Hallo,
mein Ex und ich haben zwei gemeinsame Kinder, welche bei mir leben. Er sieht sie alle zwei Wochen am Wochenende.
Er ist letztes Jahr zu seiner Freundin gezogen ca. 30km weiter weg.
Mein Partner und ich erwarten nun unser gemeinsames Baby und ich möchte aus Kostengründen und weil mein Partner von der Arbeit aus gebunden ist zu ihm in die Nähe ziehen, dort hätte ich auch mehr Unterstützung und bin von meinem Beruf her nicht so gebunden, da ich in der Pflege arbeite und dort auch viele Möglichkeiten hätte zu arbeiten.
Mein Ex hat von der Schwangerschaft erfahren und meinte, er möchte nicht, dass ich zu meinem Freund ziehe, der Sprit sei so teuer.
Luftlinie wäre es ca 49km.
Wir haben das geteilte Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Darf er mir den Umzug verbieten mit den Kindern wobei für alles gesorgt wäre für alle Kinder? Muss mein Partner nun verzichten gemeinsam unser Kind mit aufzuziehen?
Hat jemand schon Mal ähnliches durch ?
Bitte sachlich bleiben.
Alleinerziehend mit zwei Kindern + schwanger vom neuen Partner - darf ich nicht zu ihm ziehen?
Biete ihm an,dass Du Dich an den Spritkosten beteiligst ( das müsstest Du sowieso, wenn Du eine größere Entfernung schafftst)
LG
Tschitty
Was heißt Luftlinie? Fliegt er?
>>Luftlinie wäre es ca 49km.<<
Wieviele Kilometer sind das dann genau und wielange dauert die Fahrt? Er wird ja nicht von Haustür zu Haustür fliegen oder?
Um ehrlich zu sein, würde ich eher überlegen ob dein neuer Partner nicht zu dir zieht, bevor ich zwei Kinder aus ihrem gewohnten Umfeld reiße.
Ich Versuche Mal einige Unklarheiten zu beantworten.
Mein Ex ist von mir aus 30km weit weg gezogen zu seiner neuen Freundin und nimmt die Kinder alle zwei Wochen am Wochenende, Mal nur Samstags und Mal Samstag + Sonntag. Ihm sind die Spritpreise aktuell bereits zu hoch schon seitdem er zu seiner Freundin gezogen ist, also nicht jetzt erst seit mein Freund und ich vor haben zusammen zu ziehen.
Ich wäre ja bereit ihm mit dem Sprit entgegen zu kommen, aber es wird aktuell erstmal anwaltliche geregelt , dass er zumindest den Mindestunterhalt seiner Kinder zahlt und der Unterhalt auch neu berechnet wird.
Meine Kinder haben einen engen Bezug zu meinem Freund und zu dessen Familie. Sie gehen beide noch nicht zur Schule ich würde sie auch ungerne irgendwo raus reißen wollen.
Für Logo und Ergo für meinen Sohn wäre gesorgt.
Mein Freund ist leider berufsbedingt gebunden dort in der Nähe zu wohnen und für uns drei wäre es auch günstiger dort zu leben. Wir wissen alle wie die aktuelle Situation ist und auch ich muss sehen, dass die Miete und alles nicht den Rahmen sprengt und möchte ebenfalls, dass jedes Kind sein Zimmer hat und möchte auch nicht alle 2 Jahre umziehen l, sondern sesshaft werden.
Die 49km Luftlinie sind von seinem Wohnort bis zum neuen Wohnort. Natürlich fliegt er nicht, aber mir wurde gesagt es geht um Luftlinie nicht um km auf der Straße.
Hey!
Na, dann gehört dein Ex wie befürchtet zur Kategorie Rosinenpicker.
Er möchte gerne zur Freundin 30km entfernt ziehen, aber Sprit und Unterhalt sind zu teuer.
Er kann sich alles nehmen und sein Leben gestalten, aber euch legt er Steine in den Weg, sodass ihr euch zwischen beruflichen Nachteilen und getrenntem Wohnen entscheiden sollt.
Was ich machen würde:
Aktuell würde ich von ihm die alleinige Bewältigung der Fahrten erwarten, weil er die Distanz geschaffen hat. Am Unterhalt seid ihr ja schon dran.
Aber netterweise würde ich ihm nach dem Umzug entgegen kommen, wenn die Distanz zwischen euch 49km besteht. Wenn er davon 30km geschaffen hat und du 19km, ist dein Anteil 38%. Ich würde ihm dann anbieten, die Hälfte der Kosten zu tragen, sprich: einer bringt die Kinder zum Umgang zu ihm, einer holt sie wieder ab. Das wird für ihn günstiger, als wenn er die Fahrtkosten komplett alleine trägt.
Ansonsten würde ich mit dem Anliegen vor das Familiengericht ziehen und argumentieren, dass er bereitwillig 30km Fahrtweg in Kauf nimmt, um umziehen zu können, aber sich dann querstellt, wenn du die Strecke um 19km vergrößern möchtest, weil du eure Familien zusammenführst. Die Entscheidung trefft ihr ja nicht aus Spaß oder Schikane, sondern wegen des neuen Babys und der beruflichen Perspektiven. Meiner Freundin wurde mitgeteilt, dass es zumutbar sei, in einem Radius von 30km um den aktuellen Wohnort umzuziehen.
Was ich an den Antworten hier nicht ganz verstehe, ist dass er weg zieht und somit freie Bestimmung über sein Leben hat und du als Mama ihn fragen musst.
Das finde ich etwas kurios.
Was den sprit angeht, kann man ja drüber sprechen.
Aber du ziehst ja nicht 500km weg oder gar ins Ausland.
Ich versteh das Theater rund herum so gar nicht.
