Hallo,
Wir hatten nun nach mehreren verschobenen Terminen da die KM nicht erschienen ist, endlich die Verhandlung zum Kontaktrecht und Sorgerecht.
Nun wurden uns alle geforderten Punkte zugesprochen, d. H gemeinsames Sorgerecht, regelmäßige Wochenenden, gemeinsamer Urlaub, etc. Die KM war darüber nicht sehr erfreut. Ihr Anwalt konnte nicht viel für sie tun, da sie ihm vor ab nur lügen erzählte, die wir zum Glück alle durch Nachweise widerlegen konnten, die Richterin glaubte der KM nichts mehr.
Nun ist es aber so, dass die KM noch 2 wochen gegen das Urteil berufen kann. Hat jemand von euch Erfahrung damit? Könnte sich da jetzt noch viel ändern? Wie lange könnte sie das alles noch hinauszöhern?
Endlich Urteil
Hallo, denkst du, sie geht in Berufung? Leider kann sie damit schon noch Zeit rausschinden, auch wenn es ihr nicht viel bringen wird, ich denke nicht, dass das Gericht seine Meinung ändern wird. Aber euch ärgern mit dem zeitlich hinhalten kann sie leider schon.
Denke aber, dass ihr der Anwalt auch abraten wird davon. Wenn sie ihn nur angelogen hat, wird er sich selber nicht mehr viel von der Sache versprechen.
Habt ihr selber auch einen Anwalt? Fragt ihn mal, wieviel Zeit sie unter Umständen noch rausschinden kann.
Danke für deine Antwort.
Leider haben wir (noch) keinen Anwalt. Wir haben ehrlich gesagt nicht damit gerechnet, dass sie einen hat.
Ich weiß auch leider gar nicht wie hier der weitere Ablauf wäre und ob das mit hohen Kosten verbunden wäre. Sollte sie mit dem Urteil nicht zufrieden sein, werden wir gleich zu einem Anwalt gehen aber erstmal hätte ich gerne nur allgemeine Infos was da auf uns zu kommen könnte.
Hi Ella,
bei uns hat die Kindsmutter auch Berufung eingelegt, da sie nicht zufrieden war mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Vater.
Bei einer Berufung sollte sie auch Begründen können weshalb sie diese einlegt / warum der Beschluss des Erstgerichts angefochten wird. So etwas ohne einen Anwalt ordentlich hinzubekommen wird schwer und ob ihr Rechtsvertreter bei der Verhandlung ihr hier noch ein Schreiben aufsetzt ist fraglich. Ohne Grundlage ist dies schwierig. Aber es lässt sich leider doch meist jemand finden, der einem so ein Schreiben schon aufsetzt.
Bei uns war es so, dass wir dann die Möglichkeit hatten eine Beantwortung auf diese Berufung aufzusetzen und ebenfalls ans Gericht zu senden. Ich empfehle hier im Fall des Falles wirklich einen Anwalt aufzusuchen und das Schreiben mit diesem aufzusetzen. Der kennt sich aus und weiß auf welche Gesetzesgrundlagen er sich stützen kann. Und der erkennt auch, wenn Anfechtungsgründe aus der Luft gegriffen werden und kann mit den Unterlagen belegen, inwiefern das Gericht korrekt gehandelt hat etc.
Unsere Anwältin gab uns damals eine Prognose von 2-3 Monaten, bis wir die Entscheidung vom Gericht (wird der Akt fortgesetzt oder bleibt der Beschluss des Erstgericht Aufrecht erhalten) erhalten würden. Eher 3 Monate. Es kam auch auf etwa 3 Monate und ein paar Tage für den Postversand. In unserem Fall hat die nächste Instanz dann die Fall-Akten, Beweise und die Protokolle aus den Verhandlungen auch als korrekt anerkannt. Es wurden keine weiteren Verhandlungen aufgenommen, da laut denen alles korrekt abgehandelt wurde und es keinen Basis für eine Anfechtung gab. Ergo: bei Ihnen würde nicht anders entschieden werden.
So wie du die Situation schilderst, denke ich nicht, dass etwas schlimmeres als ein Hinauszögern des entgültigen Ergebnis geschehen würde. Es schadet aber sicher nicht mal "just in case" eure Situation mit einem Anwalt zu besprechen. Dann weiß dieser im Fall einer Berufung bereits über die Situation Bescheid und ihr könnt fristgemäß eine ordentliche Beantwortung einreichen.
LG