Moin Moin, ich hoffe ihr könnt mir aus eurer Erfahrung weiter helfen. Mein Anwalt ist im Urlaub und im Web werde ich nicht ganz fündig. Mein Mann Und ich haben schlimmen rosenkrieg nachdem er von heut auf morgen nicht mehr Nachhause gekommen ist und mit seiner letzten Affäre nun Tür an Tür lebt. Nun möchte ich mit den Kindern weg ziehen. Wie weit darf man das ohne Einverständnis des Vaters?
Ihr müsst wissen, er ist wütend auf mich und macht mir das Leben schwer, weil ich mich gewehrt habe und mir einen Anwalt genommen habe. Jetzt will er das die Kinder bei ihn leben. Dabei wusste er nicht mal wie alt die jüngste ist. Hat die letzten Monate sich nicht gemeldet. Und auch Einschulung , letzter Kita Tag etc. Vergessen. Spinner!! Ich versuche mich zu informieren wo ich kann und habe auch keine Angst mehr vor ihn. Aber das ganze verunsichert mich sehr. Die beste Freundin seiner ehebrecherin, wohnt auch noch auf den selben Hausflur. Möchte gerne raus aus diesem dorfklatsch in die Nähe meiner Eltern.
Wie weit darf ich weg ziehen?
die Rechtslage ohne seine Zustimmung ziehst du gar nirgends hin
1. Umzug mit Kind nach Trennung
Ein Umzug verändert die Lebensumstände eines Kindes sehr stark. Dies betrifft nicht nur eine neue Umgebung, eine andere Schule, den Schulweg, das Verlassen der Freunde, sondern auch den veränderten Kontakt zu Familienmitgliedern wie Großeltern oder – natürlich im Besonderen – einem zurück bleibenden Elternteil.
In manchen Fällen wird es sich vielleicht auch nur um einem Umzug im selben Stadtviertel oder in dem gleichen Wohnblock handeln. Dennoch mag der getrennt vom Kind lebende Elternteil berechtigte Gründe gegen einen Umzug haben und muss deshalb sein Einverständnis geben können.
2. Einverständnis bei Umzug erforderlich
Sollte also beispielsweise die Mutter, bei der das Kind lebt, wegen eines neuen Partners oder einer neuen Arbeitsstelle einen Umzug planen, ist es notwendig, dass sie dies mit dem Vater des Kindes bespricht und dessen Zustimmung einholt.
Ein Umzug gehört nicht zu den Entscheidungen, welche die Mutter allein treffen kann. Zieht die Mutter dennoch ohne das Einverständnis des Vaters um, macht sie sich sogar der Kindesentziehung („Entziehung Minderjähriger“) schuldig und muss mit hohen Strafen rechnen.
Hat nun der Vater das Gefühl, dass durch den geplanten Umzug seine Beziehung zu dem Kind gefährdet ist oder sein Sorgerecht oder auch seine Besuchsmöglichkeiten behindert werden, kann er die Erlaubnis für den Umzug verweigern. Besteht die Mutter dann trotzdem auf den Umzug, kann sie dies gerichtlich entscheiden lassen.
Na prima. Also darf er weiter über mein Leben bestimmen, wenn ich die Kinder bei mir habe.
Nein, über das eurer Kinder. Es sind nicht deine Kinder, es sind eure.
Du kannst allein selbstverständlich umziehen.
Antrag auf alleiniges Sorgerecht. Er hat sich Monatelang nicht gemeldet. Suche alles was du an Beweisen für Fehlverhalten hast zusammen und geh zum Anwalt.
auch bei alleinigem, Sorgerecht kannst du nicht einfach irgendwohin ziehen, er hat trotzdem Besuchsrecht, und kann die Kosten geltend machen wir aben.
ich habe gerade so einen Fall im Handwerkerkreis.
Frau ist von Landsberg mit Kind an den Rhein (Grenze Schweiz) in den Ferein muss sie das Kind bringen und holen, zum Wochenendbesuch zahlt sie inzwischen sein Hotel. Hat das Gericht so entschieden
Das ist auch krass
Bei gemeinsamem Sorgerecht garnicht.
Bei gemeinsamen Sorgerecht darfst du wie geschrieben nicht umziehen ohne die Einverständnis des KV.