Und ich bin übrigens eine Frau eines unterhaltspflichigen Mannes auch wenn diese Probleme schon in unserer Vergangenheit liegen.
Nein, er kann es dir nicht verbieten.
Alles andere muss geklärt werden. Du musst dich gar nicht an seinen Kosten beteiligen. Vielleicht kommt er dann auf die Idee dir weniger zu zahlen.....
Naja, willst du diesen Stress nicht, dann kannst du ja einlenken.
Ich weiß ja nicht, wie ihr euch noch versteht, aber ihm klarmachen, dass da jetzt ein neuer Mensch kommt, der für EURE Kinder wichtig wird, ist sicherlich keine schlechte Idee. Das ist ja dann auch frei von dir und ihm, nur die Kinder.....
Ihr nicht, den Ki der schon!
Zur ersten Frage:
„Darf der Kindesvater den Umzug verhindern, obwohl für alles gesorgt wäre für alle Kinder?“
Ja, das darf er grundsätzlich, weil er das Aufenhaltsbestimmungsrecht für die beiden Kinder hat. Ausnahmen gelten für Umzüge innerhalb 30km, wobei ich hier die Entfernungs-Grenze überschritten sehe.
Es gilt nicht nur die Entfernung zum Wohnort des Kindesvaters, sondern zu bedenken ist ebenfalls die Entfernung zum bisherigen Wohnort. Stichwort: soziales Umfeld. Die Kinder werden aus Freundeskreis und noch wichtiger: von anderen Verwandten, herausgerissen.
Deshalb ist eine entscheidende Frage: wo leben die Großeltern und andere wichtige Bezugspersonen?
Ohne Zustimmung des Kindesvaters wird es schwierig, statt seiner Zustimmung eine gerichtliche Zustimmung zu bekommen. Denn es handelt sich bei einem Wohnortswechsel nicht um temporäre Angelegenheiten, wie einen Urlaub, sondern um einen nachhaltigen Eingriff in das Leben des Kindes. Hier entscheidet das Gericht ( wie üblich) im Sinne des Kindeswohls.
Deshalb: versuche eine außergerichtliche Einigung mit dem Kindesvater zu erreichen.
Sei hier kooperativ, komme ihm mit den Kosten entgegen, übernehme sie wenn möglich gänzlich. Versuche seine Argumente zu entkräften.
Beim Einwohnermeldeamt gibt es vorgefertigtes Zustimmungs-Dokument, das er ausfüllen soll und unterschreiben. Dann legst du diesem Dokument eine Kopie seines Personalausweises ( vorne und hinten kopiert) bei.
Du könntest dem Kindesvater auch anbieten, dass die beiden Kinder fortan bei ihm wohnen und er den Großteil der Betreuung übernimmt ( das ist ein Trick, falls du den Eindruck hast, er will das einfach nur boykottieren und ihm geht es gar nicht um die Entfernung sondern um die Sache als solche). Das wirkt in manchen Fällen Wunder, weil das von den Vätern oft nicht gewollt ist. Hier kannst du den KV am besten einschätzen.
Auf alle Fälle sollte die zweite Frage keine Option sein
„Muss mein Partner verzichten, gemeinsam unser Kind mit aufzuziehen?“
Nein, das muss und sollte er auch nicht. Das wäre dem Kindeswohl eures gemeinsamen Kindes auch nicht zuträglich. Ihr solltet auf jeden Fall zusammen ziehen.
Ich wünsche euch eine außergerichtliche, friedliche Einigung.
LG
Cersei
Zur Not lass dich beim Jugendamt oder bei einem Anwalt für Familienrecht beraten. Die werden ihm sagen, dass er ja noch einen weitern Job annehmen könnte, um das Umgangsrecht wahrnehmen zu können.
Mein Ex wollte das damals gerichtlich verhindern, hat es aber nicht durch bekommen. Weil wir hatten ein Recht auf ein neues Leben als neue Familie.
Du darfst hin ziehen wo du willst.
Bei den Kindern brauchst du seine Zustimmung!
Es gibt im Übrigen auch KEINE Grenze bei der Entfernung, innerhalb welcher du ohne Zustimmung umziehen kannst mit euren Kindern.
Auch nicht die hier so oft genannten 30 km oder 19 km. Das ist Unsinn.
„Auch nicht die hier so oft genannten 30 km oder 19 km. Das ist Unsinn.“
Nein, Unsinn ist das nicht.
Nochmal: der leibliche Vater, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat, darf grundsätzlich sein Veto einlegen, wenn es um einen Wohnortswechsel geht. Das stimmt.
Denn das bedeutet einen nachhaltigen Eingriff in das Leben des Kindes. Hier geht es ebenfalls um das soziale Umfeld des Kindes, Schulwechsel ect. Das Gericht entscheidet hier immer im Sinne des Kindeswohls. Das schrieb ich oben schon.
Allerdings wird kein Gericht gegen einen Umzug innerhalb des Gemeindekreises entscheiden. Man orientiert sich hier im Allgemeinen bei einer Grenze bis 30km.
Es ginge zu weit, wenn die leibliche Mutter nicht mit ihren Kindern zusammen innerhalb der „Nachbarschaft“ umziehen könnte. Sie wäre ja ansonsten an das Haus/ die Wohnung gebunden in der sie momentan wohnt. Es werden natürlich auch der Umzugsgrund der Mutter und ihre Lebensumstände mit einbezogen.
Hierzu gibt es Urteile. Also ist das, mit Verlaub, kein Unsinn.
LG
Es geht rein um die hier genannte Grenze, die es definitiv nicht gibt.
Was Gerichte eventuell in Einzelfällen entschieden haben bzw entscheiden werden, spielt bei diesem Kritikpunkt keine Rolle.