Erben im Patchwork

Hallo Zusammen!

Ich habe ein fast volljähriges Kind aus einer früheren langen On-Off-Beziehung, Umgang usw ist geregelt. Meine Frau und ich bauen unser Eigenheim, aktuell wohnen wir noch in meinem Haus (Neubau von 2015), welches verkauft wird. Ein gemeinsames Kind ist unterwegs. Wenn das Haus Einzugsfertig ist werde ich 40 sein, soviel zu den Eckdaten.
Wir werden beide gleichermaßen Kreditnehmer und zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen.

Nun zu meiner Frage:
Ich möchte im Falle des Falles meine Frau und unser Kind absichern. Sollte mir unfallbedingt (bin sehr viel im Außendienst unterwegs) etwas passieren, soll unser Heim meiner Frau gehören ohne das sie im Todesfall noch Angst haben muss das Haus verkaufen zu müssen, weil meine Ex unser Kind anstachelt den Pflichtteil einzufordern. Kind 1 wird durch seine KM gesteuert und das schon immer. Meine Frau wird nach der Elternzeit nur noch 30 std arbeiten um mehr Zeit mit unserem Kind (Kind 2) zu haben, das Haus allein auf Dauer zu finanzieren und gleichzeitig noch einen Kredit für die Auszahlung an Kind1 aufzunehmen würde nicht gehen, den Kredit für die Auszahlung würde sie auch sicherlich nicht bekommen, also würde nur der Verkauf bleiben. Selbst wenn sie wieder Vollzeit arbeiten würde könnte sie die 25% Pflichtteil i.H.v. 112.000 eur wenn man von einem Gesamtwert von 450.000 eur ausgeht niemals aufbringen. Ich weis dass das Erben im Patchwork ziemlich komplex ist und so böse es klingt möchte ich nicht das Kind 1 in der Hinsicht Forderungen bezüglich des Hauses stellen kann und ein riesiger Erbstreit entfacht. Er ist im Monat 4 Tage bei uns, das wird in naher Zukunft sicher auch ein Ende haben einfach aufgrund des Alters und der Ausbildung. Sollte das nicht so sein ist Kind 1 selbstverständlich willkommen, ich liebe mein Kind, aber die Sorge ist groß und auch leider berechtigt das meine Frau durch mein Ableben unser Zuhause verlieren könnte weil Kind 1 durch die Gehirnwäsche seiner Mutter eine Auszahlung verlangt und sich auch noch daran bereichert. Meine Frau denkt ähnlich, wobei sie sagt das Kind1 rein moralisch betrachtet kein Anrecht auf unser Haus hat. Kind1 hat und wird hier nie wohnen, weil es bei uns Regeln gibt die Kind1 nicht bereit ist einzuhalten daher ist der Hauptwohnsitz auch bei der Mutter, so war seine Entscheidung nachdem wir 2 Jahre das WM probiert haben. Kind 1 hat kein Recht darauf unserem Kind und ihr unser Zuhause wegzunehmen sagt sie. Ich denke meine Frau ist aufgrund der Hormone aktuell so drauf, wobei ich es teilweise verstehen kann.

Welche Möglichkeiten habe ich, das Haus aus der Erbmasse auszuschließen? Welche Alternative habe ich für Kind1?

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Bitte beim Anwalt beraten lassen. Die Antworten hier im Forum sind größtenteils falsch und unvollständig.

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Kannst Du deiner Frau ein lebenslanges Wohnrecht im Testament eintragen? Dann würde sie niemals rausmüssen. Zumal sie 75% des Hauses hätte.

Ansonsten:
Haus ist 450k wert?
Davon gehören Dir 225k.
Frau erbt 50%, bleiben 112,5k.
Kind 2 erbt davon 50%, bleiben 56,25k.
Jetzt noch auf Pflichtteil setzen reduziert auf ca 14k. Oder habe ich einen Denkfehler? Das sollte zu stemmen sein, oder?

Wobei ich besser fände, du würdest Kind 1 etwas anderes vermachen können, was einen ähnlichen Wert hat. Das ließe sich ja im Testament festlegen. Es wäre fair. Kind 1 ist ja trotzdem Dein Kind, es hat keinen anderen Vater.

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Aktuell besteht noch kein Testament daher wollte ich mich hier erst einmal schlau machen ob vielleicht jemand in ähnlicher Situationen ist, aber das Lebenslange Wohnrecht ist bereits vorgesehen.

