Stiefkindadoption, wer hat es gemacht?

Hallo ihr Lieben,

ich bin neu hier und habe gleich eine Frage. Ich hoffe Ihr könnt mir vielleicht ein bißchen helfen. Mein Mann möchte meine Tochter aus erster Ehe adoptieren. Der KV stimmt der Adoption auch zu.
Nächste Woche ist der Notartermin. Nun hab ich heute Abend schon einige Fragen, die mir unter den Nägeln brennen und hoffe Ihr habt eventuell Antworten für mich.

Ich liste mal auf:

1. Muss der KV zur Anhörung vors Gericht?

2. Ist es so, dass ab Datum der Einwilligung der Unterhalt erstmal ruht?

3. Wird der KV informiert, falls das Verfahren ruht oder scheitert?

4. Müssen wir meine Tochter (hoffentlich kann ich bald unsere schreiben) informieren, dass sie adoptiert wurde?

Kurz zum Background. Mein Exmann und ich haben uns kurz nach der Geburt getrennt und sind geschieden. Es besteht keinerlei Kontakt, Unterhalt wird gezahlt. Lotta ist 6 und mein neuer Mann und ich sind seit 5 Jahren zusammen und haben im Mai geheiratet.

Vielleicht wollt Ihr ja mal erzählen wie der Ablauf bei euch war?

Viele Grüße

Agnes

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Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass der KV und wir in unterschiedlichen Bundesländern leben. Wir wohnen in NRW und er in Thüringen und zieht bald nach Rheinland-Pfalz

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Ich finde es unbestimmt als ungut, wenn man seinem Kind den biologischen Vater vorenthält, und sei es nur das Wissen darüber, dass er existiert. Deine Tochter hat das Recht, ihre eigene Abstammung zu kennen. Das gehört zu ihrem Persönlichkeitsrecht. Auch ganz offiziell juristisch.

Damit dürfte diese Frage beantwortet sein.

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Vielleicht falsche Interpretation von mir, aber klingt so, dass sie nicht weiß, dass sie einen anderen biologischen Vater hat und es auch darum geht, ob Du ihr dass jetzt nun sagen musst, nicht nur dass eine Adoption stattgefunden hat.

Da gebe ich zu bedenken: Spätestens wenn sie heiratet, erfährt sie über die Abstammungsurkunde sowieso wer ihr biologischer Vater ist. Das ist bei allen Adoptierten so. Das ist Gesetz.

Und willst Du dir dann vorwerfen lassen, du hast sie 20-30 Jahre belogen oder ihr die Möglichkeit den Vater kennenzulernen verwehrt?

Unsere Kinder mussten mit 7 auf jeden Fall schon ihren Willen bekunden, als es um eine Einbenennung wegen gleichem Familiennamen ging. Und unterschreiben. Von Adoption habe ich zwar keine persönlichen Erfahrungen, aber es würde mich doch sehr wundern, wenn um einen Nachnamen so viel Wind gemacht wird, dass Kind, KM, KV und neuer Mann ihren Willen bekunden und unterschreiben müssen, und bei Adoption in einem Alter in dem das Kind vielleicht auch schon in der Schule ist, dass dann egal wäre, was es sagt oder möchte.

Ich glaube, ihr solltet eure Tochter da sehr sensibel vorbereiten und Uhr eine faire Wahl lassen, denn es geht im Grunde nicht um das was ihr empfindet oder was für euch schön wäre, sondern um einen Aspekt ihrer Identität. Und da sollte sie ein Mitspracherecht haben, auch für den Fall, dass sie dazu andere Ansichten hat als ihr. Alles andere ist nicht fair gegenüber dem Kind. Egal wie gut es gemeint ist und wie sehr ihr sie vielleicht nur absichern und beschützen wollt.

Die Wurzeln eines Kindes sind extrem wichtig. Spätestens ab der Pubertät wird sie sich intensiv damit befassen. Und wenn ihr dann nicht offen über den Bruch in eurem Leben reden könnt, bekommt ihr ein großes Problem, für sie ein lebenslanges.

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Hi,
Bei einer Stiefkindadoption wird automatisch auch das Jugendamt involviert, es erfolgt auch ein Termin bei euch mit Kind zu dem Thema, ich stelle mir das daher, vom moralischen Standpunkt ganz abgesehen, recht schwierig bis unmöglich vor das zu verheimlichen.

Lg

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Hallo

Natürlich muss der biologische Vater nach der Adoption keinen Unterhalt mehr zahlen. Auch erben wird dein Kind vom biologischen Vater nichts mehr.