Hallo,
seit kurzem bin ich geschieden. Bislang habe ich seit meiner Trennung immer meine Kinder besucht, die ca. 80 km weit entfernt wohnen. Doch damit ist jetzt Schluß!
Seitdem Probleme mit dem Umgangsrecht. Ich möchte mit meinen Kindern (12 und 14 Jahre alt) 1x/Monat ein Wochenende (FR-SO) zusammen mit meiner Freundin verbringen, mit der ich seit 3 Jahren zusammen bin und bei der ich mich regelmäßig aufhalte.
Sie hat selber 2 Kinder und wohnt in einem Haus mit Garten. Ich selber besitze eine kleine 2-Zimmer-Eigentumswohnung und bin auch dort noch gemeldet.
Aus Platz- und auch aus organisatorischen Gründen wäre es deshalb für uns am sinnvollsten, wenn ich und meine Kinder an den Besuchswochenenden bei meiner Freundin im Haus übernachten. Meine Kinder haben keine Einwände dagegen. Sie verstehen sich gut mit meiner Freundin sowie deren Kindern. Sie fänden es sogar toll.
Meine Exfrau verbittet mir allerdings das. Sie meint, sie hätte sich erkundigt und ich dürfte das nicht. Nach stundenlanger Recherche im Netz, frage ich mich, woher sie diese Information nimmt. Ich habe dazu nichts gefunden. Im Gegenteil. Maßgeblich ist das Kindeswohl - und wenn die beiden Kids damit einverstanden sind, dann ändert auch die gekränkte Eitelkeit meiner Ex nichts daran, oder?
Was sagt ihr dazu? Danke Euch!
Umgangsrecht der Kinder mit einer neuen Partnerin
Hi, sie kann es Euch eigentlich nicht verbieten. Welche Gründe nennt sie?
...gibt keinen Grund - gekränkte Eitelkeit vielleicht
Frag Deine Exfrau einfach, bei wem genau sie sich erkundigt hat bzw. ob sie Dir die Gesetzestexte dazu ausdrucken oder zeigen kann. Sollte ja am Einfachsten sein, wenn sie Dich überzeugen möchte. Damit nimmst Du ihr den Wind aus den Segeln, weil sie das natürlich nicht kann.
Fakt ist, Du kannst in Deiner Umgangszeit mit den Kindern machen, was Du willst, es sei denn, es verstößt gegen das Kindeswohl. Das ist hier ja nicht gegeben, da die Kinder sich bei Deiner neuen Partnerin wohl fühlen.
Falls die Ex weiter Verbote ausspricht dann sag ihr, dass Du gewillt bist, das Thema mit dem Jugendamt in einem gemeinsamen Gespräch zu klären. Entweder stimmt sie dann zu und wird dort entsprechend aufgeklärt oder sie gibt Ruhe, weil sie weiss, das wird ihr gar nichts bringen.
Vielleicht ist auch hilfreich zu überlegen, was dahinter steckt. Falls sie Angst hat, die Kinder wollen irgendwann zu Dir und der neuen Partnerin ziehen, weil es da schöner ist, könntest Du sie ja beruhigen.
Das mit dem Gesetztestext ist gut. Ich habe meiner Ex gerade ne Mail geschickt und den Satz mal mit eingebaut. Mal schauen, wie sie reagiert.
Du bestimmst wo und wie und mit wem du den Umgang mit deinen Kindern gestaltest. Deine Ex hat da kein Mitspracherecht.
LG
Dann sag mal deiner Ex das sie sich bitte auch wirklich erkundigen oder sich rechtlich beraten lassen soll. Bei uns im Freundeskreis gab es auch so eine Situation Kind (4 Jahre) durfte laut der Mutter nicht mit zu der neuen Freundin. Laut Anwalt darf die KM es nicht verbieten. Der Vater ging gerichtlich gegen die KM vor, weil sie einfach keine Einsicht zeigte und ihm deshalb den Umgang mit seinem Kind verbieten wollte. Ende vom Lied: der Vater hat das Sorgerecht zugesprochen bekommen, weil die KM keine Einsicht zeigte und dem Vater das Umgangsrecht verwehrt hat.
Ich hoffe sehr das ihr euch auch ohne Anwalt und Gericht, vorallem Bitte Nicht mit Streit der ja fast immer auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird einigen könnt.
Deine Kinder sind zum Glück alt genug und können damit sehr wohl entscheiden was sie machen möchten und gut und böse sehr wohl unterscheiden
Hi,
mein Exmann (die Kinder wohnen bei ihm) wollte mir auch verbieten dass die Kinder meinen neuen Freund kennenlernen.
Wir hatten damals einen Mediator (von der Caritas-Familienhilfe) , der hat ihm das gleich wieder ausgeredet. In der Umgangszeit darf man frei entscheiden wie man mit den Kindern verfährt, solange es zu keiner Kindeswohlgefährdung kommt.
Vielleicht gibt es in euerer Stadt auch das Angebot einer Mediation?
Bei uns hat sich die Lage entspannt seit mein Ex eine neue Freundin hat. Die ist sehr vernünftig.
Das ist Unsinn. Du bestimmt wie und wo der Umgang in deiner Zeit mit den Kindern erfolgt. Deine Ex kann euch keine Übernachtungen woanders oder den Kontakt zu Person xy verbieten. Informiere sie dass ihre Informationen falsch und rechtswidrig ist und lass sie auflaufen. Das schlimmste was passieren kann ist dass sie zum Anwalt läuft, der ihr sagt, dass sie da nichts machen kann.
Hallo carumcarvi,
gibt es mittlerweile schon Rückmeldung von deiner Ex? Tät mich mal interessieren, was sie dazu gesagt hat.
LG
Tini2802
Leider noch nicht...keine Antwort auf meine email...keine Antwort vom Jugendamt, das ich ebenfalls per Mail informiert habe. Dasi ist jetzt fast eine Woche her. Gut, es gibt gewiss wichtigere Dinge Anliegen als meins, die von den Jugendämtern zu klären sind, aber ne kurze Rückmeldung erwarte ich eigentlich schon.
Sie kann es nicht verbieten. Frage: Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn sie bei Dir sind? Genau, das hast Du. Und damit ist das Thema erledigt. Das wird sie ob es ihr gefällt oder nicht akzeptieren müssen, besonders wenn die Kinder selbst dafür sprechen.