Hallo Ihr Lieben,
eigentlich wollten mein Partner und ich am 06.06. diesen Jahres heiraten, allerdings machte sich unverhofft unser Sohn auf den Weg und wird Mitte Mai zur Welt kommen. Nun ist die Hochzeit eigentlich um 1 Jahr verschoben.
Ich habe schon Zwillinge im Alter von 5,5. Sie haben kaum Kontakt zu ihrem leiblichen Vater, da er psychisch erkrankt und arbeitsunfähig ist.
Mein neuer Partner ist seit 4 Jahren in unserem Leben und tut wirklich alles für uns 3(bald4). Die Kinder lieben ihn sehr und sehr gerne wären wir auch vor dem Gesetz eine Familie.
Zufällig las ich nun, dass uns bei Heirat dann 440€ monatlicher Unterhaltsvorschuss wegfallen würden. Der Kindsvater zahlt aus o. g. Gründen keinen Unterhalt. Ich gelte dann verständlicherweise nicht mehr als alleinerziehend.
Nun stellen wir uns die Frage ob wir es nicht so lassen sollen wie es ist.
War jemand schon in ähnlicher Lage?
Nicht heiraten wegen Unterhaltsvorschuss?
Hallo
Das müsst entscheiden, ob ihr euch das leisten könnt.
Da sagst du was...Schade eigentlich.
Da würde ich mich bei einem Fachanwalt beraten lassen.
Der leibliche Vater müsste nach der Eheschließung auch weiter zahlen, da dein Ehemann gesetzlich nur dir und seinem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist. Anders sähe das nach einer Adoption aus.
KLar müsste der Vater zahlen. Da er aber krank und arbeitsunfähig ist, wird bei ihm nichts zu holen sein.
Hallo,
ihr müsst es GENAU durchrechnen. Eine Heirat bedeutet an vielen Punkten eine finanzielle Änderung - manchmal zum Negativen, meistens aber zum Positiven. Es kann gut sein, dass ihr zwar den Unterhaltsvorschuss verliert, aber durch den Splittingtarif und vielleicht eine Familienversicherung am Ende noch deutlich mehr Geld Netto übrig habt.
Da kann euch hier niemand beraten.
Wenn deine Kinder erst 3 sind, sollte der Unterhaltsvorschuss doch auch geringer sein aktuell. 220 ist er ab 6 Jahre.
Rechne es einfach durch!
Danke dir. Ja ist kompliziert. Mäuse sind fast 6. Geht um den Zeitpunkt der Heirat, da wären sie dann 6 Jahre alt. Da ich selbständig bin, hilft uns die gemeinsame Veranlagung nicvt wirklich, auch in Bezug auf die Krankenkasse nicht. Splitting müsste man mal durchrechnen, vielen Dank!
Ich mach mir halt dazu Gedanken zu meiner Absicherung. Bei Heirat stehen mir natürlich seine Rentenjahre zu. Ohne Heirat nicht.
Hallo, war in der selben Situation bei mir waren es 200 Euro wo fehlen also nicht so viel wie bei dir. Da mein Mann in eine andere Steuerklasse viel,haben wir das geld somit wieder drin. Daher haben wir geheiratet. Ich denke einfach , das musst du entscheiden, 400 Euro ist natürlich sehr viel geld.
Also in der Situation selbst war ich noch nicht, doch ich würde aus Liebe heiraten und nicht des Geldes wegen !!
Juhu,
heiraten stand bei mir nie in der Top 10.
Das der Unterhaltsvorschuss von meinem Sohn bei einer Heirat auch noch wegfallen würde, macht es das heiraten nicht lukrativer.
Bei uns würde es im Groben 0 auf 0 aufgehen aufgrund steuern und mein partner würde einen Familienbonus bekommen.
Rechnet es euch einfach gut durch!!!
Du hast 2 Kinder, da merkt man es natürlich in der Summe mehr. Ich hatte bloß 1 und dafür hab ich nur die ersten 6 Jahre UVG gesehen. Danach war Schluss nach der alten Regelung und gerade als sie es ändern wollten, haben wir geheiratet. Mir persönlich bedeutet unsere Ehe mehr als dieses Geld, das nie vorne und hinten gereicht hat. Aber wenn dein Partner dich finanziell nicht so entlasten kann oder ihr das Geld einfach nicht habt, solltet ihr vielleicht mit der Hochzeit warten bis der UVG sich eh erledigt hat. Traurig, dass es so ist.
Alleinerziehend bist du schon steuerlich nicht mehr sobald eine Person 18 + im Haushalt hast. Wer auch immer das ist. Alleinsorgend würdest du bleiben, auch wenn ihr heiratet, falls du die alleine Sorge hättest. Aber finanziell würde dir das bezüglich UVG nix bringen.
Rechnet euch das also aus und redet darüber.
Das stimmt so nicht. Kinder über 18 zählen da nicht.
Okay Korrektur:
In Ihrem Haushalt lebt keine weitere volljährige Person, mit der Sie eine gemeinsame Haushaltskasse führen. Ausnahme: pflegebedürftige Personen, volljähriges Kind für das noch Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht, Wohngemeinschaften mit getrennten Haushaltskassen.
Denke mal das nix davon auf den Freund zutrifft ;).