Kindesunterhalt berechnen bei weiteren Kindern

Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin hier richtig mit meinem Anliegen.
Es geht um Folgendes, mein Mann hat eine bereits 14-jährige Tochter, welche bei der Mutter lebt. Wir haben eine gemeinsame Tochter und unser zweites gemeinsames Kind kommt im September auf die Welt.
Wir würden nun gerne wissen, ob unsere beiden gemeinsamen Kinder eine Auswirkung auf den Unterhalt haben, welchen er für seine Tochter zahlt.
Über das Jugendamt bekommt er als Unterhaltspflichtiger keine Auskunft und wird auf einen Anwalt verwiesen.
Kann mir jemand sagen, ob bzw inwiefern diese Konstellation Auswirkungen auf den zuzahlenden Unterhalt hat? Kann ich dies evtl. sogar selbst ausrechnen?
Vielleicht als kleine Zusatzinfo, mein Mann ist kein Großverdiener, ich befinde mich noch in Elternzeit von unserer Tochter und ab August bin ich wieder im Mutterschutz.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße,
Jmal4

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Hallöchen,
Ist ja allerhand, dass das Jugendamt euch einfach weg schickt und keine Auskunft erteilen will. Aber das kenne ich auch ähnlich vom Jugendamt.

Also zu deiner Frage: jedem weiteren Kind und auch der Mutter des weiteren Kindes (wenn in Elternzeit und ohne bzw. geringen Einkünften) steht Unterhalt zu. Die Rangfolge ist: zuerst die Kinder, bleibt dann noch Einkommen über dem Selbstbedarf steht das der Mutter zu.

Das heißt der Kuchen wird halt durch mehr Leute geteilt - auch wenn das gerade in diesem Forum oft vorwurfsvoll gegen argumentiert wird.

Das ganze funktioniert durch Abstufung in der Düsseldorfer Tabelle.

1. Es wird das bereinigte Einkommen des Vaters ermittelt. Es ergibt sich ein Wert wie beispielsweise 2500 Euro. Entspricht der Stufe 3.
Diese Einkommensstufe ist für zwei Unterhaltsempfänger ausgelegt.

Kommt ein drittes Kind, rutscht man eine Stufe runter auf Stufe 2.

Hat die Mutter der weiteren Kinder Elternzeit Oder nur ein geringes Einkommen ist auch sie unterhaltsberechtigt. Damit rutscht der Mann weiter runter auf Stufe 1.

Aus der Düsseldorfer Tabelle kannst du dann ablesen wieviel Unterhalt in Stufe 1 das Kind aus erster Beziehung bekommt.

Der Gesetzgeber sieht es so vor, weil auch in Kernfamilien durch weitere Kinder Ressourcen knapper werden wie Geld, Zeit, Wohnraum. Ich würde euch raten den Unterhalt anwaltlich berechnen zu lassen. Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass Berechnungen vom Jugendamt zu 90% falsch sind. Da sitzen leider oft nicht kompetente Sachbearbeiter und keine Juristen.

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Nein, das Ja ist nicht für die Väter/Mütter da, wo das Kind nicht lebt!
Es ist für den Unterhalt der Kinder zuständig.

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Joa genau, auf die Art Beitrag hab ich ja nur gewartet. Hat ja gar nicht so lange gedauert 😂

Bei weiteren Kindern müsste das Jugendamt auch die Belange der weiteren Kinder berücksichtigen. Denn per Gesetz sind diese alle gleichrangig. Ob die Kinder an gleichen Ort wohnen wissen wir ja noch gar nicht.
Und auch beraten sollte das Jugendamt somit, so dass alle Kinder Berücksichtigung finden.
Nun ja, das tut das Jugendamt halt nicht.
Kann man nicht anders handeln als selbst zum Anwalt zu gehen. Ggf. noch einen Beratungsschein holen und/oder Prozesskosten Beihilfe. Bei klarem Ergebnis der Unterhaltsberechnung ja sowas von unnötig eigentlich.

Die Auslage dafür trägt dann wieder der Steuerzahler weil das Amt seinen Job nicht richtig macht. Führt zu Stress ohne Ende und dazu dass jeder von seinen Steuerzahlungen da mit zahlt.

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Hallo :-)

Es ist richtig, das mit jedem weiteren Kind der Unterhalt neu berechnet werden muss. Der zu zahlende Unterhalt muss ja auf alle aufgeteilt werden.

Eigentlich ist das Jugendamt schon der richtige Ansprechpartner, komisch, dass die ihn abweisen.

Berechnen kannst du es schon selber, nach Düsseldorfer Tabelle, einfach mal googlen.

Aber um auf Nummer Sicher zu gehen, wäre der Gang zum Anwalt wohl tatsächlich der bessere Weg.

Alles Liebe #winke

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Vielen Dank für deine Antwort.
Weißt du vielleicht wie es sich verhält, wenn die Kinder im selben Haushalt leben, steht diesen nach der Berechnung rein theoretisch der selbe Betrag zu wie der Tochter die bei der Mutter lebt?

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dass 14 jährige KInd wird höher berechnet, und will er wirklich, dass es ihr an etwas fehlt?
oder möchtest du weniger zahlen

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Ja, euren Kindern steht nach Alter und Einkommen auch Unterhalt zu, auch wenn sie bei euch leben.
Da er demnächst 4 unterhaltsberechrigte hat, rutscht er eine Stufe höher. Seiner Tochter wird weniger zustehen.
Was verdient er denn?

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Vielen Dank für eure Antworten.
Dann werden wir mal schauen, dass wir das von einem Anwalt prüfen lassen, so dass auch alles seine Richtigkeit hat und keiner Benachteiligt wird, denn das wollen wir definitiv nicht.

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In welcher Stufe ist dein Mann denn jetzt?

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Wenn ich das richtig verstanden habe, ergeben sich die Stufen aus dem Nettogehalt, wodurch er aktuell in Stufe 2 ist.

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Geh du als Mutter hin und frage nach. Dir müssen sie Auskunft geben, was er den Kindern zahlen muss!

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Hi,

Ich kann dir nur aus eigener Erfahrung berichten. Wir haben letztes Jahr geheiratet und dieses Jahr hat es mit einem gemeinsamen Wunder endlich geklappt. 😍
Mein Mann hat aus 1. Ehe 2 Kinder (10+12 Jahre).

Das Jugendamt hilft nur denjenigen, wo die Kinder hauptsächlich leben. Uns wollten sie auch nicht helfen.
Seine Ex-Frau wollte aber sowieso mehr Geld haben, bevor unser Junge geboren wurde. Also musste alles über den Anwalt berechnet werden.

Es kommt auch darauf an, ob dein Mann z.B. für die Scheidung noch was abzahlen muss oder ob ihr ein Haus gekauft habt. Das spielt alles eine Rolle. Du bist ebenfalls Unterhaltsberechtigt und musst mitteilen wie viel Elterngeld zu erhältst und wie lange du zu Hause bleiben möchtest.

Mein Mann wurde tatsächlich herunter gestuft. Es sind zwar trotzdem noch 810 €, aber seine Ex-Frau wollte noch mehr Geld haben. 🙈

Liebe Grüße 😊