haus musst
Sicher das nicht doch irgendwas bei euch war? Meine Tochter wollte nicht mehr zu ihrem Vater nachdem dieser mit seiner Neuen zusammengezogen ist. Sie war zu dem Zeitpunkt 8. Nachdem er geheiratet hat wurd es richtig schlimm, es gab ständig Dramen zuhause. Mittlerweile geht sie nicht mehr und ihm scheints egal. Jetzt im nachhinein hab ich erfahren was für ein Drachen die Neue ist (Viel Alkohol, lautstarke Streitereien mitten in der Nacht und auch körperliche Gewalt zwischen den Erwachsenen) und ich wünschte ich das ich eher was gemacht hätte.
Ich will damit jetzt nicht behaupten das du ein bist sondern dich nur mal zum nachdenken anregen möchte ob vielleicht doch irgendetwas bei euch war. So prepubertierende 9 j. haben manchmal sehr sensible Antennen
Greetz
Petra
Danke für deine Antwort!
Es war der "Vorschlag" der KM vor Gericht, weil die Tochter laut ihr sonst nicht kommen würde. Mein Partner ist darauf eingegangen, nur weil er ihr damit den Wind aus den Segeln nehmen wollte.
Es ist tatsächlich nichts vorgefallen, was eine solche Entscheidung in irgendeiner Form gerechtfertigt hätte. Die Vorwürfe gegen mich bestehen im wesentlichen darin, dass ich störe (weil die Tochter lieber nur mit ihrem Vater Zeit will), (was allerdings nicht stimmt, denn immer wenn es dazu Gelegenheit gibt, wollte sie dass ich und/oder mein Sohn auch dabei sind, z.B. bei Ausflügen). Die anderen Vorwürfe bestehen in absoluten Übertreibungen, z.B. würde ich die Tochter "dauernd zwingen im Schlafanzug in den Keller zu gehen". In Wahrheit habe ich sie EINMAL drum gebeten, mir was zu holen. Das wollte die nicht, bitte! Für solche Situationen gibt es noch viele weitere Beispiele.
Wenn überhaupt muss dein Partner eure gemeinsame Wohnung verlassen und mit dem Kind woanders was unternehmen oder er nimmt sich eine Zweitwohnung für die Umgangswochenenden (wenn er es sich leisten kann).
Natürlich kann dich keiner zwingen das Haus/die Wohnung zu verlassen.
Wie steht denn dein Partner zu der Sache.
Ich hätte Probleme mit einem Mann, der da nicht ganz klar zu mir steht.
LG
verzwackte Situation...
Wie wäre es, wenn ihr über den Anwalt (oder ohne) bei Gericht nachfragt, ob es dann eine Aufweicheung geben kann. Da es dem anderen Kind nicht zuzumuten ist, (was du alles aufegzählt hast).
Ihr denkt euch einen anderen Plan aus.. z.B. getrennte Zimmer, was auch immer, sodass du im Haus bleiben kannst...
Wehrt sich die Mutter dagegen, sollten vllt. mal Gespräche miut dem JA aufgenommen werden, obwohl ich vermute, das macht ihr schon...
Fragt ganz einfach auch mal den RA, was der dazu sagt...
Schon mal was von PAS gehört???
http://www.pas-eltern.de/
hier mal die ganze Seite...
http://search.conduit.com/results.aspx?q=PAS+Eltern&Suggest=&stype=Results&FollowOn=True&CUI=UN40084467724562506&UM=1&SelfSearch=1&SearchType=SearchWeb&SearchSource=4&ctid=CT3241949&octid=CT3241949
viel Erfolg....
lg Tanja
Hallo,
da wart ihr aber ganz schlecht beraten, euch auf so etwas einzulassen. Bei allem Verständnis für den Loyalitätskonflikt des Kindes, das geht zu weit.
Was sagt euer Anwalt dazu, dass sich das nun bis zum St. Nimmerleinstag hinziehen kann?
Warum war die Tochter seit Januar nicht mehr bei euch, obwohl du deinen Platz geräumt hättest?
Ich weiß durch meinen Partner, wie schwierig die Situation sich zuweilen für Väter darstellt. Und kann auch deren Ohnmacht/Hilflosigkeit und die Angst, das Kind zu verlieren verstehen.Trotzdem bin ich der Meinung, dass einer macht und der andere es mit sich machen lässt. Hier muss man ansetzen und nicht über jedes Stöckchen springen, das die Gegenseite hinhält.
Ich habe eine eigene Wohnung und kann mich so immer - wenn meine Nerven überstrapaziert sind - zurückziehen und Vater/Kinder was alleine machen lassen. Was ich auch sehr wichtig für die Vater-Kinder-Beziehung halte. Generell nehme ich mich bei den Umgängen sehr zurück.
