Hallo Zusammen,
ich möchte gern mal eure Meinung, da wir nicht so ganz verstehen was die EX-Frau bezwecken möchte.
Mein Partner zahlt Unterhalt für seine Kids: Tochter 100%(entsprechend Düsseldorfertabelle), für den Sohn 50% von der DDT, da piatralisches wechselmodell, laut Anwältin müsste er eigentlich nichts bezahlen. Meinem Partner ist es aber lieber monatlich zu bezahlen, als ständig Rechnungen wie Sportverein, Schulzeug etc. zu teilen.
Jetzt ist es so, dass die EX anwaltlich eingefordert hat, dass er sich dringend einen Unterhaltstitel für die Tochter holen soll.
Frage: das hätte sie doch auch machen können, da ist doch nichts dabei oder?
Termin beim Jugendamt ist von meinem Partner aber schon gemacht und er kümmert sich drum, um Diskussionen aus dem Weg zu gehen.
Bzgl. des Sohnes will sie jetzt vom Familiengericht 100% Unterhalt einklagen das verstehen wir nicht, denn da hat sie doch keine Chance darauf oder?
Es liegt seid zwei Jahren ein Betreuungsplan vor, wo detailliert Urlaube etc. von meinem Partner eingetragen wurden und auch die EX bestätigt hat, wobei sie sich sehr oft nicht daran gehalten hat und die KInd-Vater-Tage einfach gekürzt hat und den Sohn quasi gezwungen hat sich zwischen Mama und Papa zu entscheiden.
Was will sie nun mit dem Familiengericht bezwecken, denn alle Zahlen und Fakten sprechen ja für sich, das er theoretisch nichts bezahlen müsste, was also will sie damit?
Unterhalt vom Gericht berechnen
Kurze Ergänzung seine Anwältin kann diesen "Schachzug" auch nicht nachvollziehen.
Tja, das klingt wirklich ziemlich merkwürdig vielleicht ist es der Mutter gar nicht so klar, dass sie wohl den Kürzeren ziehen wird...? Hat sie auch einen Anwalt oder macht sie das allein? Ich denke, sie weiß es nicht besser und verspricht sich davon mehr Geld.
Wenn sie Pech hat, geht sie mit weniger Geld aus dem Gericht als vorher. Sollte euch aber nicht stören
Wenn sogar euer Anwalt keinen nachvollziehbaren Grund erkennt, dann bleibt wohl nur abwarten.
Alles Gute euch
Ja sie hat einen Anwalt, wir vermuten aber, dass der Anwalt einfach eine Mandantin gefunden hat, an der er ne Menge Geld verdienen kann.
Danke für die Antwort, dann warten wir mal ab.
Den Anwalt würde ich wechseln.
Die Mutter kann das eben nicht machen. Da muss schon der Vater zum Jugendamt mit seinen Unterlagen gehen. Bevor er dieses Dokument unterschreibt, welches ziemlich weitreichende Folgen hat, wird er Ort nochmal aufgeklärt. Die Mutter hat damit nichts zu tun. Sie wird dabei auch nicht benötigt.
Bezüglich des Unterhaltes für den Sohn können wir nun kaum hellsehen. Es ist möglich, dass der Vater trotzdem deutlich mehr zahlen muss. 50:50 wäre absoluter Zufall. Die Berechnung im Wechselmodell ist kompliziert. Da reicht kein Ablesen aus der DDT.
Hier ist ein Rechenbeispiel dabei:
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/unterhaltszahlungen-im-wechselmodell/04/
Danke für die Antwort. Ich dachte ein Unterhaltstitel ist immer wichtig für den, der Unterhalt bezieht, da dieser ja bei Nichtzahlung das Gehalt pfänden lassen könnte.
Danke für deine Antwort, dann schauen wir mal bzgl. des Sohnes, aber du hast Recht bei Wechselmodell ist es schwer eine Einigung über den Unterhalt zu finden, dennoch wären 100% nicht gerecht und wir hoffen das Gericht urteilt nach den Daten und Fakten.
