Termine am Papa-Wochenende

Hallo in die Runde,

mein Partner und ich leben mit meinen Kindern (7+15) in einem gemeinsamen Haushalt. Er arbeitet alle 14 Tage am Wochenende, so dass die Papa-Wochenenden mit seiner Tochter (13) immer auf seine freien Wochenenden fallen. Da dies auch für uns die einzige gemeinsame freie Zeit ist, wollen wir dann natürlich gern gemeinsam etwas unternehmen. Dieses WE zB können wir kurzfrisitg seine Schwester besuchen, die er lange nicht gesehen hat. Seine Tochter hat aber überhaupt keine Lust, mitzufahren. Sie würde daher gern zu Hause bleiben.

Die beiden Elternteile haben die Besuchswochenenden auf den Wunsch der Mutter für das gesamte Jahr 2018 festgelegt. Sie müsse "planen können". Dadurch kommen uns natürlich öfter mal Geburtstage / Veranstaltungen / Ausflüge dazwischen, zu denen die Tochter nicht mitkommen will. Kurzzeitig kann sie sicher auch mal allein zu Hause bei uns bleiben, aber so ein ganzes Wochenende geht doch nicht mit 13!
Wir haben jetzt nur die Möglichkeit, sie zu "zwingen" mitzukommen und daher angeboten, das WE nachzuholen.

Die Kindsmutter sagt nun, sie habe ihr Wochenende bereits verplant und der Vater müsse regeln, wo das Kind bleibt. Aufgrund der Kurzfrisitgkeit kann ich das sogar teilweise nachvollziehen, aber wie ist das generell? Wenn der Vater mal einen Termin nicht halten kann, dann muss ER für die Betreuung des Kindes sorgen? Ich dachte immer, dafür zahlt er Barunterhalt und die Mutter ist eben betreuungsunterhaltspflichtig.

Nicht falsch verstehen, es geht hier von 26 Wochenenden im Jahr um 3-4 Termine! Er unternimmt auch genug allein mit seiner Tochter.

Bei meinem Ex-Mann und mir ist es so, dass wir uns absprechen und halt auch gut miteinander reden können, wenn ihm mal was dazwischen kommt. Mir würde im Traum nicht einfallen, ihm zu sagen, dann müsse er sich halt um Betreuung kümmern. Aber bei den Beiden ist an reden nicht zu denken, daher wüsste ich gern, wie es rechtlich geregelt ist? Oder wie es bei euch so läuft....?

Liebe Grüße

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Ich finde es furchtbar, dass Erwachsene nicht miteinander reden können und dann im Zweifel die Rechtskeule auspacken müssen.

Ich würde es mir einfach machen: Töchterchen muss eben mit.

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Hallo :)
Also ich sehe es wie meine Vorrednerin. Sie ist 13, sie wird viele Dinge nicht mögen aber so ist das neunmal. Ich würde gar nicht viel diskutieren, ob sie zuhause oder bei der Tante sitzt ist quasi dasselbe.
Ich bin mir nicht sicher ob ich hierbei zu streng bin.. aber mit 13 muss man den Kindern einfach noch keinen komplett eigenen Kopf und Entscheidungen zugestehen :)!
Betreffend der Betreuung: wie du machen es auch die kindsväter und ich. Ist manchmal auch blöd, aber so wie ich hin und wieder kurzfristig Absage, machen es auch die zwei Väter. Niemand ist böse. Andererseits finde ich schon das ihr euch um ersatz kümmern solltet wenn die Mutter mal wirklich was zu tun hat. Auxh ich wäre froh wenn das dann nicht kurzfristig an mir hängen bleiben würde.

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Also wir haben die gerichtliche Regelung, dass wir BK immer an den ungeraden Wochenenden haben. Das wissen wir daher lange im Voraus und planen dementsprechend. Wenn wirklich mal etwas dazwischen kommt (was lange nicht passiert ist) dann sagen wir es der KiMu rechtzeitig und sie übernimmt dann. Ein Ersatz-Wochenende gibt es dafür dann aber nicht... es sei denn es passt ihr zufällig gerade in den Kram...
Ich finde, einer 13-jährigen ist es durchaus zuzumuten, dabei zu sein wenn die Tante besucht wird. Manche Dinge sind halt so und auch ich sehe die Mutter da jetzt nicht in der Pflicht die Betreuung zu übernehmen. Sie plant ihre freien Wochenenden ja auch...
Also Tochter mitnehmen, Betreuungsproblem gelöst...

LG Dastern

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Okay, dann sprechen wir ja doch fast alle eine Sprache :)

Ich sehe es mit dem "Zwingen" ähnlich, mein Partner will ihr natürlich aufgrund seines schlechten Gewissens wegen der Trennung gern alles Recht machen......dass das nicht gut ist, steht ja auf einem anderen Blatt.


