Nachname des Kindes wenn Frau in Scheidung

Hallo Zusammen,


mein Freund und ich bekommen im September Nachwuchs.
Nun hat mein Mann erst im Februar die Scheidung eingereicht. Somit glaube ich kaum, dass ich bis zur Geburt geschieden bin.

Wie ist das mit dem Nachnamen von meinem Baby?
Kann Sie meinen Mädchennamen bekommen, welchen ich nach der Scheidung wieder annehmen werde ?

LG
Angela

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Hallo,

Habt ihr denn die Vaterschaftsanerkennung schon geregelt, damit nicht dein Mann automatisch als Vater des Kindes gilt?

In dem Zuge würde ich einfach nachfragen, wie es sich mit dem Namen verhält.

Lg

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Nein, das machen wir erst noch.

Ich wollte mich vorab schon informieren, damit wir in Ruhe diskutieren können.
Wenn Sie meinen Mädchennamen nicht bekommen kann, dann brauche ich auch nicht diskutieren.

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Nein, wenn weder du, noch der Vater den Nachnamen bei Geburt trägt, kann das Kind ihn auch nicht haben. Sollte die Scheidung bei Geburt noch nicht rechtskräftig sein, gilt auch eigentlich erstmal dein noch Ehemann als Vater und das Kind bekäme zwingend seinen Nachnamen, wenn du den auch hast.

Die Vaterschaftsfrage solltest du dringend mit deinem Anwalt besprechen.

Den Nachnamen des Kindes kann man nachträglich gegen Einwurf von Münzen noch ändern.

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Das kann man dir wahrscheinlich zuverlässiger beim Jugendamt oder Standesamt sagen. Würd ich einfach mal anrufen.

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Hallo ich hatte den selben Fall und bei mir wurde dann die Härtefallscheidung eingereicht weil ich nicht wollte das meine Tochter den selben Nachnamen trägt wie mein ex Mann.

Vaterschaftsanerkennung nützt euch nur was vor der Scheidung wenn dein ex mit kommt und dort mit unterschreibt das er nicht der leibliche Vater ist. So war es zumindest bei mir.

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So kenne ich es auch. Sollte er das nicht machen, ist es (erst einmal) das Kind deines baldigen Ex-Mannes und trägt automatisch euren bei der Hochzeit festgelegten Familiennamen.

Hier berät dich das Jugendamt aber auch. Du bist nicht die erste mit dem Problem :-)

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Wow, damit hätte ich nicht gerechnet.
Mein Ex und ich sind zwar im Guten auseinander, aber ob er sich extra Zeit dafür nehmen würde ist fraglich.

Werde mich dann morgen mal direkt ans Jugendamt wenden und ihm gleich noch ne Nachricht schreiben.


Ich danke euch vielmals für die Info. Das hat mir wirklich sehr weitergeholfen.

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Meines Wissens darfst Du auch nach der Hochzeit Deinen Namen ändern. Somit müsstest Du auch Deinen Mädchennamen wieder annehmen dürfen ohne Scheidung oder?

Viele Grüße

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Das gilt aber nicht fürs Kind!

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Aber wenn sie ihn vor der Geburt ändert, dann darf sie doch entscheiden, dass das Kind ihren Namen bekommt.....???

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Ich hatte das selbe Problem, wurde aber noch rechtzeitig vor der Geburt geschieden. Mein Exmann hätte sich auch nie für eine Vaterschaftsanerkennung zugunsten meines aktuellen Ehemannes zum Jugendamt bequemt, trotz möglicher negativer Konsequenzen für ihn.
Aber mein Ex ist auch selten faul und leicht dämlich, weil er sich über alles erhaben fühlt. Wenn du dich im guten getrennt hast und dein Ex nicht auf den Kopf gefallen ist, solltet ihr auf jedem Fall schon Mal die Vaterschaft vor der Geburt beim Jugendamt klären. Dazu muss dein Ex die Vaterschaft deines aktuellen Lebenspartners anerkennen bzw. Seine Vaterschaft aberkennen. Der Nachname ist erst Mal nicht schlimm. Der kann in solchen Fällen noch geändert werden. Meine älteste Schwester hatte bereits drei Namen bevor sie 6 Monate alt wurde. Den Nachnamen des Exmannes meiner Mutter, nach Scheidung ihren Mädchennamen und nach Heirat mit meinem Vater den endgültigen Familiennamen.

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Ui- ganz dringend die Vaterschaftsfrage mit dem Anwalt klären!
Sonst ist gilt dein jetziger Ehemann als leiblicher Vater vor dem Gesetz und hat alle Rechte und Pflichten!

Die Namensfrage klärst du am besten auch mit deinem Anwalt.
Namensrecht ist ein Grundrecht und daher kompliziert.
Das Baby wird, wenn du nichts anderes beantragst, vermutlich deinen Nachnamen ( den Nachnamen, den du jetzt trägst, nicht deinen Mädchennamen) bekommen.
Du könntest es dann bei deiner Hochzeit einbenennen, wenn du selbst einen anderen Namen annimmst und diesen dann auch auf das Kind übertragen.
Aber dazu muss der leibliche Vater zustimmen, wenn das Kind seinen Nachnamen trägt ( selbst bei alleinigem Sorgerecht). Und falls nichts anderes beantragt wird, gilt dein jetziger Ehemann als leiblicher Vater.

Zu klären wäre dringend, ob das Kind bei der Geburt den Namen seines Vaters (also deines jetzigen Partners) bekommen könnte.
Denn die Alternative wäre der Nachname, den du jetzt trägst.
Aber das gehört definitiv in die Hände eines Anwalts.

Mache unbedingt einen Termin beim Anwalt aus.
Viel Glück und alles Gute für deine weitere Schwangerschaft

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Dein Baby wird deinen jetzigen Namen bekommen, dein Nochmanm gilt als gesetzlicher Vater.

Selbst wenn ihr jetzt Vaterschaftsan- und Aberkennung macht gilt dies erst, wenn die Scheidung rechtskräftig ist.

Eine Schwangerschaft ist übrigens nicht automatisch ein Härtefall.

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Nein, kann sie nicht, außer du bist rechtskräftig geschieden und hast bereits deinen Mädchennamen. Das wird zeitlich aber kaum mehr machbar sein. Nicht jedes Gericht akzeptiert Schwangerschaft als Härtefall. Du solltest dringend zum Anwalt. Gegebenenfalls musst du halt auf einige Rechte verzichten, damit die Scheidung schneller geht.

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Ich hatte ähnliche Situation, war noch verheiratet als meine jüngste zur Welt kam , sie bekam automatisch den Nachnamen meines Nochmannes und er wurde auch als Vater eingetragen in die Geburtsurkunde.
Vaterschaftsanerkennung hatte ich mit meinem neuen Partner bereits erledigt diese war aber auch erst nach der Scheidung rechtskräftig.
Ich habe nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder angenommen und bis zum 6. Lebensjahr ging das ganz automatisch das meine jüngste diesen auch bekommen hat ( wurde ich gefragt ob ich dies möchte denn sie hätte auch den Namen meines Exmannes behalten können , ab dem 6. Geburtstag hätte ich dies beantragen müssen wäre aber auch problemlos machbar gewesen)