Neuer Ehename für Kinder aus erster Ehe

Hallo ihr Lieben,

ich habe eine Frage die mich beschäftigt und erhoffe mir Rat und Erfahrungsberichte.

Problem:
Ich bin Mama von 4 Kindern. 3 davon aus 1. Ehe (14, 8, 5) und ein Kind mit meinem neuen LG bald Mann (im Juli).
Meine erste Ehe wurde unter meinem Mädchennamen (zur Vereinfachung: Meier) geführt. Meine ersten 3 Kinder heißen also Meier. Mein Ex-Mann hieß auch so. Nun hat er neu geheiratet und ihren Namen angenommen (Schulze).
Mein 4. Kind heißt Müller, so wie mein zukünftiger Mann und ich würde gerne wollen, dass ALLE meine Kinder und ich nun Müller heißen. Meine Kinder wollen das auch.
Nun folgendes Problem, mein Ex will nicht das seine Kinder Müller heißen, obwohl er längst nicht mehr so heißt wie sie. Einfach aus Protest (wenn ich was will, will er es grundsätzlich nicht usw.) Er heißt ja schon längst nicht mehr so wie sie!

Habe ich da Chancen, dass doch irgendwie durchzubekommen?

Bitte um Rat.

LG

Susanne

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"Habe ich da Chancen, dass doch irgendwie durchzubekommen?"

Ja.

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Wenn der Ex seinen Namen auch geändert hat und nicht mehr so heisst, sollte es eigentlich möglich sein, die Kinder einzubenennen, auch wenn er sich wehrt. Dazu würde ich einen Termin beim zuständigen Standesamt machen und mich beraten lassen, da die ganz sicher am Besten wissen, wie die Sachlage dazu ist.

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Maßgebliche Norm: § 1618 BGB Einbenennung

[...]Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes.

Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617c gilt entsprechend. [...]

Im Zweifel wirst du also einen Antrag beim Familiengericht stellen müssen, um die Einbenennung durchzustezen. Und dafür muss es "für das Kindeswohl erforderlich" sein. = Das Kind nimmt andernfalls Schaden dadurch, dass es anders heißt. Bei 2 Geschwistern, die ebenso heißen, eher schwierig nachweisbar. Aber ggf. möglich. Bedeutet allerdings Kosten und Stress.

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Nach der Rechtsprechung gilt das Erfordernis "für das Kindeswohl erforderlich" im Übrigen auch in Fällen in denen durch die Einbennung kein "Namensband" zerschnitten wird.

https://www.rechtslupe.de/familienrecht/einbenennung-des-kindes-ohne-einwilligung-des-vaters-382464

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Hallo.

Bei uns hat es nicht geklappt. Meine drei Mädchen heißen noch wie ihr Vater. Mein Partner, ich und unser gemeinsames Kind heißen gleich (Name des Partners). Die Mädchen wollten den Namen ändern lassen, jedoch ihr Vater nicht. Und somit war das Ding durch. Solange sie nicht gemoppt werden oder der Name ihnen unzumutbar ist, geht das nicht. Und sie leben ja schließlich schon lange damit und tragen keine psychischen Schaden. So wurde uns das erklärt. Aber die Hauptsache liegt in der Zustimmung des Vaters. Ansonsten kann man es eben über Gericht erwirken lassen, aber ob das klappt, ist die andere Sache. Und auch wichtig ist, dass dein neuer Mann auch damit einverstanden ist, dass er seinen Namen weitergibt.

LG

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Du brauchst die Zustimmung des Vaters, der wohl das Sorgerecht inne hat, da ihr ja verheiratet ward.

Wäre es nicht einfacher dein neuer Partner nimmt deinen Nachname an? Wo wäre da das Problem gewesen ?
Ich könnte von meinen ersten beiden den Nachnamen ändern, da der Vater kein sorgerecht hat und sie meinen Nachname tragen, sie würden es sogar wollen. Ich finde das ziemlich doof, unser gemeinsames Kind hat ebenfalls den selben Nachnamen wie die ersten beiden, nämlich meinen. Er wird dann meinen Nachname annehmen.die Kinder leben ja seit Jahren mit dem Nachnamen. Finde es befremdlich nach so langer Zeit einen anderen anzunehmen und später wenn sie heiraten evtl noch mal...

Zumal der neue ist nicht der Vater der ersten beiden!

Gebe deinem ex mann da voll recht und habe volles Verständnis .. Das er nicht mehr so heißt wie seine Kinder ist in deinem Fall ja gar kein Argument, denn wie du sagst hat er damals Deinen Namen angenommen! Wieso sollte er den behalten wollen oder verlangen das die neue Ehefrau den annimmt ??

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Versuche dich mal reibzuversetzen wie es sich anfühlen würde für dich, wenn dein Ex mann darauf bestehen würde sie bekämen den Nachname der neuen Frau, also wenn die Situation umgekehrt wären und lass mal außer acht das sie bei dir leben.

Und dabei finde ich es egal ob die Kinder den Nachnamen der Mutter oder des Vater tragen. Wer will denn das die eigenen Kinder den Nachnamen eines neuen Partner tragen werden ??

Da es dein Nachname ist und nicht der deines ex Mannes, wäre es doch eine gute Lösung wenn er deinen Nachnamen annimmt, dann hättet ihr auch einen einheitlichen Familiennamen. Und den Namen des dritten Kindes wird dann geändert, das geht soweit ich das weiß,da der Vater dann anders heißt.

Als eine Freundin von mir damals nach dem 4 Kind ihren Partner geheiratet hat, der der leibliche Vater ist, wurden die Namen aller vier Kinder automatisch in den FamilienNamen geändert.

Vielleicht wäre das doch eine Option für euch

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gegenfrage:

Nehmen wir mal an, du hättest damals seinen Namen angenommen, hättest wieder geheiratet und wieder den neuen Namen angenommen. Die Kinder leben bei Ihm und würde auch wieder heiraten. Würdest du einer Einbennung der Kinder zgunsten des Nachnamens der neuen Frau deines Ex zustimmern?

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Hallo,

Frag beim Standesamt nach der Einbenennung für die Kinder. Das ist möglich, habe ich für meine beiden Töchter auch so vorgesehen. Die Standesbeamtin meinte sogar, man könne ggf. die Namensänderung einklagen.

VG