Ok, das hatte ich bei meiner Rechnung nicht bedacht dass es ca nur 56000 wären. Aber sind nicht die 56000 der Pflichtteil? Darf ich fragen wie du auf eine Herabsetzung auf 14000 kommst?

Ja natürlich soll Kind 1 auch etwas erben, ich wollte auch nicht das der Eindruck entsteht das ich ja nun eine „neue Familie“ habe und mein anderes Kind links liegen lasse. Das möchte ich keinesfalls, lediglich das Haus soll Save sein.

Kann man das im Testament so festhalten, dass das Haus für Kind 1 quasi unantastbar ist und es dafür Geld bekommt?

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Ich habe fälschlich angenommen, der Pflichtteil wären 25%. Aber 50% ist korrekt. Damit landet man also bei 28k.

Das Beratungsgespräch beim Notar ist übrigens kostenlos, wenn es um Testament geht. Ich bin mir sicher, daß Dein Testament vorsehen kann, daß das Haus an K2 und Frau geht, und K1 anderweitig ausgezahlt wird.

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Habt ihr ein Testament? Das würde hier auf jeden Fall Sinn machen.
Momentan seid ihr 50-50 Eigentümer.
Du solltest deinen Teil im Todesfall an deine Frau oder an Frau und kind 2 vererben.
Deine Frau sollte ihren Teil an Kind 2 vererben (nicht an dich, falls sie vor dir sterben sollte, wenn du den Anspruch von Kind 1 reduzieren willst).

Laut Internet:
Pflichtteil ist 50% vom Anteil der gesetzlichen Erbfolge.
Bei 2 Kindern und verheiratet ist der Pflichtteil für dein Kind 1: 1/8 .
Gemäß gesetzl Erbfolge wäre es ja 1/4 , davon dann die Hälfte.
Die 1/8 sind dann zu rechnen aus deiner haushälfte (die andere Hälfte gehört ja deiner Frau). Also 1/8 von 450 teur= 56.250 eur.
Das ist somit nur die Hälfte von dem, was du berechnet hast.

Da du so Angst vor dem Sterben/ fehlender Absicherung hast: hast du eine Risikolebensversicherung? Das wäre eine gewisse finanzielle Absicherung für deine Frau.
Allerdings hätte Kind 1 auch hier 1/8 pflichtteilsanspruch aus der Versicherungsleistung im Todesfall.

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Äh, sorry....
1/8 aus 225 teur = 28.125 eur - das ist der Pflichtteilsanspruch von Kind 1.
Könnte das deine Frau notfalls irgendwie aufbringen?

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Ein Testament gibt es noch nicht, daher wollte ich mich hier mal umhören ob jemand Erfahrungswerte in der Konstellation hat. Das Testament wird auf alle Fälle aufgesetzt. Wie kommst du auf 28000?
Das ist ein Wert der sicherlich möglich wäre.
Ja eine Risikoleben habe ich.

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du verkaufts dein Haus, aus dem deine Kinder 50% erben würden und bringst dein Vermögen in ein neues Haus mit ein? Bringt deine Frau genauso viel Geld wie du?
dein Kind aus der Vorbeziehung klann seinen Erbanspruch immer einklagen, wenn dir etwas passiert. Es wäre ja wenn du zuerts stirbst bie deiner Frau nicht mehr erbberechtigt!
da erbt dann ja nur euer gemeinsames KInd.
da muss eine Absicherung machen.
wieso sollte das für dein 1. Kind eine Bereicherung sein! es ist genauso dein KInd.

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Ich wohne seit 2015 in meinem Haus. Seit 2016 lebt meine Frau mit mir im Haus und teilt sich mit mir die Kosten hälftig.

Mit Bereicherung war die Kindsmutter von Kind 1 also meine Ex gemeint. Daher möchte ich das Haus für meine Frau und unser Kind was in diesem Haus aufwächst auch sichern.
Es ging mir nie darum Kind1 aus dem Erbe auszuschließen, lediglich an das Haus soll Kind 1 nicht ran kommen.

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Kind 1 kann auf den Pflichtteil gesetzt werden, ist dann die Hälfte, wären dann 12,5%. Würde ich auch so machen.

