Anderen Vater anerkennen lassen ohne Scheidung vom Ex

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe eine vielleicht etwas eigenartige Frage und hoffe hier jemanden zu finden, der vielleicht Erfahrung damit hat.
Ich bin seit 3 Jahren von meinem Ehemann getrennt, mit dem ich drei Kinder habe. Wir haben uns bisher aber nicht scheiden lassen, da es mit zu vielen finanziellen Nachteilen für uns verbunden wäre. Da wir uns noch sehr gut verstehen und uns die Wohnung, in der die Kinder leben hälftig teilen, war dies bisher immer die beste Option.
Wir haben mittlerweile beide neue Partner und verbringen die Zeit immer abwechselnd bei dem jeweiligen Partner und in der Kinderwohnung. Also abwechselnd. Wir übernachten nicht zusammen in der Wohnung oder so. Wenn ich bei den Kindern bin, ist er bei seiner neuen Freundin und umgekehrt.
Nun bin ich allerdings von meinem neuen Partner schwanger geworden und im Normalfall würde ja mein Ex der rechtliche Vater werden, da wir noch verheiratet sind.
Ich weiß, dass es die Möglichkeit gibt, die Scheidung noch vor der Entbindung zu beantragen und vorher schon beim Jugendamt deswegen vorstellig zu werden, damit man, nach rechtskräftiger Scheidung , die Vaterschaft umschreiben lassen kann.

Die Scheidung würde allerdings mit starken steuerlichen Einbußen für meinen Ex einhergehen. Da ich selbst studiere und auch erst ab 10.2020 wieder Bafög beziehe, würde da wohl viel HickHack auf uns zukommen, da wir die gemeinsame Wohnung so beibehalten wollen (der Berliner Wohnungsmarkt lässt auch kaum was anderes zu).
Mein Ex zahlt die Miete und den Strom und so, da ich mich gerade nur mit einem Minijob über Wasser halte, bis ich wieder Bafög beziehen kann. Den Minijob kann ich leider auch nicht bis zur Entbindung ausüben, da er mit hoher körperlicher Belastung einhergeht.
Würden wir uns scheiden lassen, hätte mein Ex durch die Änderung der Steuerklasse weniger Netto raus und wäre sicherlich unterhaltspflichtig für mich (die Kinder teilen wir uns genau hälftig). Am Ende würden wir wohl finanziell schlechter dastehen und damit auch unsere 3 Kinder, was ich gern vermeiden würde.

Ich frage mich daher, ob es möglich ist, dass mein jetziger Freund als Papa rechtlich eingetragen werden kann, ohne das die Scheidung von meinem Ex dafür zwingend notwendig ist. Hat da jemand Erfahrungen?

Oder weiß jemand, ob wir problemlos in der Wohnung als gemeinsame Hauptmieter eingetragen bleiben können, auch wenn wir uns rechtskräftig scheiden ließen?
Ich bin gerade etwas unschlüssig, was jetzt der richtige Schritt wäre.

Komplett zu den jeweiligen neuen Partnern zu ziehen , wäre keine Option. Da gibt es zu viele andere Umstände, die hier zu weit ausufern würden.

Ich hoffe hier weiß jemand einen Rat oder war vielleicht schon in einer ähnlich vertrackten Situation.

Liebe Grüße evo84

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Hallo.

Nein, es ist nicht möglich. An eurer Stelle würde ich jetzt erst mal klare Verhältnisse schaffen. Wie soll das werden, wenn das Baby da ist. Entweder ihr macht einen richtigen Schnitt mit allen Vorzügen und Nachteilen oder ihr lauft noch mehr ins Chaos hinein.

Alles Gute.

LG

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Man muss doch nicht verheiratet sein, wenn man gemeinsam eine Wohnung mietet. Das wäre ja noch schöner. ;-) Den Vermieter wird euer Status nicht interessieren, er kann euch auch nicht wegen der Scheidung kündigen. Ihr habt einen gültigen Vertrag.

Das, was ihr mit den Kindern lebt, nennt man übrigens Nestmodell, vielleicht magst Du das mal googlen. Und der nächste richtige Schritt ist ein Besuch beim Anwalt, der euch über alles aufklärt. Nur ein Beispiel: Wird einer von euch richtig schwer krank, so darf zwar der Ehepartner auf die Intensivstation zu Besuch und mit den Ärzten über wichtige (z.B. lebenserhaltende) Maßnahmen bestimmen, aber nicht der neue Partner. Ebenso erbt dieser dann nichts im Todesfall, sondern es geht alles an den Ehegatten. Ob das für euch so in Ordnung wäre, gerade wenn keine Testamente vorliegen, das müsst ihr wissen.

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Das mit dem Nestmodell finde ich interessant, den Begriff kannte ich noch nicht. Aber hab gerade danach gegoogelt und ist interessant. Danke.

Ja, ich bin eigentlich auch der Meinung, dass wir auch trotz Scheidung beide Mieter der Wohnung bleiben dürften, auf der Seite Scheidung-online.de stand das aber irgendwie anders, dass einer die Wohnung übernehmen müsse. Deswegen war ich jetzt recht unsicher.

