Betreuungskosten

Hallo in die Runde!
Ich habe mal eine Frage zu den Betreuungskosten (gehören ja zum Mehrbedarf), die mein Partner für seine zwei Kinder anteilmäßig zahlt (Nachmittagshort): Gibt es eine Altersgrenze hierzu? Der Betrag ist nicht unerheblich, die Mutter überschneidet sich nur an einem Tag in der Woche um 1,5 Stunden beim Heimkommen, ansonsten ist sie früher als die Kinder zuhause. Es gibt aber kein Modell, wo man nur einen Tag buchen kann...

Seit meine Tochter die weiterführende Schule besucht, ist sie auch mal ein oder zwei Stunden alleine zu hause, in der sie ihre Hausaufgaben macht. Allerdings würde sie auch gerne in die kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung, weil ihre Freundin dort ist. Kann man also praktisch auch für "ältere" Kinder auf einen Betrag für Nachmittagsbetreuung pochen?

Danke für eure Antworten!

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Wollt ihr gerade das Geld für die Nachmittagsbetreuung von deinem Kindsvater zurück holen, was ihr an anderer Stelle ausgeben müsst? #gruebel

Geht es nicht das die Kinder an diesem Tag eben zu euch kommen? Und für deine Tochter würde ich vielleicht ein Hobby suchen und nicht eine Nachmittagsbetreuung. Oder mit Freunden verabreden? #schein

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Nö, wieso? Meine Tochter geht doch gar nicht in die Betreuung. Wenn ich sie anmelden würde, müsste ich ja auch was bezahlen. Dann hätte ich wohl kaum "was rausgeholt". Hobbys hat sie sogar zwei. Es geht aber um die Betreuung, in der auch eine Freundin ist. Nachmittags verabredet sie sich sowieso ständig.

Dass die Kinder zu uns kommen, ginge nicht, weil die KM das niemals wollen würde. Außerdem würde sie mit Sicherheit nicht wollen, dass die Kinder schon mal anfangen, die 30 km zu uns zu laufen.

Es ginge auch lediglich um die Frage, ob der Gesetzgeber sagt, dass auch beispielsweise 12-, 13-jährige evtl Anspruch noch auf Mittagsbetreuung haben, weil es nicht zumutbar ist, sie ein oder zwei Stunden alleine zu lassen, bzw. wann Nachmittagsbetreuung nicht mehr in den Mehrbedarf fällt.

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Hallo

Nein, mit 12 und 13 kann man Ihnen zumuten, mal 1-2 Stunden allein zu bleiben.
Da wird der Vater nicht mehr zahlen müssen.
Meine auch, das es nur für Grundschule gilt.

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Man kann zusätzlich des Unterhalts noch auf Mehrbedarf für Betreuung verlangen?
Ist mir neu, dachte das gehört zur Unterhaltszahlung 🤔

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Nein, das gehört zum Mehrbedarf und muss anteilsmäßig vom Unterhaltspflichtigen gezahlt werden. Ist uns zumindest so erklärt worden.

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Wie alt sind die Kinder?

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Hallo. Sind beide noch in der Grundschule.

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Ich finde es total unverschämt, wenn die Next die Nachmittagsbetreuung streichen möchte, weil sie genau weiß, dass die Mutter sich ja nachmittags selbst kümmern könnte. Ihr wisst doch gar nicht, ob und ggf wofür die Mutter diese Zeit braucht.

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Wenn die Betreuung nicht nötig, muss der Kv nichts zahlen!
Warum soll man als Next da nicht nachfragen?
Wenn die Mutter Nachmittags zu Hause ist, ist es unnötig!

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Was ist denn daran unverschämt? Wenn die Ex arbeiten muss, ist klar, dass man die Betreuung mit zahlt. Aber für Fitnessstudio, Kaffeetreff und Frisör muss sich doch jeder selbst kümmern, wobei ich das jedem gönne. Ich bin übrigens trotz Kinder auch alleinerziehend bis 19 Uhr abends und gucke auch, wo die Kinder unterkommen, wenn ich nachmittags Verabredungen habe. Warum soll der Exmann für die reibungslose Freizeitgestaltung der Ex zuständig sein?

