Namensänderung

Hallo, ich bin neu hier und weiß garnicht ob ich hier richtig bin 🙈 falls nicht, entschuldigt mich!
Also, ich habe zwei Kinder, der große ist vor der Ehe geboren und hatte mein Mädchennamen.
Dann geheiratet und Kind umbenannt...die kleine während der Ehe geboren und gleicher Name. Jetzt sind wir getrennt und geschieden...nich haben wir alle den Namen meines ex....ich habe einen neuen Partner und wir möchten ein gemeinsames Baby...
Besteht die Möglichkeit, dass meine Kinder und ich gemeinsam meinen Mädchennamen annehmen und das Baby dann auch so heißen könnte?
Oder dass meine Kinder, im Falle einer Hochzeit mit meinem Freund, auch den Namen von meinem Freund annehmen können? Ohne adoptiert zu werden?!
Wir würden gern den Namen vom ex abgeben...und wenn Nachwuchs kommt wäre es schön, wenn alle Kinder den gleichen Nachnamen hätten.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen 🥴
Lg

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Hi,
Das was du möchtest nennt sich Einbenennung, ist aber an gewisse Bedingungen geknüpft.

1. GSR vorhanden? Dann muss der Vater zustimmen, wenn ich nicht irre auch sofern sie seinen Namen tragen
2. Ab 6 Jahren wird das Kind in die Entscheidung miteinbezogen, muss also selbst den Wunsch beim Standesamt äußern.

Klar kann man das auch bei der Hochzeit in einem Abwasch machen, kostet pro Kind 25€.

Lg

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Guten Morgen, danke für die Info! Was heißt GSR? Ich habe das alleinige Sorgerecht, muss mein exmann dann trotzdem zustimmen?
Bedeutet ich kann meinen Mädchennamen wieder annehmen und meine Kinder, sofern sie wollen auch ohne Probleme oder was sind da die Bedingungen??
Klar, bei erneuter Hochzeit ist es bestimmt einfacher allen den gleichen Namen zu geben..aber jetzt aktuell ist es ja noch nicvt der Fall...
Das Standesamt sagte mir am Telefon das würde nicht gehen, dass meine Kinder so heißen wie ich-nur wenn die mit ihrem Namen gemoppt werden würden 😨🤷🏼‍♀️ !?

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Hallo.

Ihr seid verheiratet (gewesen) und habt kein gemeinsames Sorgerecht. Wusste nicht, dass es das auch gibt.

LG

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Ich kenne das nur so, dass der neue Mann dann den Namen von allen anderen angenommen hat. Das ist die einfachste Lösung.

Mein Ex war bei meiner Wiederheirat gegen eine Einbenennung unseres Sohnes, also heißt er jetzt anders als mein Mann und ich.

Normalerweise hast du für eheliche Kinder kein alleiniges Sorgerecht, dein Exmann müsste also zustimmen.

Du kannst deinen Mädchennamen annehmen, aber die Kinder nicht. Ein neues Baby schon.

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Doch, er hat mir das alleinige Sorgerecht übertragen...
Was hab ich denn für Möglichkeiten, dass meine Kinder und das neue Baby mit meinem Freund den gleichen Namen tragen? Ich möchte nicht das einer anderes heißt 🥴 und mein neuer Freund möchte unser Baby nicvt nach meinem exmann benennen-verständlich!!

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Nur das Gericht kann das alleinige Sorgerecht übertragen. Wenn das so in eurem Scheidungsurteil steht, passt es ja.

Dein Freund kann dich heiraten und deinen und den Namen deiner Kinder (also den deines Ex) annehmen, dann heißen alle gleich.

So kenne ich es aus meinem Freundeskreis.

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Ob deine Kinder wieder den Mädchennamen annehmen können, weiß ich nicht 100%ig. Bei mir war es aber so, dass ich den Namen meiner Mutter annehmen wollte, aber weil es eine Erklärung meiner Eltern gab, dass ich nun den Ehenamen führe, sagte die Standesbeamtin, verfällt mein Anrecht auf diesen Namen. Es ist als hätte er für mich nie existiert, obwohl ich mit ihm geboren wurde.

Es könnte also sein, dass deine Kinder nicht mehr deinen Mädchennamen annehmen können.

Was aber definitiv geht, ist das deine Kinder alle den Namen des neuen Mannes annehmen können. Das ist aber kompliziert.

Zuerst muss geklärt werden, ob alleine oder gemeinsame Sorge besteht. Verheiratete haben üblicherweise die gemeinsame Sorge, auch wenn Du dich jetzt vielleicht alleine um die Kinder kümmerst. Ohne Nachweis geht es nicht.

Du musst zum Jugendamt und für jedes deiner Kinder, die von dem anderen Mann sind einen "Negativbescheid zum Sorgerecht" besorgen. Damit bestätigt Dir das Amt schriftlich, dass der Kindsvater kein Sorgerecht hat und auch keinen Antrag auf Sorgerecht gestellt hat über den noch nicht entschieden worden ist. Damit hast Du dann einen Nachweis, dass Du alleine sorgeberechtigt bist und alleine unterschreiben darfst. Den werden sie bei der Einbennennung auf jeden Fall verlangen. Ab Ausstellung ist er - ich glaube nur 6 Wochen gültig. Das heißt Du müsstest Dich dann zeitnah um die Einbennennung kümmern.


Besteht doch gemeinsame Sorge, kommst Du nicht um die Zustellung zur Einbennennung des Ex-Mannes drum herum. Bei uns musste er persönlich vor Ort sein und musste persönlich unterschreiben, nachdem er belehrt wurde.