Das alleinige Sorgerecht wirst du in der Regel nicht bekommen. Da müssen schon ernsthafte Gründe her wie Drogen oder Gewalt gegen die Kinder.
Du könntest versuchen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erhalten.
Mittlerweile stellen aber Richter die Frage: welcher Vorteil ergibt sich dadurch für das Kind?
Da solltest du dann solide Argumente haben.
Ein Rosenkrieg ist kein Argument. Deine weitere Begründung würde dafür nicht reichen.
Und hier wurde auch geschrieben: wer die Entfernung schafft, muss die Mehrkosten in Kauf nehmen. Da kann es sein, dass du die Kinder bringen musst. Oder dem Vater werden die Mehrkosten beim Unterhalt eingerechnet.
Ich persönlich glaube auch nicht, dass es gut ist Kinder aus ihrer Umgebung zu reissen. Eine Trennung ist schon schlimm, der Rosenkrieg noch schlimmer. Da würde ich meine Kinder keine zusätzlichen Belastung aufbürden.
Und da ist übrigens egal, wer Schuld hat oder nicht.
Ja verstehe was du meinst mit dem Umfeld…
Allerdings sind Alkohol und Drogen kokain im Spiel bei ihn. Ich habe tatsachlich 5 Zeugen aus verschiedenen Kreisen. Bis jetzt will einer aussagen. Und nein ich war blind, das mit den Drogen habe ich nicht gewusst. Alkohol ja. Ich selber trinke gar kein Alkohol, rauche nicht, und erst recht keine Drogen. Ich weiß nicht was das richtige ist 🙈am liebsten nur weg. Das er die Kinder nicht weiter benutzen kann. Solange er uns in Ruhe lässt, geht es uns mittlerweile gut. Wenn er sich meldet, sind alle wieder durch
Ich habe irgendwie was von 50 km gelesen. Kann das jemand bestätigen?
Nicht ohne Einverständnis des Vaters.
du bauchst immer sein okay, in Bayern ist die GRenze bei 30 km
Sprich mit dem Jugendamt und frag die mal. Meistens darf man schon umziehen, nur nicht so weit weg. Ob jetzt 30, 50 oder 70 km. Die Frage ist, ob der Umgang mit dem Vater dadurch beeinträchtigt wird.
Wenn der Vater den Umgang gar nicht wahr nimmt, wäre das ein guter Punkt.
Ansonsten braucht man auch sonst gute Gründe dafür. Einfach nur weg wollen ist nicht so hilfreich. Neue Arbeitsstelle, oder Familie, die mit den Kindern unterstützen, oder größere Wohnung, all sowas hilft.
Das Alter der Kinder wurde nicht genannt. Sie sind aber in der Grundschule? Eine neue Schule ist nicht so hilfreich. Aber wie gesagt, wenn Du genug Punkte hast, die für den Umzug sprechen, kannst Du das schon schaffen.
Ja Grundschule sind beide. Ja es würde Nähe meiner Eltern gehen. Eventuell auch ein Haus. Jetzt wohnen wir plattenbau. Neuen Arbeitsplatz muss ich da dann suchen. Neue Schule. Bis jetzt interessiert den Jugendamt nichts was ich erzähle. Danke ich werde da mal nachfragen.
Seine Tochter aus vorigen Beziehung wohnt ca. 100 km weg und da hat er freiwillig das Sorgerecht abgetreten
Du musst ihn kontaktieren. Ihr seid zwei Erwachsene Menschen und ihr habt wahrscheinlich die gemeinsame Sorge für die Kinder und da müsst ihr eine Regelung finden wegen des Umgangs und Wohnorts der Kinder.
Wie weit wohnt ihr auseinander?
Bei einer gewissen Nähe, wäre das Wechselmodell denkbar. Dann leben die Kinder zu gleichen Teilen bei jedem Elternteil 50/50. Das Model wird mittlerweile von Gerichten, wo es möglich ist und beide äußern die Kinder bei sich leben haben zu wollen, bevorzugt.