Hey du,
Ich persönlich bei ja der Meinung, dass Pfändungstitel für die Nichtzahler und diejenigen die nicht wollen gemacht wurden. Aber rein rechtlich kommt ihr nicht drumherum, wenn die Mutter des Kindes es so will.
Ich würde nur unbedingt darauf achten, dass der Unterhalt korrekt berechnet wird, bevor ein Titel erstellt wird.
Denn ist da ein Fehler in der Berechnung oder später ändert sich noch etwas, dann habt ihr es schwer. Zum ändern des Titels nach unten braucht ihr die Zustimmung der Kindesmutter. Gibt sie diese nicht, müsst ihr die Abänderung einklagen. Das kostet dann Geld, Zeit und Nerven.
Das kann der Fall sein wenn dein Partner zum Beispiel arbeitslos wird, weitere Kinder dazu kommen oder er in Kurzarbeit ist.
Deswegen mein gut gemeinter Tip, die Berechnung vom Jugendamt unbedingt vom Fachanwalt prüfen zu lassen. Die Erfahrung zeigt mir, dass KM manchmal doch sehr unkooperativ wird wenn bei dem Vater der Kinder das Portmonee leer ist. Nichts voreilig oder unter Druck des Jugendamtes unterschreiben.
Zweiter Punkt: unbedingt auf die Befristung des Titels achten bis zum 18. Lebensjahr. Denn ein Titel kann auch unbefristet sein. Dann könnte (theoretisch) das Kind ab 18 den ursprünglichen Betrag pfänden lassen. Ab Volljährigkeit wird aber zwangsläufig neu berechnet und die Mutter ist auch zu Bar Unterhalt verpflichtet.
Zu dem Punkt dass du nicht verstehst was die Kindesmutter will: geht mir ähnlich.
Aber ihre Anwältin kann ja nur dann gut arbeiten, wenn KM ehrlich ist und alle Fakten auf den Tisch legt. Wenn sie bei ihrer Anwältin die Story anders erzählt, wird sie auch falsch beraten. Somit zahlt sie dann auch unnötige Anwaltsrechnungen und Gerichtskosten.
Da wäre ich entspannt, wenn die Sachlage für euch spricht.
Bei uns hat die Mutter Mal anwaltlich behauptet, mein Mann zahlt nicht Mal Mindestunterhalt. Kam genauso von der Anwältin. Fakt ist, mein Mann zahlt nach Stufe 6 der Tabelle für 3 Kinder. Wo die Mutter diese Behauptung her hat, ist uns bis heute schleierhaft. Aber egal, war mit einem Anwaltsbrief erledigt 🤷🏼😂
Eine gerichtliche Berechnung ist die letzte Instanz. Bis dahin, geht noch Zeit ins Land.
Ist es tatsächlich ein Wechselmodell mit hälftiger Betreuung oder leistet die Mutter mehr als 50%. Das würde schon reichen, um den vollen Unterhalt geltend zu machen.
Hi,
es gibt einen beidseitig bestätigten Betreuungsplan, wo bei sein Sohn an 7 von 14 Tagen bei ihm ist, also genau hälftig.
Die Mutter kam aber leider sehr oft mit ihren Plänen dazwischen, sodass sie dem Sohn verwehrt hat zu uns zu kommen, da mein Partner nicht streiten wollte und auch nicht wollte das der Sohn zwischen den Stühlen steht, hat er diesen zusätzlichen Mama-Tagen zugestimmt.
Ich hoffe das ist jetzt im Nachhinein nicht zu seinem Nachteil gewesen.
Es kommt nicht auf Pläne an, sondern die tatsächliche Betreuung. Wenn diese nachweislich zu mehr als 50% bei der Mutter liegt, hat sie den vollen Unterhaltsanspruch.