Unterhaltspflichtiger Vater geht in Elternzeit

Hallo ihr lieben ich bin schwanger und bekomme nächsten Monat mein Kind 👶🏽
Mein Mann hat 2 Kinder von seiner Ex Frau die alle 2 Wochen kommen und er ist Unterhaltspflichtig. Da ich selbstständig bin und mehr verdiene wird mein Mann in Elternzeit gehn 2jahre hatten wir eingeplant...
jetzt die Frage, wie ist das mit dem Unterhalt ? Bin ich verpflichtet dazu zu zahlen ? Oder wird es neu berechnet und er muss dann weniger Unterhalt bezahlen weil er ja weniger Geld hat im Monat
Danke im Voraus 😊

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Wir haben das anwaltlich prüfen lassen.
Es ist tatsächlich so, dass der Mann in Elternzeit keinen Unterhalt zahlen muss.
Die Exfrau kann Unterhaltsvorschuss beantragen, der im gewissen Rahmen zurück gefordert werden kann.

Allerdings hab ich den Unterhalt für das Kind meines Mannes bezahlt (in der bisherigen Stufe), da ich nicht wollte, dass es diesem Kind schlechter als meinen/ unseren Kindern geht. Rein moralisch fand ich das wichtig, gerade da er ja unser gemeinsames Kind betreut dafür.
Natürlich tat das Geld weh, aber ich hab nicht die dusseligen Schulden für den Casinobesuch übernommen sondern für das gute Aufwachsen eines Kindes bezahlt. Umgekehrt würde ich mir das ja auch für meine Kinder wünschen.
Ich bin fein mit dieser Entscheidung.

Aber wie gesagt, rechtlich müsst ihr nicht zahlen.

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Das ist aber nicht richtig! Er muss weiterhin Unterhalt zahlen. Warum sollte das der Steuerzahler tun?

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Anwaltlich prüfen bedeutet nicht, dass ihr vor Gericht gewonnen habt. Anwälte erzählen ja viel, wenn der Tag lang ist. Vor allem dann, wenn ihr ihn bezahlt.

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Du hast damit gar nichts zu tun. Allerhöchstens könnte ein Gericht seinen Selbstbehalt um 200 € senken, wenn ihr verheiratet seid.

Trotz unterhaltspflicht darf der Vater in Elternzeit gehen, bis zu 3 Jahre, meine Ich, ohne das man ihm Druck machen kann. Inwieweit er dann Unterhalt leisten kann, muss vom Anwalt oder Jugendamt geklärt werden.

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Um wieviel das Gericht den Selbstbehalt senkt, kann man pauschal nicht sagen.
Das ist auch nur so, sollte er den mi Mindesunterhalt nicht zahlen. Ansonsten wird da nichts gesenkt wegen verheiratet sein.

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Dein Mann ist als Vater von minderjährigen Kindern gesteigert unterhaltspflichtig und darf sein Einkommen nicht einfach so verringern, weil er das halt so will.

Wenn er während der Elternzeit den Unterhalt weiter zahlen kann, ist das alles kein Problem. Ansonsten kann er halt nicht in Elternzeit gehen.

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Aber wie wäre es denn als Frau?

Würde mein Kind beim Vater leben und ich bekomme noch eins. Darf ich dann nicht in Elternzeit gehen und muss das Baby mit 8 Wochen 45 Stunden betreuen lassen ? Ich denke doch eher nicht.

Und deshalb bin ich sicher, dass es sich beim Vater genau so verhält.

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Das ist egal ob Mann oder Frau. Für dich würde das Gleiche gelten.

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Ich gehe davon aus, dass dein Mann den Unterhalt weiterhin in voller Höhe bezahlen möchte. Das sehe ich als selbstverständlich an.

Unabhängig davon, darf er seinen Verdienst nicht bewusst senken, indem er z.B. in Elternzeit geht.
Das heißt, entweder er kann sich den Unterhalt trotz Elternzeit weiterhin leisten, oder er hat Pech gehabt und kann eben nicht in Elternzeit.

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Das ist eine falsche Aussage! Es gibt gerichtliche Entscheidungen, die genau das widerlegen!

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Er kann gerne in Ez gehen, muss aber weiterhin den vollen Unterhalt zahlen!
Er darf sich nicht absichtlich "bedürftig" machen.

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Genau diese Argumentation hinkt finde ich. Er macht sich ja nicht absichtlich bedürftig (also: Ich arbeite jetzt weniger, damit ich weniger Unterhalt zahlen muss.), sondern er hat weniger Geld, weil er sein jüngstes Kind betreuen möchte. Da finde ich jetzt nichts Verwerfliches bei, auch wenn es für die Unterhaltsempfänger natürlich nicht so toll ist. Aber es handelt sich ja nicht um eine dauerhafte Senkung und irgendwie wird in so einem Fall das Wohl der Kinder gegeneinander aufgewogen, hm. Schwierig.