Hat er mit seinem Wegzug aber eine zu große Distanz geschaffen, sodass z.B. auch die Kita oder Schule nicht mehr von ihm aus im Alltag erreicht werden kann, entfällt diese Möglichkeit natürlich, dann käme nur noch ein Wochenendmodell oder Ferienmodell in Frage und solange Du nicht willst, dass die Kinder den Ort verlassen an dem sie gemeldet sind, kann er auch nicht erwirken im Alleingang, die Kinder zu sich ummelden und umziehen zu lassen. Das wäre Kindesentzug. Da reicht ein simples Nein von deiner Seite. Und das kannst Du auch polizeilich durchsetzen, falls er da irgendwie die Kinder einfach mitnehmen wollen sollte und der Meinung wäre, die wohnen jetzt bei ihm. Das geht nicht. Er braucht deine Zustimmung!
Die Show funktioniert aber auch in die andere Richtung.
Du willst umziehen und die Kinder an einen anderen Wohnort mitnehmen. Dazu müssen die Kinder umgemeldet werden. Das ist mit gemeinsamen Sorgerecht nur möglich, wenn beide Eltern dem Umzug zustimmen. Alleine kannst du hinziehen wo Du willst, aber mit Kindern und gemeinsamer Sorge nicht.
Zur Ummeldung bräuchtest du ihn also in Person und er muss vor Ort seine Zustimmung geben oder er muss eine wasserdichte schriftliche Vollmacht für dich ausstellen und seine Zustimmung erteilen, sonst kannst Du die Kinder nicht ummelden! Auch da kann er gegen dich vorgehen und durchsetzen per Gericht und Polizei, dass die Kinder wieder zurückgeführt werden. Ein Freund von uns, da hatte die Frau einfach die Kinder genommen und ist Mal eben 600 km weggezogen, da wurde juristisch durchgesetzt, dass sie wieder zurückziehen musste. Auch das ist Kindesentzug.
Bei gemeinsamer Sorge muss man sich im Endeffekt in den Kernpunkten bzgl. des Lebens der Kinder immer einig werden und diese aushandeln. Das berührt Dinge wie den Wohnort der Kinder, die Betreuung der Kinder durch eine Kita, Tagesmutter, Krippe oder in welche Schule sie später gehen und auch medizinische Eingriffe.
Alles andere darfst du in deiner Zeit frei gestalten solange Du das Wohl der Kinder nicht gefährdet, darfst Du sie auch anders erziehen. Wenn es bei dir z.B. kein Fernsehen gibt und bei ihm 4 h, dann ist das so. Seine Umgangszeit ist sein Bier. Solange das Kind kein verstörtes gefährdetes Verhalten zeigt ist seine Zeit sein Bier. Da müsst ihr gegenseitig die Nase aus dem Leben des anderen lernen raus zu nehmen.
Ferner ist euch überlassen, wen ihr in eurer Zeit besucht und wer dann von Familie oder Freunden auf die Kinder aufpasst. Wenn er die Kinder zum Umgang abholt und dann zu seiner Mutter fährt, die dort abgibt, und dann mit der neuen auf ein Date geht, ist das z.B. seine Entscheidung mit wem die Kinder in seiner Zeit Kontakt haben. Gilt umgekehrt auch für Dich. Wenn Du jemand Neues hast und der Einfluss auf das Leben deiner Kinder bekommt, kann dein Ex nix dagegen machen, solange der neue sie jetzt nicht gerade schlägt oder sonstwie gefährdet.
Ihr könnt also durchaus jeder euer eigenes Leben führen. Nur über den Wohnort und den Umgang müsst ihr miteinander reden und euch einigen.
Wenn das überhaupt nicht geht, muss es letztlich vom Familiengericht entschieden werden. Damit es soweit nicht kommt, empfiehlt sich ein Vermittlungsgespräch über das Jugendamt. Mediation heißt das. Dazu würde ich euch raten. Holt euch so ein Mediationsgespräch. Setzt euch an einen Tisch mit einem JA Mitarbeiter, wenn dann einer Forderungen stellt, die nicht berechtigt sind, wird das JA euch gleich sagen, was geht und was nicht. Das beruhigt die Gemüter auf beiden Seiten. Oft wird deshalb doch ohne Gericht eine Lösung gefunden.
