Hallo zusammen,
ich bin mittlerweile 3 Jahre von meinem Ex getrennt, wir haben kein gutes Verhältnis zueinander, konnten die wichtigsten Dinge jedoch immer als Eltern untereinander regeln.
Nun hat er letztes Jahr im Oktober neu geheiratet und Ende Oktober ein weiteres Kind gekriegt. Da er dann meinte, die Unterhaltszahlungen einzustellen und mir auch drohte gar nicht mehr zu zahlen, da er ja jetzt auch auf sein neues Kind aufpassen könnte, möchte ich nun gerne den Unterhalt betiteln lassen.
Zur Info:
Er ist Beamter im öffentlichen Dienst, d. h. aufgrund der Heirat und der Geburt seines Kindes hat sich sein Einkommen durch Familienzuschlag defintiv erhöht. Auch müsste er mittlerweile eine bessere Steuerklasse haben (die 3, seine Frau erhält ja Elterngeld).
Im Internet hatte ich jetzt gelesen, dass aber das durchschnittliche Einkommen der letzten 12 Monate zurgrunde gelegt wird. Da würden meine Kinder jedoch auf jeden Fall schlechter da stehen, da er ja weniger verdient hat und auch zwei Monate in Elternzeit war.
Bitte versteht mich nicht falsch, ich möchte ihn weiß Gott nicht ausnehmen, nur den Unterhalt in der Höhe, der meinen beiden Jungs (9 und 11 Jahre) rechtlich zusteht.
Welches Einkommen wird denn nun zugrunde gelegt? Kann man auf das aktuelle Einkommen abstellen?
Vielen lieben Dank schon mal...
Maria
Kindesunterhalt welche Einkommensnachweise?
Lass Dich da vom JA oder einem Fachanwalt beraten! Als Beamter ist das Gehalt ja weniger Schwankungen unterworfen, und zumindest der Familienzuschlag erhöht sich für das dritte Kind deutlich. Bei der Steuerklasse kann er noch argumentieren, dass das zeitlich begrenzt ist... Zahlen muss er jedenfalls weiterhin, allerdings wird auch das dritte Kind mitberechnet! Es wird ausgerechnet, was er für drei Kinder am Geld für Unterhalt zur Verfügung hat, und das dann anteilig aufgeteilt. Es kann sein, dass es so oder so weniger wird. Aber das kann man Dir ausrechnen.
Ich sage Dir dass fiktiv nach Steuerklasse 4 gerechnet wird, da seiner neuen Frau kein Nachteil durch ihre eigene Steuerklassenverschlechterung entstehen darf. Logisch, oder?
Danke, dass mit der Steuerklasse leuchtet mir ein. Soll es meinetwegen so berechnet werden. Ich habe nur überall gelesen, dass das Einkommen der letzten 12 Monate berücksichtigt wird, welches ja aber durch den Familienzuschlag für das dritte Kind doch wesentlich erhöht hat.
Ich werde mich beraten lassen. Danke euch.
Das ist doch kein ausnehmen. Der Unterhalt steht deinen Kindern zu. Lass dich beraten ambesten beim Jugendamt.