Die Scheidung ist halt teuer und verkompliziert vieles, gerade weil ich ja noch im Studium stecke. Könnte man denn auch später noch die Vaterschaft "umerkennen" lassen, wenn man nicht vor der Entbindung die Scheidung einreicht?

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Bei Mietverträgen, bei denen zwei Personen den Vertrag unterschrieben haben, geht eine Kündigung nur dann, wenn die Mieter gemeinsam den Vertrag auflösen. Es kann nicht einfach einer der beiden mit dem Vermieter ausmachen, den anderen Part zu streichen. Würde einer von euch die Wohnung alleine übernehmen wollen, müsste also der alte Vertrag aufgelöst und ein neuer Vertrag zwischen Mieter und Vermieter geschlossen werden.

Die Vaterschaft kann man auch später noch ändern, allerdings bleibt bis dahin Dein Ehemann der offizielle Vater des Kindes, auch finanziell und erbrechtlich. Würde mich da echt mal schlau machen, bevor ihr nacher Ärger habt.

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Hallo,
also das mit der Vaterschaft meiner Vorschreiberinnen stimmt so nicht. Bei meinem Mann war es der Fall, dass seine Ex Frau während sie noch verheiratet waren, von einem anderen Mann schwanger wurden.
Es ist ganz einfach: ihr geht zum Jugendamt, dein Partner erkennt die Schwangerschaft bzw. Das Baby an und dein Ehemann bekommt Post, dass er unterschreiben soll, dass er nicht der Vater des Kindes ist.
Mehr nicht. Dann ist dein Ehemann von allen Rechten und Pflichten dem neuen Kind ggü entbunden und dein Partner als Vater eingetragen!

Aber ganz nebenbei: wollt ihr das Nestmodell beibehalten wenn dein neues Kind auf der Welt ist? Ich stelle es mir kräftezehrend und mühsam vor, mit einem Baby jede Woche den Wohnort zu wechseln.

Liebe Grüße

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Hallo.

Du meintest bestimmt mich damit. Es ist aber nicht so. Der richtige Vater kann erst nach Scheidung in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Die Vaterschaft vorher anerkennen und dieses auch vom zukünftigen Ex bestätigen lassen ging auch bei uns. Nur dass es erstmal nur auf einem anderen Papier stand. Nach der Scheidung bekamen wir eine neue Geburtsurkunde, wo dann der richtige Vater drauf stand. Und das wird bei deinem Mann nicht anders gewesen sein. Es war nur der Vermerk erstmal da und nicht die Rechtskraft. Ansonsten wäre es ja Quatsch, dass der Noch-Ehemann erstmal als Vater eingetragen wird, wenn es so einfach wäre.

<<<Mehr nicht. Dann ist dein Ehemann von allen Rechten und Pflichten dem neuen Kind ggü entbunden und dein Partner als Vater eingetragen!
>>>

Wie gesagt, rechtskräftig wird es erst nach Scheidung. Wir haben es auch machen lassen und auch beim JA informiert. Erst die Scheidung, dann die An- bzw. Aberkennung.

LG

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"Dann ist dein Ehemann von allen Rechten und Pflichten dem neuen Kind ggü entbunden und dein Partner als Vater eingetragen!"

Das hat er Dir dann aber falsch erklärt oder Du hast es falsch verstanden. So lange die Ehe besteht, ist der Ehemann gesetzlicher Vater des Kindes. Egal, was man unterschreibt oder angibt.

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Hallo! Ja, ich war auch in so einer Situation. In die Geburtsurkunde konnte der Vater meines Sohnes erst nach der Scheidung eingetragen werden. Bzw. wurde dann eine neue Urkunde ausgestellt. Vorher war mein jetzt Examen auf dem Papier der Vater. Es war z.B. ich nicht möglich, dass die PKV über ihn lief, weil er ja "offiziell" nicht der Vater war.
Also Geld hin oder her....in irgendeinen saueren Apfel werdet ihr beißen müssen. By the way...ist das nicht Steuerhinterziehung was ihr da macht?

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Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten.
An die, die sich dann haben scheiden lassen:
Reicht man die Scheidung ein und dann beginnt das Trennungsjahr? Oder kann man die Scheidung erst nach dem Trennungsjahr einreichen?
War es denn bei euch so, dass die Scheidung vor der Geburt eingereicht werden musste? Oder reichte der Gang zum Jugendamt vorher?

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In der Wohnung könnt ihr beide als Mieter eingetragen bleiben, auch wenn ihr nicht mehr verheiratet seid. Ihr solltet aber in euren "anderen" Wohnungen gemeldet sein, sonst könnte es ggf. mit dem Trennungsjahr schwierig werden.