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Warum muss er den vollen UH weiter zahlen wenn sein EG unterm SB liegt?
Einer (Ex)Frau ist es doch auch vorbehalten 3 Jahre zu hause zu bleiben/ Teilzeit zu arbeiten und der Mann zahlt dafür UH ohne das er fordern kann das sie bei einem Kind unter 3 arbeiten geht bzw nicht Teilzeit sondern Vollzeit geht? Das ist wohl nicht "absichtlich bedürftig"?
Erschließt sich mir nicht. Kannst du das erläutern?

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Was sein kann, das du deinem Mann Unterhalt zahlen musst und er dann davon Kindesunterhalt zahlen kann.

Denn er ist weiterhin zu Unterhalt verpflichtet.
Wenn er nicht zahlt, häuft er das als Schulden an und er muss es zu dem Unterhalt zusätzlich dann zurückzahlen.

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Die Antwort ist teilweise richtig.
Der Mann hat Ansprüche gegenüber der Frau.

Schulden wg Unterhaltsvorschuss summieren sich nur dann, wenn der Mann zahlungsfähig aber nicht willig war. In Elternzeit ist der Mann in aller Regel nicht zahlungsfähig. Somit summiert sich nichts.

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Er hat sich miutwillig der Unterhaltspflicht entzogen! Wie gesagt, gibt genug Urteile darüber, das in der Ez der volle Unterhalt weiter zu zahlen ist. Warum sollte das der Steuerzahler tun?

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https://www.schneideranwaelte.de/familienrecht/auswirkungen-von-elterngeld-und-elternzeit-auf-den-kindesunterhalt/

Hier ein Link zu einem Urteil. Davon gab es mehrere. Du kannst auch googlen nach weiteren Urteilen. Lass dich hier von den Unterhaltsempfängern, die das "nicht fair finden", nicht falsch beraten!

Mein Mann zahlt auch Unterhalt und unser gemeinsames zweites ist unterwegs. Da wird demnächst auch neu berechnet!

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Den Link finde ich echt interessant, danke dir!

Beachten sollte man bei dem Urteil allerdings, dass der Partner der Mutter aufgrund irgendeiner Krankheit nicht die Betreuung des Kindes übernehmen konnte, das Gericht also nicht auf den anderen Elternteil verweisen konnte.
Was finde ich bei dem Urteil schwammig bleibt, ist, dass gesagt wird, es sollte bei der Wahl der Elternzeit die Rollenverteilung vor der Geburt mit beachtet werden, das gibt meiner Meinung nach schon Spielraum in die eine oder andere Richtung, also in dem Fall der TE hier:

Ist okay, dass der Mann in Elternzeit geht, denn die Mutter erwirtschaftet den Hauptteil des Familieneinkommens.
versus
Warum geht nicht die Mutter in Elternzeit, schließlich machen das doch eher die Frauen und der Vater will sich doch wahrscheinlich eh nur vor dem Unterhalt für die anderen Kinder drücken.

Der Anwalt, von dessen Seite der Link ist, gibt unten auch noch einen Kommentar ab in dem er auch anzweifelt, ob ein Gericht ebenso für einen Vater geurteilt hätte.
Interessantes Thema und wahrscheinlich sind das Einzelfallentscheidungen.

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In dem Urteil geht es um eine Frau. Und ob bei einem Mann das Urteil genauso aufgelegt wage ich, und der Anwalt als Betreiber der Seite übrigens auch, stark zu bezweifeln.
Ob das gerecht ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt.
Ich als Mutter würde es drauf ankommen lassen und klagen.

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Er sollte auf gar keinen Fall die Unterhaltszahlung einfach einstellen, sondern gemeinsam mit der Ex fachlichen Rat suchen oder sogar eine offizielle Neuberechnung vor Gericht erwirken, falls ein Unterhaltstitel besteht. Du siehst ja, sogar hier sind diverse Meinungen im Umlauf, die keinesfalls auf Deinen Mann passen müssen, auch wenn es dazu tatsächlich ein Gerichtsurteil aus 2015 gibt.

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Leider musste ich hier einige Beiträge entfernen. Bitte achtet darauf, für die TE hilfreiche Beiträge zu schreiben, dies ist nicht der Platz für Grundsatzdiskussionen.

Viele Grüße

Raffael vom URBIA-Team