Lebten wir jedoch zusammen, würde ich ganz sicher nicht alle zwei Wochen mein Zuhause verlassen, damit ein Umgang stattfinden kann. Dann muss der Umgang eben anders geregelt werden. Entweder nur noch einmal im Monat, sofern du für diese Zeit regelmäßig woanders Unterschlupf bekommen kannst, aber eher würde ich den Umgang dahingehend verändern, dass eben keine Übernachtung mehr stattfindet und es nur noch Tagesunternehmungen zwischen Vater und Tochter gibt. Alternativ bleibst du im Haus, hältst dich aber von der Tochter und den Unternehmungen so fern wie es dir möglich ist. Unsichtbar machen brauchst du dich aber nicht.
Ich wünsche dir gute Nerven und Durchhaltevermögen und hoffe, dass eure Beziehng diesem Druck standhalten kann.
Litha
Was soll denn da die Presse ausrichten?
IHR habt dem doch zugestimmt, dass du nicht anwesend sein wirst, wenn Tochter und Vater Umgang haben.
Ich finde das unmöglich, mit Verlaub. Sehr weit habt ihr da nicht gedacht. Das hat ja dann im Prinzip kein Gericht entschieden, sondern Vater und ExFrau haben sich so geeinigt und das wiederum wurde vom Gericht so festgehalten.
Oder?
Wie auch immer, das ist eine doofe Suppe, die ihr da auslöffeln müsst. Ich würde sagen, Papa und Kind sollen dann unterwegs sein. Dann schläft sie nicht mehr bei euch, sondern die beiden machen Ausflüge, übernachten vielleicht in einer Herberge etc.
Wenn ich mit dem Mann zusammen lebe, dann suche ich mir nicht 14-tägig eine andere Bleibe, besonders nicht, wenn ich noch eigene Kinder in den Haushalt mitgebracht habe.
Tut mir leid, dass ich keinen besseren "Tipp" habe, aber ich wundere mich immer noch darüber, wie man zu so einem Schritt bereit sein kann.
ob das nun geschickt war, sich auf diese regelung einzulassen, sei mal dahingestellt. wenn du mit dem vater deines sohnes ein gutes verhältnis hast, würde ich folgende übergangslösung vorschlagen:
- legt die wochenenden, an denen die tochter zum vater kommt, nicht auf die wochenenden, an denen dein sohn auch bei seinem papa ist.
- dein partner ist einmal im monat mit seiner tochter bei euch daheim und du fährst weg (städtetrip mit einer freundin? alte bekannte besuchen?)
- einmal im monat fährt dein partner an seinem papawochenende mit mit seiner tochter irgendwo hin.
- damit ihr auch mal ein freies, gemeinsames wochenende habt ab und zu mal, lässt sich vielleicht der vater deines sohnes darauf ein, zweimal hintereinander papa-WE zu haben und dafür zwei WE frei zu haben.
alles nicht wirklich befriedigend, ich weiss. aber so ist es für alle "ein bisschen doof" und nicht nur für dich "alle zwei wochen doof". dass dein sohn seine "schwester" nun vorerst gar nicht sieht, finde ich schade, aber zweitrangig.
grüsse, ks
sorry, fehler:
"- legt die wochenenden, an denen die tochter zum vater kommt, nicht auf die wochenenden, an denen dein sohn auch bei seinem papa ist. "
das soll natürlich genau umgekehrt sein: wenn dein sohn beim papa ist, ist die tochter deines partners auch bei ihm. weil wenn dein sohn nicht da ist, kannst du ja auch eher mal irgendwo hin fahren.
Diese ganzen Ausflüge, muss man sich aber auch erstmal leisten können
ja und nein. wenn man über ein normales, soziales umfeld verfügt, kann man sich sicher so organisieren, dass man günstig davon kommt. sprich grosseltern besuchen (also ich zahl nix, wenn ich ein wochenende mit kids bei meinen eltern verbringe ), freunde besuchen etc. ich finde, da hält sich der finanzielle aufwand in grenzen. fahrtkosten hängen natürlich von der distanz ab, aber ich gehe mal davon aus, dass nicht alle freunde und verwandte am anderen ende des landes leben. ideal ist das natürlich nicht, und irgendwie auch stressig. aber: die TE und ihr partner haben sich nun mal auf den deal eingelassen und das ist die einzig halbwegs praktikable übergangslösung, die mir einfällt. aber wenn du bessere ideen hast, ist die TE sicher froh drum.
grüsse, ks
???
Sorry, aber ich muss dann doch mal fragen: Zweitfrau oder nicht; aber lässt du dir alles gefallen???!!!.
Wenn die Tochter deines Freundes/Mannes sagt: Ich komme nur wenn du aus dem Fenster springst, springst du bestimmt auch oder?
Sorry, aber für derart dämliche Vereinbarungen fehlt mir jegliches Verständnis!
LG
Tini