Hallöchen,
Ich habe ein paar Fragen zum JAunterhaltstitel, vielleicht könnt ihr weiterhelfen.
Mein Mann zahlt KU fur seinen Sohn, welches vor 1,5 Jahren vom Gericht tituliert wurde.
Seine Ex Hat mit ihrer Anwältin immer wieder versucht ihn In noch höhere Klassen einzustufen, was lediglich immer abgelehnt wurde vom gericht, da unberechtigt.
Nun bekommen wir einen Brief von ihrer Anwältin indem gefordert Wird dass er schläunigst binnen 2 Wochen eine Jugendamturkunde erstellen soll, Sonst erhebt sie änderungklage.
Da das Gehalt aber gleich geblieben ist wäre diese doch ebenfalls Erfolgslos oder?
Wir haben uns jetzt viel mit der Titulierung beim JA außeinandergesetzt, erwarten im Januar auch ein gemeinsames Kind. Da mein Vertrag nicht verlängert wird wird mein Mann uns beide erstmal unterhalten, es könnte zu Kürzungen im Selbstwertbehalt aber auch Kindesunterhalt des ersten Kindes kommen. Was nächstes Jahr nochmal angepasst werden müsste. Habe sehr viel gelesen, dass die Kindesmutter immer zustimmen muss etc. Ansonsten müssten wir immer klagen.
Ergibt diese Jugendamturkunde für uns Sinn? Muss es zwingend notwendig dort gemacht werden? Bis dato wurde immer per Gericht die gerechte Berechnung ermittelt. Da der Haussegen so dermaßen schief hängt und eine JA Urkunde immer auf die Kommunikation mit der KM abzielt aber eine einvernehmliche Lösung mit ihr nie möglich sein wird, denken wir dass wir das alles weiter per Gericht machen lassen was denkt ihr?
Zum jugendamttitel zwingen?
Niemals freiwillig einen Titel unterschreiben.
Soll sie doch Änderungsklage erheben, es wird ja nichts anderes dabei herauskommen als bisher.
Wahrscheinlich will ihre Anwältin einfach nur Geld verdienen. Anders kann man sich ja sowas nicht erklären.
Hallo
Nicht unbedingt. Der Ku von beiden Kindern geht erstmal vor. Erst dann hast du einen Anspruch.Da er 3 Personen zu Unterhalt verpflichtet ist, rutscht er aber eine Stufe tiefer.
Da hat wohl jemand Panik bekommen.
Lass sie klagen. So gewinnt ihr definitiv Zeit. So schnell arbeiten deutsche Gerichte nicht. Ggf. ist euer Kind dann schon auf der Welt und dann wird sowieso anders gerechnet. Kann gut sein, dass dann der Kindesunterhalt für das erste Kind plötzlich weniger wird.
Danke ihr Lieben,
Änderungsklage kann sie aber jederzeit erheben?
Eigentlich ist sie ja nur jede zwei Jahre zur Auskunft berechtigst und diese wären sowieso erst Ende des Jahres fällig, zumal es noch weitere Änderungen gibt, da das Kindergeld noch Ende Juni steigt etc.
Wir versuchen das so in die Länge zu ziehen wie nur möglich...
Einen Jugendamttitel kann sie nicht erzwingen. Der ist freiwillig.
Eine Änderungsklage darf sie erheben.
Auskunftrecht auf das Gehalt hat sie alle 2 Jahre. Wenn die noch nicht rum sind und praktisch 1 Monat später ein weiteres unterhaltsberechtigtes Kind geboren wird, gehe ich stark davon aus, dass auch ein Gericht sich soweit nicht aus dem Fenster lehnen wird und hier einen „falschen“ Unterhalt berechnet.
Ich würde das aussitzen und dem Gericht rechtzeitig mitteilen, dass am Termin X ein weiteres unterhaltsberechtigtes Kind geboren werden wird. Mit Hinblick auf diese Geburt würde ich darum bitten den Termin zu verschieben. Gleichzeitig würde ich das Gericht darauf hinweisen, dass sich an den Einkünften des Vaters nichts geändert hat, dieser aber seit der letzten Berechnung (nach Geburt des neuen Kindes) nun 3 statt 1 Person zum Unterhalt verpflichtet ist ... und ja, das korrigiert den Unterhalt nach unten ;). Das weiß auch die Ex und ihr Anwalt. Von daher ist die Jugendamtsurkunde noch nicht einmal so ein dummer Schachzug.
Immer schön ehrlich und mit offenen Karten dem Gericht gegenüber spielen. Die sind nicht dumm.