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Hallo,
soweit ich informiert bin, muss sich der Unterhaltspflichtige nur an den Betreuungskosten vom Kindergarten beteiligen und nicht vom Hort (also Betreuung ab Grundschule). Kindergarten ist laut Gesetz nämlich pädagogisch wertvoll und dient der Entwicklung. Der Hort dient der Einkommenssicherung des betreuenden Elternteils und muss demnach von ihm alleine getragen werden. Natürlich kann man auch was anderes absprechen, wenn man großzügig ist. Aber wie gesagt, gehört es nicht zum Mehrbedarf ab der Grundschule.
Viele Grüße

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Zitat:
„Wird die Betreuung eines Kindes durch Dritte allein infolge der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils erforderlich, stellen die Betreuungskosten keinen Mehrbedarf dar, sondern gehören zur allgemeinen Betreuung, die vom betreuenden Elternteil im Gegenzug zur Barunterhaltspflicht des anderen allein zu leisten ist. Dafür entstehende Betreuungskosten können mithin lediglich als berufsbedingte Aufwendungen des betreuenden Elternteils (bei der Berechnung eines eventuellen Ehegattenunterhaltes) Berücksichtigung finden (im Anschluss an BGH, FamRZ 2007, Seite 882 und BGH, FamRZ 2008, Seite 1152).“

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Danke für deine Info!
LG

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Wenn ihr Niveau habt - dann ist euch egal ob die Mutter die Betreuung vielleicht nicht 100 % braucht - ihr würdet euch stattdessen fragen, was das Beste für die beiden Kinder wäre, die er gezeugt hat.

Ich finde, jegliche Gesetzgebung irrelevant, wenn offensichtlich ist, dass sich die Kinder in ihrer individuellen Reife offenbar noch Wohl mit der Betreuung fühlen und lieber dort hingehen, als alleine zu bleiben und vielleicht auch Probleme damit hätten, wenn sie nicht mehr gehen dürften.

Was man erwarten kann - normalerweise - ist das eine. Ich habe aber gelernt, dass das das von Charakter zu Charakter und Erziehung zu Erziehung sehr verschieden ist und dass es auch Kinder mit 11/12 Jahren gibt, die Nachmittagsbetreuung entwicklungsbedingt brauchen und die man tatsächlich noch nicht unbedingt alleine lassen kann.

Meine eigene Tochter war schon mit 6 so, dass man sie ne Stunde alleine lassen konnte. Meine Ziehtochter bekommt mit 11/12 Panik und heult am Telefon los, wenn wir ihr zu lange weg sind. Und da versuchen wir zwar schon sie daran zu gewöhnen, sie hat damit aber deutlich mehr Probleme als andere Kinder und ich fände es traurig da als Next zu kommen und ihr das zu streichen. Manchmal brauchen die Kinder eben mehr Zeit.

Es wäre also nicht nur ihr Alter ausschlaggebend sondern ihre Entwicklung und Reife.

Das mit deiner Tochter halte ich für einen recht vorgezogenen Grund. Sorry. Sie ist offenbar all die Jahre nicht betreut worden und von Dir daran gewöhnt worden bzw. du hast es ihr so zugetraut und konntest einschätzen, dass sie das packt. Ihre persönliche Reife ist da also größer. Ich kenne keinen einzigen Fall, wo ein Kind, dass in Klasse 1.-3. nicht betreut wurde, plötzlich in den höheren Klassen damit anfängt, weil es mal jetzt Lust dazu hat.

Ich würde alles so lassen, wie es ist. Wenn die Kinder wirklich schon so alt sind, sind es Kosten, die sich in absehbarer Zeit automatisch erledigen, weil z.B. die anderen Kinder reifebedingt nach und nach die Betreuung verlassen und die Kinder sich dann auch zunehmend davon lösen.

Hier bei uns geht die Nachmittagsbetreuung bei Erweiterungsantrag bis max. zu 6. Klasse. Wenn das noch immer nicht reichen würde, hätten die Kinder sicherlich seelische/psychische/körperliche Beeinträchtigungen und da könnte man dann eh nicht mehr vom Normalfall ausgehen.