Die alleinige Sorge wirst du sehr sehr sehr wahrscheinlich nicht durch bekommen, höchstens wenn Du es dokumentiert auf allen möglichen Wegen versucht hast ihn sachlich zu erreichen und er nachweislich nicht reagiert, hast Du vielleicht eine winzige Chance nach einem längeren Leidensweg aber da er offenbar ja doch geäußert hat, die Kinder bei sich zu wollen, hattet ihr ja schon Kontakt und er bräuchte auch nur beweisen, dass er sich doch Mal irgendwann gemeldet hat und du z.B. nicht drauf reagiert hast und schon fliegt der Bummerang zu dir zurück. Ich sehe ehrlich gesagt jede Bemühung Richtung alleine Sorge momentan als vergebene Liebesmüh. Ich würde dir eher dazu raten eine Einigung mit ihm zu finden.
Wenn es dann in der Praxis so aussieht, dass er theoretisch z.B. jedes 2. Wochenende die Kinder hat, aber sich nicht bemüht den Umgang umzusetzen z.B. sie zu holen oder nicht danach fragt, dann muss dich das nicht weiter kümmern. Aber wenn er sich eben doch drum kümmert, musst du den vereinbarten Umgang verwirklichen, egal ob er nun das Alter seiner Kinder kennt oder nicht.
In der Theorie schreien viele rum, dass sie vieles wollen. Da würde ich an deiner Stelle immer erstmal Umgang und Vereinbarungen ausarbeiten und wenn die andere Seite die dann nicht wahrnimmt, dann ist es einfach nicht dein Verschulden. Du hast deinen Job gemacht und niemand kann dir vorwerfen, ihm die Kinder vorzuenthalten. Dann hat er es selbst verbockt.
Lieben Dank, auch das war sehr informativ. Dieses Gespräch habe ich schon einigemale angeboten. Wie gesagt, er weigert sich, solange ich meinen Anwalt behalte. Er sagt, wenn ich ihn angehe, darf ich alles behalten was er mir genommen hat inklusive der Kinder. Die Kinder wollen nicht bei ihn leben. Ich hoffe ich habe dadurch noch eine Chance. Wohl ich langsam schwarz sehe, was ihr so berichtet mit den Wohnort. Vielleicht wenn ich auf meinem Unterhalt verziechte. Vielleicht kann ich mich damit frei kaufen.
Hallo.
Das ist nicht dein Unterhalt. Das ist er Unterhalt der Kinder, und das darfst du nicht ablehnen bzw. drauf verzichten. Zumal. falls du vom Amt Geld beziehst, der Unterhalt mit rein gerechnet wird.
Versuche ihn mit in die Betreuung mit einzubeziehen. Kann er nicht, alles aufschreiben. Dreh den Spieß um. Nutze die freien Wochenenden, wenn er die Kinder hat. Wirst sehen, er wird immer weniger die Kinder nehmen (wollen) können. Und das kannst du dann gegen ihn verwenden. Lass ihn keine Kontrolle mehr über dich haben. Zeig ihm, dass du mit der Trennung klarkommst, auch wenn es dir, was die Kinder betrifft, schwer fallen wird. Aber den Kindern wird nichts passieren (hoffe ich) und sie werden älter.
Mein Ex war auch so. Versuchte über die Kinder mich noch zu manipulieren bzw. zu kontrollieren. Aber ich habe ihm keine Steine in den Weg gelegt, was die Kinder angeht. Die Besuche wurden immer weniger, da er ja nicht wollte, dass ich "Freizeit" habe. Termine wurde immer öfter abgesagt bzw. nicht eingehalten. Die Kinder zogen sich von ganz allein zurück und er ließ dann mit sich reden.
Alles Gute und viel Kraft. Aber du schaffst es. Und behalte den Anwalt. Den brauchst du auf jeden Fall.
LG
Es gibt da keine festgelegte Grenze. Ziehst du z.B. 10 km weiter in ein anderes Land, geht das nicht ohne seine Zustimmung. Ziehst du 10 km in die nächste Stadt und er kann trotzdem ohne weiteren Problem Umgang mit seinem Kind haben, ist das kein Problem.
Hallo,
also meine Anwältin sagte mir bei der Trennung, wir dürfen ohne Einverständnis vom KV im Umkreis von 50 km weg ziehen.
LG