Dann muss dein jetziger Mann vor Ort sein. Er muss ebenfalls unterschreiben, dass er zustimmt seinen Nachnamen an deine nicht für ihn leiblichen Kinder weiterzugeben.

Sobald deine Kinder ihren Namen schreiben können, also mit etwa 6 Jahren, werdauch die explizit gefragt, ob sie das wollen und auch sie müssen unterschreiben.

Schlussendlich gibst auch Du die Zustimmung schriftlich.

Darüber hinaus benötigen alle über 16 gültige Ausweisdokumente im Original, die Original Eheurkunde mit deinem neuen Mann, sowie Meldebescheinigungen über den Wohnsitz der Kinder. Ist alles da und stimmen alle zu, erteilt das Geburtsstandesamt die Genehmigung zur Einbennennung. Deine Kinder bekommen dann neue Geburtsurkunden mit dem aktuellen Ehenamen. Der leibliche Vater wird trotzdem aufgeführt. Und es ist keine Adoption. Es geht nur um den Nachnamen.

Seid ihr umgezogen und das Standesamt der Einbennennung ist nicht das Geburtsstandesamt der Kinder, werden alle Unterlagen erst zu diesem Geburtsstandesamt geschickt und das erteilt dann die Genehmigung und erst dann kann euer Wohnortstandesamt die Unterlagen ausstellen. Das kann also je nachdem einige Wochen dauern.

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Oh danke für die ausführliche Erklärung! Ich hab mir schon gedacht dass es sehr schwierig sein wird...aber ich finde es nicht schön, wenn wir anders heißen als meine leiblichen Kinder. Zumal die Kinder ihren Vater seit zwei Jahren nur 4x im Jahr sehen...weil er sich nie meldet. Finde da ist der Bezug zum Namen nicvt so groß und auch nicvt gewünscht.
Nur eine Adoption kommt nicht in frage...
Und meinen Mädchennamen scheint ja schwierig zu sein...bei neuer Hochzeit ist es auch keine Garantie dass es mit dem gemeinsamen Nachnamen klappt...es Lg zum mäusemelken

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Huhu, das ist soweit alles richtig, bis auf folgendes.
Da die Kinder den Nachnamen des Exmannes tragen, spielt es in D keine Rolle, ob ein gemeinsames Sorgerecht besteht.
Sie braucht also, egal ob GSR oder nicht, die Zustimmung des Leiblichen Vaters, da die Kinder seinen Nachnamen Tragen.

Anders wäre es, hätten die Kinder den Nachnamen der Mutter und sie das Alleinige Sorgerecht, so könnte sie die Einbenennung ohne die Zustimmung des Kindsvaters machen.

Ab ca 5 Jahren, müssen auch die Kinder dem zustimmen.

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Hallo,
ich kann dir nur die gesetzeslage in Österreich sagen. Hier ist es so, wenn du das alleinige Sorgerecht hast, dass du deinen Mädchennamen wieder annehmen kannst und deinen Kindern mittels "Namensgebung" deinen Nachnamen weiter geben kannst. Du brauchst dafür nicht die Einverständnis des Ex-Partners.

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Unabhängig von Deiner Fragestellung gebe ich mal zu bedenken, dass Dein ältestes Kind im Erfolgsfall dann den dritten Nachnamen bekäme (und im Falle der Scheidung vom zukünftigen Ehemann dann wohl den vierten, bzw. wieder den ersten).

Daher würde ich an Deiner Stelle, sollte es denn rechtlich möglich sein, dass Du und die Kinder wieder Deinen Mädchennamen annehmt darauf bestehen, dass der im Falle einer neuen Heirat Ehename wird. Dann heißt Ihr auch alle gleich, aber Deine Kinder haben mal einen Nachnamen, den sie ihr Leben lang behalten können.

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Hallo, ja da hast du recht, aber das Problem ist in dem Fall einfach, dass es einfacher ist den Namen des neuen Ehemannes anzunehmen als meinen Mädchennamen zurück zubekommen 😒
Scheinbar ist das ales nicht so einfach 😖

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Hallo

Ich kann verstehen das du es doof findest verschiedene Nachnamen zu haben.
Allerdings möchte ich zu bedenken geben, wenn deine Kinder den Namen ihres "Stiefvaters" annehmen dann haben sie im Falle das ihr euch wieder trennt den Namen eines quasi "Fremden". Und der bleibt dann auch.

Ich finde die Lösung das die Kids jeweils die Namen der Väter haben und die Mama einen Doppelnamen in dem Fall die beste

LG Andrea

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Hallo, ja da hast du natürlich recht 😒 aber ich möchte so ungern den Namen des leiblichen Vater weiter tragen und meinen Kinder würde ich schon gern den Namen geben wollen, den auch ich dann trage...meinetwegen dann mein Mädchenname...aber das geht wohl irgendwie garnicht. Schlimm, dass man eher einen Namen eines fremden geben kann als den woher eigentlichen Mädchennamen zurück 🧐

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Hallo

Ja das stimmt irgendwo schon. Ich hab es für mich gelöst wie oben beschrieben. Meine Tochter aus erster Ehe heißt wie ihr Vater, meine Söhne haben den Namen ihres Vaters.
Ich habe den Ehenemen behalten und nehme im Falle einer Hochzeit einen Doppelnamen. So heiße ich wie alle meine Kinder.

Die Namensgabe ist nunmal eine schwerwiegende Entscheidung. Vornamen ändert man ja auch nicht einfach mal so und Kinder identifizieren sich ja auch mit ihren Namen.

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Der Vater muss zustimmen wenn eine Namensänderung erfolgen soll. Wenn er das nicht möchte kann er sich dagegen entscheiden.

Egal ob du alleiniges Sorgerecht hast oder nicht