Stiefkindadoption

Hallo zusammen.

Vielleicht kann mir jemand von euch ja weiterhelfen. Im Internet stehen irgendwie auch zu viele Sachen.

Mein Partner und ich heiraten bald und er würde dann auch sehr gern mein Kind adoptieren.
Der Kindsvater wäre auch einverstanden.
Nun ist es so, das der Vater meinte er wäre schon zu seiner Anwältin und hätte mit ihr gesprochen. Und da würde er mit ihr und einem Notar ein schreiben aufsetzen und dann würde das seinen Gang gehen.

Ich habe aber immer gedacht, das wir eine gewisse zeit nach der Hochzeit warten müssen. Hab da was von 1 jahr gelesen und dass, das ganze übers gericht laufen muss noch.

Vielleicht kann mir da jemand helfen und hat Ahnung davon?
Würde mich freuen.

Gruß

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Der KV muss das Kind zur Adoption freigeben. Wenn das durch ist, kann dein Mann adoptieren, ich denke das wird vorher auch geprüft.

Mein Mann hat meine Kinder nicht adoptiert, die Kosten hätten wir erstens nicht gehabt und zweitens wissen wir ja nicht nicht, ob es nochmal zu einer Trennung kommt.
Meine großen sind aber auch nicht vom Vater zur Adoption freigegeben.

Wie lange man warten muss, kann ich nicht sagen. Ich kenne eine Familie, da ging es ohne Gericht, das ist also nicht zwingend.

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Danke für deine Antwort!

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Also,

ehrlich gesagt erzählst du einen solchen Stuss das ich nicht wirklich glauben kann das ihr euch ensthaft mit dem Thema auseinander gesetzt habt.

1. "Ohne Gericht" geht es niemals. Eine Adoption erfolgt immer durch das Familiengericht. Selbiges zieht zum Einen das Jugendamt hinzu, und befragt, ja nach Alter, auch die Kinder.

2. "Die Kosten" bei einer Stiefkindadoption sind extremst überschaubar. Das Verfahren ansich ist kostenlos, es fallen lediglich Notarkosten an. Ich erinnere mich jetzt nicht mehr genau wie hoch die Waren, aber auf jeden Fall < 100€, ich meine eher so um die 50€ Schreibgebühr.

3. "Zur Adoption freigegeben" klingt so als müsste da schon irgend eine bestehende "Freigabe" existieren. Auch das ist falsch. Der leibliche Vater muss der Adoption zustimmen - im Rahmen des Adoptionsverfahrens. Da muss nichts großartig "Durch sein". Der KV bestätigt seine Zustimmung entweder notariell oder zur Niederschrift bei Gericht. Kosten für ersteres: ~20€, letzteres ist kostenlos.

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Hat der Vater keinen Kontakt zu seinem Kind oder warum ist er damit einverstanden?

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Hallo!

Es gibt hier keine Fixe Zeit die nach einer Eheschließung vergehen muss. Das Gesetz spricht von einer "Etablierten Ehe".
Dieses 1 Jahre gilt so als Faustregel als Minimum, letztens obliegt es aber dem Gericht das zu beurteilen.
Und ja, das ganze läuft IMMER über das Gericht. Wer sollte auch sonst die Entscheidung über eine Adoption treffen?

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Hallo. Danke für die Antworten. Hilft mir weiter.

Mich hat es nämlich sehr gewundert was mein Ex da erzählt hat.

Lg

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Hallo, wir sind mitten drin

1. Geht ihr zum Jugendamt, da gibt es eine Stelle extra für Adoptionen. Dort werden alle Fragen beantwortet die ihr habt

2. Der leibliche Vater muss beim Notar der Adoption zu stimmen. Diese Zustimmung gilt dann drei Jahre

3. Das Kind und dein Mann müssen zu einer ärztlichen Untersuchung, dies gilt dem Kindeswohl.

4. Beide, also du und dein Partner müssen einen Lebenbericht schreiben. Ja du auch.

5. Eurer Einkommen sowie Fixkosten müsst ihr angeben.

6. Es kommt jemand vom Jugendamt vorbei und macht bei euch einen Hausbesuch.

7. Es wird alles bei Gericht eingereicht (macht das Jugendamt)

8. Es kommt der Entscheid vom Gericht

9. Die Geburtsurkunde wird geändert

10. Glückwunsch ihr seit dann beide offiziell die Eltern


LG