@dastern........ Wir können ja leider nur "ihre" Wochenenden verplanen, da er die anderen Wochenenden arbeitet :( Sonst wäre es mir auch viel lieber, mehr Rücksicht auf sie zu nehmen.

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Hallo, ich versteh dich, bei uns ist es genauso - Kinder- und Arbeitswochenende wechseln sich ab. Insofern lass dich mal drücken - das ist nicht immer leicht...#liebdrueck

Wir planen schon nichts total kinderunfreundliches...
Bei uns gibt es das eher mal, dass Kind sich was wünscht, im Ort der Mutter zu machen...dann darf es das nur, wenn die Mutter einverstanden ist. Ist es sehr kurzfristig, ist sie das nicht. Dann muss Kind mit - nützt nix...

Wochenendpapas tun sich schwer, den Kindern zu verklickern, dass das Leben nicht nur aus den Rosinen besteht...aber da muss er durch - der Papa!

Wenn wir langfristig nicht können, dann wird das der Kindsmutter auch langfristig mitgeteilt, sie ist dann für die Betreuung zuständig. Ersatz gibt es auch nicht - wie auch...sind ja alle Wochenenden verplant...
Wäre es so kurzfristig wie bei euch, würde ich aber auch verstehen, dass sie vielleicht nun ein Planungsproblem hat. Dann muss Tochter mit.

Daraus lernen und zukünftig noch langfristiger alle ins Boot holen - auch das Kind...das wäre mein einziger Tipp...

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Grundsätzlich ist es so, daß in deinem Fall die Mutter für die Betreuung zu sorgen hat. Dafür ist u.a. der Unterhalt gedacht. Wenn es jetzt sehr kurzfristig ist, dann solltet ihr es aber besser nicht auf die Spitze treiben - denn die Retourkutsche kommt dann sicherlich irgendwann. Nehmt seine Tochter mit. Es werden noch viele Termine in ihrem Leben kommen zu denen sie keine Lust haben wird.

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da irrst du. Es ist Umgangswochenende, also Sache des Vaters sich um die Betreuung zu kümmern.

floe

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Nein, definitiv nicht. Habe das selbst durch...

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hallo,

die Ex hat Recht.

"Die Kindsmutter sagt nun, sie habe ihr Wochenende bereits verplant und der Vater müsse regeln, wo das Kind bleibt. Aufgrund der Kurzfrisitgkeit kann ich das sogar teilweise nachvollziehen, aber wie ist das generell? Wenn der Vater mal einen Termin nicht halten kann, dann muss ER für die Betreuung des Kindes sorgen? Ich dachte immer, dafür zahlt er Barunterhalt und die Mutter ist eben betreuungsunterhaltspflichtig.
"

Seine Betreuungszeit, sein Problem. Er muss das Kind entweder mitnehmen oder sich anderweitig um eine Betreuung kümmern.

floe

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"Seine Betreuungszeit, sein Problem. Er muss das Kind entweder mitnehmen oder sich anderweitig um eine Betreuung kümmern."

Das sehe ich - LANGFRISTIGE PLANUNG VORAUSGESETZT - anders.

Kenne beide Seiten, hab ein Kind welches Umgang mit Papa hat und einen Partner, der Wochenendvater ist.

Das Kind hat ein Zuhause, es WOHNT DORT. Wenn der Umgang aus irgendwelchen Gründen nicht klappt, dann kann das Kind selbstverständlich in seinem Zuhause in seinem Bett schlafen, ich werfe es nicht raus und verlange, dass Papa es nimmt auf Teufel komm raus, obwohl er vielleicht gar nicht daheim ist...
Das ist ja dann auch nicht der Sinn von Umgang.

Ich gehe wie gesagt, davon aus, dass man so etwas aber nicht erst einen Tag vorher bekannt gibt. Beide Seiten müssen planen können.

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Hallo,
ich würde die Tochter ganz klar mitnehmen, auch wenn sie lieber ein anderes Programm hätte. Wenn sie euer gemeinsames Kind wäre, gäbe es ja wahrscheinlich auch keine Diskussionen, wenn ihr Eltern beschließt, am Wochenende Opa Heinz oder Tante Trude zu besuchen. Eben weil dann auch gar keine Alternative bestehen würde.
Wenn man die Möglichkeit hat, an den Umgangswochenenden nur die Dinge zu tun, auf die das Kind Lust hat und alles andere auf die übrigen Wochenenden zu legen, ist das fein- ihr habt aber die Möglichkeit nun mal nicht und keiner kann von euch erwarten, euer Sozialleben ausschließlich nach den Wünschen einer 13jährigen auszurichten. Zudem gibt es schlimmeres als einen Besuch bei der Tante...
LG