Hol und Bringepflicht

Hallöchen an alle, vielleicht könnt ihr mir/uns weiterhelfen.

Mein Mann hat seit 2 Jahren für seinen Sohn das Aufenthaltsbestimmungs aber beide Elternteile haben das Sorgerecht.
Sein Sohn ist 3 Wochenenden im Monat bei der Mutter, in der Woche und an einem Wochenende im Monat lebt er bei uns.
Da die Mutter verlangt, dass er immer mindestens eine Fahrt übernimmt der Papa aber am Wochenende auch noch arbeiten muss und dann immer erst nach Arbeit los müsste um den „kleinen“ abzuholen fragen wir uns ob er dazu überhaupt verpflichtet ist ?

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Wie weit ist es denn? Wer ist weggezogen?

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Die Mutter hat sich vom Vater getrennt und ist in eine andere Stadt gezogen (der Sohn lebt seitdem in der Woche bei uns bzw dem Papa) Eine Autofahrt dauert ungefähr eine Stunde

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In dem Fall hat sie die Entfernung geschaffen und es liegt an ihr zu fahren.

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Grundsätzlich hat der Umgangselternteil (wenn ich das richtig verstanden habe in Eurem Fall die Mutter) die Hol- und Bringepflicht und auch sonst alle Kosten des Umgangs zu tragen.

Falls Ihr aber zum Beispiel durch einen Umzug eine große Entfernung geschaffen habt, kann es schon sein, dass Dein Mann sich mit der KM einteilen muss in die Fahrerei ( wird in solchen Fällen manchmal vom Gericht beschlossen, da muss die Entfernung aber auch nennenswert sein). Ansonsten kann man sich eben auch friedlich auf alles mögliche einigen, zum Beispiel auch das Teilen der Fahrten.

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Ahh okay, da die Mutter sich vom Vater getrennt hat und für einen Job in eine andere Stadt gezogen ist, ging die Entfernung leider von ihr aus.
Eine einfache Autofahrt dauert ungefähr eine Stunde.

Man hat ja kein Problem von den 3 Wochenenden mal eins zu übernehmen, da mein Mann aber auch am Wochenende immer noch arbeiten muss und danach noch fahren „muss“ ist es ganz schön viel.
Daher wollten wir mal in Erfahrung bringen ob er dazu überhaupt so verpflichtet wäre