Du sagst ja selbst das beide noch in der Grundschule sind. In der Grundschule gehört es sich für mich, dass er als Vater seine Kinder für Nachmittagsbetreuung mit unterstützt, wenn grundsätzlich beide Elternteile einer Tätigkeit nachgehen und das nicht plötzlich abbricht, weil er eine neue Partnerin hat, die das Geld sieht. Denn Arbeitszeiten können sich auch mal verschieben. Es kann auch mal Überstunden geben und Probleme mit dem Arbeitsweg. Und an einem Tag gibt es zudem immer Bedarf.

Ich hätte zudem damit Probleme die Person zu sein, die die Kinder aus ihrer gewohnten Struktur reißt und sich in Unterhaltsfragen einmischt , die Mutter und Vater so für die Kinder für sich geregelt haben. Gut, wenn man sich unbeliebt machen will, kann man das tun..

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„Wenn ihr Niveau habt...“
Das ist doch bitte nicht dein Ernst?

Das jedes Kind unterschiedlich schnell entwickelt oder unterschiedliche Bedürfnisse hat, da bin ich voll bei dir. Andererseits sollte man dann auch reden und nicht nur fordern, was viele Mütter oft tun. Die Gesetzeslage ist eindeutig: der Vater müsste nicht zahlen. Gibt es eine normale gesprächsbasis, kann man dann sicher auch darüber sprechen wie es mit Zuzahlung ist. Es aber einfach erwarten, finde ich absolut falsch.
Oder welche Mutter verzichtet mal auf Geld weil der Vater in einer schwierigen Lage is und sie das Niveau haben sollte da auszuhelfen..? Sicher die wenigsten ;)

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Doch meine ich völlig ernst. Diese kleingeistige Streiterei um für das Kind durchaus sinnvoll eingesetzte Gelder, die man dem einen vorne und hinten nicht gönnt, nervt. Wenn es bei uns zum Wohle des Kindes ist, leisten beide Seiten ihren Anteil und fertig. Bei allen Patchwork-Familien die ich kenne, die wirklich friedlich auch mit den Expartnern gut zusammenarbeiten, die ich kenne, ist das so.

Streit gibt's immer nur da, wo der eine dem anderen irgendwas nicht gönnt oder sich im Nachteil wähnt. Wenn die Kindsmutter nix Gutes für die Kinder täte und da nie was zurück kommt, wenn man ihr einen Schritt entgegen geht, gut....dann kann man ja sagen, man lässt es.

Der Vater zahlt....der Vater zahlt....Ja, zwei Kinder hat er ja schließlich auch gemacht. Die Mutter wird auch genug zahlen... und Kosten haben.

Mein Gott, sicher sollte man sich zusammensetzen und reden.....aber wo bitte ist hier davon die Rede das zu tun. Es geht nur um Gesetze und wer was muss und wer wem wie ans Bein pinkeln kann, weil er nicht muss. Nur an eines denkt dabei keiner, dass es möglicherweise etwas ist, was durchaus seinen Sinn für die Kinder hat.

Und ja das hat was mit Niveau zu tun. Bei uns ist keiner reich, aber es würde auch keiner auf die Idee kommen das Kind aus der Nachmittagsbetreuung zu klagen. Und genau darum geht es doch hier.

Müssen muss man wenig. Aber gute Eltern sein, das erfordert mehr als man muss.

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"Ich habe mal eine Frage zu den Betreuungskosten (gehören ja zum Mehrbedarf), die mein Partner für seine zwei Kinder anteilmäßig zahlt (Nachmittagshort): "

Betreuungskosten für ein Schulkind sind in denn allermeisten Fällen kein Mehrbedarf.
Eine Ausnahme gäbe es allenfalls bei einem behinderten Kind.
Ansonsten ist eine Verbringung des Kindes alleine das Vergnügen des Elternteiles welche sie veranlasst.

Anders ist es bei KiTa Kosten. Der KiTa besuch gilt als wahnsinnig förderlich für das Kind - und ist somit Mehrbedarf.
... ja, in wieweit das damit zusammenpasst das der Staat Eltern, die ihr Kind zuhause betreuen, eine Prämie ausgezahlt hat konnte mir bisher noch niemand erklären ...