Hallo meine lieben,
ich hab da mal ne Frage.
Mein Mann bezahlt regelmäßigen Unterhalt für seinen großen aus letzter Beziehung.
Vorab ich und mein Mann sind verheiratet und haben ein gemeinsames Kind. Unser Kind wurde auch bei Jugendamt gemeldet bzw. das unser gemeinsames Kind bei der Berechnung berücksichtigt werden soll.
Nun erhalten wir ein Schreiben vom Jugendamt das er bis nächste Wochen beantworten soll wo drinnen steht
A) Ich bin bereit die Unterhaltsverpflichtung in Höhe des Mindestunterhalts gegenüber dem obengenannten Kind in Form einer öffentlichen Urkunde anzuerkennen.
B) Ich bin NICHT bereit, .......... dies begründe ich wie folgt: .....
Also was heisst das?
MUSS ich dies beurkunden lassen, und was bedeutet das in Zukunft wenn er nicht in der lage ist den Mindestunterhaltssatz zu bezahlen das er ihn trptzdem zahlen muss.
Also nochmals vorab mein Mann zahlt regelmäßigen Unterhalt und der kleine ist auch jede Ferien bei uns und jedes zweite Wochenende fest da.
Wäre super wenn ihr mir helfen könntet...
Danke im Voraus
Laleti
Beurkundung / Mindestunterhalt/ Freiwillig/Jugendamt ??
Lief die Unterhaltsberechnung schon immer übers Jugendamt oder wurdet ihr erstmalig durch dieses angeschrieben?
Lief schon immer über das Jugendamt!
Hallo,
Dein Mann (!) sollte den korrekt berechneten Unterhalt freiwillig beurkunden. Das Kind hat den Anspruch auf einen Titel.
Allerdings sollte er die Berechnung prüfen lassen. Er hat mindestens drei Unterhaltsberechtigte (beide Kinder, Dich) und das wird bei der Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle gern vergessen. Das heißt; nicht gleich einfach unterschreiben, sondern Formular mitnehmen, prüfen und erst dann unterschreiben, wenn alles i. O. ist. Ist das JA nicht einverstanden, aufstehen, sagen, dass man einen Titel zukommen lassen wird und gehen.
Er kann den Unterhalt beim Jugendamt selbst beurkunden oder aber auch gegen eine kleine Schreibgebühr beim Notar seiner Wahl. Er sollte darauf achten, dass der Titel bis zum 18. Geburtstag begrenzt wird, weil sich dann die Spielregeln für den Unterhalt ändern. Außerdem bestimmt ER und nicht das Jugendamt, was im Titel steht. Wenn der Inhalt dem Gläubiger (= Kind, also der Mutter als Vertreterin) nicht gefällt, muss sie klagen.
Wenn er den Titel nicht bedient, kann in Höhe der titulierten Beträge gepfändet werden.
LG
Und das kam jetzt ganz plötzlich? Komisch!
Also, wenn er das beurkundet, was ja momentan egal ist da er ja zahlt, ist es so, dass in dem Fall wo er keinen Unterhalt mehr in der Höhe Zahlen kann wie er beurkundet hat, die Kindesmutter das Geld versuchen kann sich zu holen, mit Zwangsvollstreckung, Kontopfändung, gehaltspfändung etc.
Wenn er das nicht macht hat die Kindesmutter allerdings die Möglichkeit die Beurkundung ein zu klagen, hier wird sie voraussichtlich Recht bekommen.
Deshalb ist es eigentlich egal, ICH würde das aber vorher mit einem Anwalt bespchen. Ist der Unterhalt richtig berechnet?
Es Werden NUR die Kinder berechnet, heißt Selbstbhalt von 1000€ und was über bleibt wird auf alle Kinder verteilt, wenn er aber unter 100% kommt wird dein Gehalt mit berechnet
Grrrrrrrrrr das stimmt nicht! Das Gehalt der neuen Frau spielt für die Unterhaltsberechnung NIE eine Rolle.
Es KANN nur zum Tragen kommen, wenn ein Gericht (!! Nicht das Jugendamt!) beschließen würde, den Selbstbehalt des Vaters zu senken.
LG
Komisch, bei uns spielt es eine Rolle!
Wir sind BEIDE in Elternteit mein Mann arbeitet 50% ich 75% sein Gehalt ist kurz unterm Selbstbehalt, selten mal minimal drüber, je nach Zulagen.
Zur Berechnung des Kindesunterhaltes seiner beiden Kids aus erster Ehe wird nun mein Gehalt mit berechnet und sogar das Kindergeld für unser Kind was ICH bekomme wird mit berechnet!
Hier raus ergibt sich das er Unterhält zahlen kann, das unser Kind auch Geld kostet scheint irgendwie nicht zu interessieren...
Ganz wichtig !
Diesen Titel muss man befristen lassen, und zwar bis zur Volljährigkeit oder spätestens bis zum Abschluss der allgemeinen Schulausbildung.
Die Jugendämter versuchen es immer wieder mit unbefristeten Titeln, was später eine Menge Ärger und Aufwand bedeutet.
Danke euch allen für die zahlreichen antworten.
Ihr habt mir ungemein viel geholfen mit euren Antworten.
Also ich verstehe das so, ich muss es Beurkund bzw, mein Mann aber muss auf aufpassen das - die Länge berücksichtigt wird also Volljährigkeit 18 Jahre - und das die Berechnung mit uns dreien also 2 Kinder und ich berücksichtigt werden - und prüfen was in der Beurkundung alles drinnen steht
Ist das richtig so ?
Dankeeeeee