Antrag neue Entgeltstufe, neuer Partner verantwortlich?

Hallo Zusammen,
verzeiht vielleicht die doofe Frage. Ich bin noch ganz neu im Patchwork-Jungle...

Ich war bevor ich meinen neuen Partner getroffen habe alleinerziehend mit zwei Kindern. Wir haben ein weiteres Kind zusammen bekommen und leben seit kurzem zusammen. Dementsprechend gelte ich ja offiziell nicht mehr als alleinerziehend (Lohnsteuerklasse). Ich trage jedoch alle Kosten, die die anderen zwei Kinder betreffen alleine. Abgesehen davon, dass wir uns nun natürlich die Miete teilen. Mein jetziger Partner hat ja auch noch Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinen Kindern aus 1. Ehe. Der Kindsvater zahlt weniger als Mindestunterhalt und die Kitakosten trage ich auch alleine. Muss ich dann das Einkommen meines neuen Partners bei Anträgen für „meine Kinder“ angeben? Es geht mir explizit um den Antrag auf die Ermäßigung der Entgeltstufe für die Betreuung, da ich jetzt in Elternzeit bin und natürlich dadurch weniger Einkommen habe.

Heijeijei, ein Wirrwarr, ich hoffe meine Frage war verständlich.... Danke Euch!

LG Hatey

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Die Kosten und Regeln zur Ermässigung zur Kinderbetreuung regelt jeder Träger/Gemeine/Stadt selber da solltest du in die Merkblätter /Satzung schauen.
Bei den meisten zählt das Haushaltseinkommen ohne nichtleibliche Eltern bei unverheirateteten Partnern.
Dein neuer Partner ist weder dir noch deinen Kinder zum Unterhalt verpflichtet. Daher musst du das Einkommen deines Partners bei Anträgen die dich oder deine Kinder betreffen meist nicht angeben. Du hast rechtlich ja auch keine Handhabe darüber zu verfügen.