Bzgl. den steuerlichen Vorteilen. Sobald ihr offiziell als getrennt geltet (könnt ihr ja ein Stück weit selber steuern), kann dein Ex-Mann im Folgejahr nicht mehr die günstige Steuerklasse 3 nutzen. Ich habe mich damals ganz böse damit auf den A.. gesetzt. Wir haben es bei der Trennung nicht bedacht und ich habe weiter schön die 3 gehabt. Irgendwann haben wir dann die Scheidung eingereicht. Auch mit dem offiziellen Trennungsdatum. Ende vom Lied ich durfte einen ordentlichen Batzen nachzahlen.

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Das heißt also, dass man, wenn man die Scheidung einreicht, schon das Trennungsjahr hinter sich haben muss und es nicht erst mit Einreichung der Scheidung beginnt?
Ich frage, weil ich gelesen habe, dass man die Scheidung vor der Geburt des Kindes einreichen müsste, damit die Vaterschaft später ohne Probleme geändert werden kann.

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Ich finde, dass du dich in einem großen Kuddelmuddel befindest und dass es besser wäre, für klare Verhältnisse ist zu sorgen; ich fasse mal zusammen:

Du studierst eigentlich (aber anscheinend nicht tatsächlich), bist schwanger und musst arbeiten, um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren (hast aber nur einen Minijob), weil du erst in über einem Jahr wieder Bafög bekommst? Willst aber wieder Bafög bekommen und davon leben, also studieren, obwohl du dann vier kleine Kinder hast? Gibst auch bei den Behörden an, mit deinem noch-Ehemann zusammen zu leben, damit er Steuern spart......

Das liest sich alles nicht gut.

Weshalb wäre eine Scheidung mit finanziellen Nachteilen für dich verbunden? Wenn dir die Mittel fehlen, bekommst du die Kosten vom Staat bezahlt.

Dein Noch-Ehemann müsste höhere Steuern zahlen, ja. Aber solltet ihr nur deshalb weiter verheiratet bleiben, obwohl ihr neue Partner habt und du schwanger bist? Wegen Steuerersparnis einen Zustand falsch anzugeben, kann auch richtig teuer und unangenehm werden.

und ob das Nestmodell das Richtige ist, wenn man noch ein anderes Kind erwartet, ist fraglich.

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Nein, das stimmt so auch nicht! Die Steuerersparnis beruht auf eurer Ehe. Niemand muss sich rechtfertigen, weil er sich nicht scheiden lässt. Das könnt ihr grundsätzlich so weitermachen. Aber wie möchte die TE denn mit dem Baby und dem neuen Partner leben?

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Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Nur kurz für das Verständnis:
Ich studiere tatsächlich derzeit, bekomme aber kein Bafög, da ich über die Regelstudienzeit hinaus bin, weil ich zwar eigentlich soweit mit dem Bachelor fertig bin, aber noch nicht die Bachelorarbeit abgebe, da ich gerade im überfachlichen Wahlpflichtbereich die Zugangsvoraussetzungen erarbeite, um aus das Lehramt Grundschule umzuschulen. Wenn ich dann alles nachgeholt habe, kann ich Oktober nächsten Jahres den Master anfangen und erst dann bekomme ich wieder Bafög.
Ich kann das deswegen leider auch nicht pausieren, weil das Bafög sonst noch ein Jahr weiter nach hinten rutscht.

Ich gebe zu, dass es sicherlich nicht die ideale Lösung bisher ist, aber es war die friedvollste und beste für unsere Kinder. Und da wir uns noch so gut verstehen und auch noch zusammen wirtschaften, war das bisher kein Problem. Nach der Scheidung würde ich ja auch aus der Familienversicherung rausfliegen. Wenn ich dann die KV nicht selbst zahlen kann, werden sie deswegen auch an mein Ex herantreten. Deswegen würde das wohl alles in der Familienkasse, die unsere Kinder gerade finanziert, ziemlich wehtun.

Aber dann heißt es wohl, zuerst zum Jugendamt zu gehen und sich beraten lassen.

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Also ich stimme den Vorrednern zu, was das Schaffen klarer Verhältnisse angeht, das fühlt sich für eure beiden Partner sowie für den neuen Nachwuchs sicher nicht schön an, Teil dieses großen Kuddelmuddels zu sein. Solltet ihr weiterhin 50/50 die Kinder betreuen, ändert das auch nach der Scheidung nichts an der Unterhaltsregelung (also er muss dir keinen zahlen und du ihm auch nicht). Er müsste aber als Nochehemann bis zur Scheidung für das Baby zahlen, da dieses ja 100% von dir betreut wird und er auf dem Papier der Vater ist.

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Hallo,
steuerlich müsst ihr auch wenn ihr getrennt und nicht geschieden seit getrennt veranlagt werden. Ab dem Jahr nach der Trennung.

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Geh zum Jugendamt & frag nach. Wenn sowohl dein noch-Ehemann als auch Dein neuer Partner der Vaterschaftsanerkennung zustimmt, sollt dies kein Problem sein! Im Zweifel wird ein freiwilliger Vaterschaftstest gemacht, den alle Parteien befürworten. Scheiden lassen musst Du Dich deswegen nicht!