Wenn Bafögamt und Jugendamt einander den Rang streitig machen...

In Sachen Finanzen könnte ich gerade mal nur abkotzen. Mein Mann hatt aus einer früheren Ehe 3 Töchter. Die Älteste ist inzwischen mit dem Studium fertig und damit selbständig. Die Jüngste wohnt (noch) bei ihrer Mutter und macht gerade Abi und die mittlere studiert. Jezt erleben wir mal wieder, wie sich in Sachen Finanzen Bafögamt und Jugendamt gegenseitig den Rang ablaufen. Denn weil sich die Ex meines Mannes immer benachteiligt fühlt und meint, mein Mann sei zu reich, hat sie schön regelmäßig das Jugendamt zur Berechnung des Unterhalts angefragt. Wohl gemerkt: Mein Mann hat immer gezahlt und immer den vollen Unterhalt. Beim ersten mal hatte sie sich sogar ins eigene Fleisch geschnitten, weil eine Tochter bei uns lebte und sie dann auch zum Unterhalt verpflichtet wurde. Sie dachte immer, als Mutter muss sie ja so etwas nicht. Und sie ist ja so arm. Bei der letzten Berechnung wurde dann mal eben so getan, als würden die volljährigen studierenden Kinder nicht mehr interessieren und der Unterhalt wurde auf 115 % festgelegt, was immerhin 440 € sind. Seine Ex besteht jetzt natürlich auf dem Geld und mein Mann zahlt ja auch immer, inzwischen an die Jüngste selbst, die jetzt auch endlich 18 ist. Doch ihre Mutter knöpft ihr jetzt einen Haufen Geld als Kostgeld ab. In ihrer Rechnung ist dabei nicht vorgesehen, dass auch sie Geld für ihre Tochter aufbringen muss/soll.
Das Bafögamt dagegen interessiert das nicht die Bohne und berechnet meinem Mann nur den halben Freibetrag von 260 €. Woher jetzt die 180 € herkommen sollen, ist mir ein Rätsel. Wir haben noch 2 gemeinsame Kinder und die wollen auch leben. Hier werden die zahlenden Elternteile mal wieder total benachteiligt. Und am Ende geht es auf Kosten der zweiten Familie. Wenn ich nicht verdienen würde, ginge es gar nicht. #aerger
Wenigstens wird die Jüngste jetzt auch bald mit der Schule fertig und dann ändert sich die Situation wieder und sie zieht dann auch ganz schnell bei ihrer Mutter aus.
So, ich musste jetzt einfach mal meinen Frust loswerden.

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Hallo.

Muss die Mutter nicht auch vor volljährigen Kindern Unterhalt zahlen? Es wird doch der Unterhalt berechnet und der wird dann durch zwei geteilt, oder hab ich ein Denkfehler. Und außerdem muss nicht die Mutter das beantragen, sondern das Kind selbst und zwar von beiden Elternteilen, sprich Mutter und Vater. Da würde ich mich selbst mal beim Anwalt erkundigen.

LG

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Für Studenten legt die Zahlungen sozusagen das Bafögamt fest und die entsprechende Summe ist verbindlich. Das ist an sich auch o.k. so. Für jüngere Kinder gibt einen Freibetrag in Höhe von 520 €, der bei geschiedenen Eltern geteilt wird, also jeder 260 €. Fies an der ganzen angelegenheit ist, dass es das Jugendamt nicht interessiet, ob für ein studierendes Kind gezahlt werden muss und den Unterhalt sogar auf 115 % hochsetzt (im Gegenzug aber z.B. gar nicht gerücksichtigt, dass für unsere beiden Kleinen Kitagebühren fällig sind) Das Bafögamt dagegeb interessiert nicht, dass der zu zahlende Unterhalt deutlich über dem Freibetrag liegt. Dass auch die Mutter zahlen muss, steht auf einem ganz anderen Blatt. Die gute macht etwas komische Rechnungen auf gegenüber ihrer jüngsten Tochter, die reichlich daneben sind. Sie wohnt eben noch bei ihrer Mutter und ist dadurch abhängig.
Ich bin nur froh, wenn die Jüngste von meinem Mann nach dem Sommer zu Hause auszieht und wir dann den Trödel mit ihr los sind. Dann wird die Berechnung auch wieder sauberer, weil sie dann auch Bafög beantragt und damit die beiden Mädels gleich behandelt werden.

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Das Problem ist, dass Bafög und Unterhalt sich nach verschiedenen Gesetzen berechnen. Für die Zahlung von Unterhalt gilt das BGB in Verbindung mit der Düsseldorfer Tabelle.

Zunächst wird der Unterhaltsbedarf der minderjährigen Kinder berechnet, dann der der Ehefrauen/Mütter, dann kommen erst die studierenden Kinder, WENN noch Leistungsfähigkeit besteht. Der Baföganspruch wird auf deren Unterhaltsansprüche angerechnet, den Rest leisten beide Eltern nach Quote ihrer Einkünfte.