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Wir waren in einer sehr ähnlichen Situation. Kind 1 von meinem Mann und seiner vorangegangenen Beziehung hätte im Falle des Todes meines Mannes Anspruch auf den Pflichtteil von unserem gemeinsamen Haus gehabt. Ich habe Stunden mit unserem Notar verbracht, um da irgendwie eine Regelung zu finden, wie unser gemeinsames Kind und ich das Haus halten könnten ohne zu verkaufen. So einen richtig guten gangbaren Weg haben wir für uns nicht gefunden, aber ich würde dir ebenfalls empfehlen, mal einen Notar aufzusuchen. Dort kann man dir genau sagen, welche Möglichkeiten es gibt.

Bei uns hat sich das Ganze dann erledigt, weil der Partner der Ex-Freundin meines Mannes Kind 1 adoptiert hat. Somit ist sie raus aus der Erbfolge und das Problem hat sich bei uns in Luft aufgelöst.

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Ja den Gang zum Notar müssen wir definitiv antreten, bin gespannt was da raus kommt. All zu lang möchte ich das nicht aufschieben

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Hallo, wir haben exakt die gleiche Situation und meine beste Freundin auch (wobei sie da das "Kind 1" ist). Wir haben das beide beim Notar festgemacht. Kind 1 ist zwar erbberechtigt, der Partner des Elternteils hat jedoch lebenslanges Wohnrecht im Haus. Heisst konkret: Wenn mein Mann stirbt, behalte ich das Haus und kann bis an mein Lebensende drin bleiben. Danach würde das Kind meines Mannes seinen Pflichtteil erhalten. Sollte ich das Haus verkaufen, müsste ich das Stiefkind auszahlen. Genauso ist es bei meiner Freundin, sie hat keinerlei Anspruch auf das Haus ihrer Mutter&Stiefvater, bis er stirbt oder das Haus verkauft.

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Der Pflichtteil fällt im Todesfall an. Da kann man nichts auf einen Verkaufsfall schieben. Das außereheliche Kind hat ja wahrscheinlich den Notarvertrag nicht mit unterschrieben.

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Hätte dein Stiefkind irgendwelche Rechte an dem Haus bzw. könnte es über irgendwas was das Haus betrifft bestimmen und Entscheidungen treffen wenn dein Mann vor dir sterben sollte?

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Erstmal sollten sowohl deine Frau, als auch du ein Testament machen. Man weiß nie, wer zuerst stirbt. Nur aktuell gehört die Hälfte des Hauses ja deiner Frau. Wenn sie also nicht vor Dir stirbt, sind 225.000€ schon „sicher“. Sie sollte natürlich in ihrem Testament auf keinen Fall dich als Erbe angeben....oder sie benennt einen Nacherben.

Deine Kinder teilen sich die verbleibenden 225.000€ gleichmäßig untereinander auf. Auch hier würden mehr Kinder natürlich den Anteil jedes einzelnen Kindes verringern. Aktuell wäre der normale Anteil jedoch 112.000€. Setzt du davon ein Kind auf seinen Pflichtteil, bekommt es noch die Hälfte seines ihm normal zustehenden Erbe lt. Gesetz. Das sind dann also 56.000€.

Ich denke du hast bei der Berechnung übersehen, dass du den Teil des Hauses, der deiner Frau gehört, nicht vererben kannst.

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Und noch ein ernstgemeinter Tipp. Ich weiß nicht, wie alt Kind 1 ist. Aber ich finde, daß Transparenz da für alle gut ist.

Frühzeitig allen Beteiligten sagen (sofern sie ausreichend alt sind), wie es geplant ist und warum. Sofern Du Kind 1 anderweitig auszahlen wirst, sollte es ja kein generelles Problem mit Euren Wünschen haben. Wenn man das einfach vorher schon so bespricht, daß alle im Boot sitzen, sinkt das Risiko, daß hinterher einer klagt.

Meine Eltern haben ihr Testament mit allen Kindern besprochen. Auch wenn ich in dem Fall weiß, daß ich etwas schlechter dabei wegkomme als meine Schwester, käme das nicht als fiese Überraschung. Es ist besprochen, ich weiß, warum es so ist, und damit ist es ok.

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Du kannst es im Testament so machen, daß deine erste Tochter nur den minimalen Pflichteil bekommt. Ist die Hälfte vom gesetzlichen Anspruch. Würde ich aber offiziell beim Notar machen lassen.