Auf dem Bafögbescheid wird weder der genaue Unterhalt berücksichtigt, der den Anderen gezahlt wird, noch steht darin, wie viel dem Studierenden an Unterhalt gezahlt werden muss. Wenn man die paar Regeln einhält, ist das gar kein so großes Hexenwerk.

LG

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>>Bei der letzten Berechnung wurde dann mal eben so getan, als würden die volljährigen studierenden Kinder nicht mehr interessieren und der Unterhalt wurde auf 115 % festgelegt, was immerhin 440 € sind. Seine Ex besteht jetzt natürlich auf dem Geld und mein Mann zahlt ja auch immer, inzwischen an die Jüngste selbst, die jetzt auch endlich 18 ist. Doch ihre Mutter knöpft ihr jetzt einen Haufen Geld als Kostgeld ab. In ihrer Rechnung ist dabei nicht vorgesehen, dass auch sie Geld für ihre Tochter aufbringen muss/soll. <<

Hier haben beide Seiten ein bißchen recht:

1. Bei einem Kind unter 21, das noch zur Schule geht und bei einem der Elternteile lebt, interessieren die studierenden Kinder tatsächlich nicht. Die Studierenden stehen in der Nahrungskette weit hinter den erstgenannten, sog. "privilegierten Kindern" und Minderjährigen.

2. Der Titel wäre aufzuheben bzw. Die Berechnung zu erneuern, da der Unterhalt sich jetzt nach der Summe beider Einkünfte der Eltern berechnet und jeder Elternteil prozentual den Unterhalt zu zahlen hat. Außerdem wird das Kindergeld komplett vom Bedarf abgezogen.

3. Seine Ex hat auf kein Geld mehr zu bestehen, da das Kind volljährig ist. Die muss lernen, dass sie nichts mehr zu melden hat.

LG

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Die ganze Sache wird halt leider zum "Hexenwerk", wenn eine Ex da ist, die sich immer benachteiligt fühlt, psychisch krank ist und es hervorragend versteht, ihre Kinder unter Druck zu setzen. Das hat sie immer getan, auf ganz suptile Weise. Die Mittlere hat dadurch selbst Probleme, was sie jetzt selbst sieht. Jede Hilfe wurde unterbunden. Einerseits kontrolliert sie ihre Kinder, andererseits behandeltn sie ihre eigene Tochter aber auch so, als würden sie in einer WG leben. So und so viel kostet die WOhnung und geben wir für Essen aus - du zahlst jetzt ein Drittel an mich. Und die Jüngste steckt mitten im Abi. Da sollte sie sich auf anders konzentrieren, als sich mit ihrer Mutter über den ihr zustehenden Unterhalt zu streiten. Sie ist eben noch abhängig - bis zum Sommer.
Wir müssen jetzt halt zusehen, wie wir die Mittlere so gut wie möglich unterstützen, denn sie braucht ja auch Geld zum Leben. Und wir müssen auch noch leben können.
Wenn alle Stränge reißen, müssen wir halt das Jugendamt noch einmal um eine Berechnung bitten, doch das zuständige Amt dort hat sich meinem Mann gegenüber immer reichlich daneben benommen. Er wurde wie ein Schwerverbrecher behandelt, der niemals Unterhalt zahlt (was nie der Fall war). Seine Ex wurde im Gegenzug mit Samthandschuhe angefasst (wollen Sie die arme Frau wirklich dazu auffordern, Unterhalt für ihre Tochter zu zahlen?)
Ich hätte nie gedacht, dass der ganze Unterhaltskram auf die letzten Monate noch einmal so anstrengend wird. Ab dem nächsten September wird dann alles besser.

Aber im Prinzip sieht man hier, wie die Gesetzgebung an der Realität vorbei geht, denn wir sind sicher nicht die einzigen, denen es so geht. Bafög ist dafür da, dass Kinder studieren können, auch wenn die Eltern nicht viel Geld haben. Wenn aber Unterhalt gezahlt werden muss, interessiert das nicht und die Studenten können sehen, wo sie bleiben, oder - und so wird es sicher kommen - wir stecken mal wieder eine Runde zurück.

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Ich würde nicht das Jugendamt bitten, sondern einen Anwalt konsultieren.

Kommt die Höhe des Unterhalts überhaupt hin? Sind eure Kinder und du beim Unterhalt berücksichtigt worden? Die Summe klingt zu hoch. Außer dein Mann verdient wirklich überdurchschnittlich viel?

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Hallo

Die volljährigen studierenden Kinder stehen im letzten Rang! Vorranig sind die minderjährigen Kinder und du! Er muss sein Netto erst bereinigen, dann den Unterhalt für die minderjährigen Kinder und dich abziehen. Dann hat er das NEtto, was für die anderen Kinder relevant ist. Das Bafög Amt kann keinen Unterhalt festlegen, nur das Ja.

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Der Betrag, was die Tochter an Bafög bekommt so wie das VOLLE Kindergeld müssen vom Unterhaltsbedarf abgezogen werden!!