Erbe im Todesfall

Hallo

Mein Partner und ich würden uns gerne ein Haus kaufen.

Mein Partner hat 2 Kinder aus erster Ehe. Ich habe 1 kind aus erster Ehe. Zusammen haben wir ein gemeinsames Kind.

Das haus soll jedem zu 50 Prozent gehören.

Die Kreditsumme finanzieren wir zusammen, ich zahle diese allerdings alleine ab, da mein Freund das finanziell (aufgrund von Unterhalt) nicht stemmen kann. Allerdings bringt er Erbeinnahmen mit, die die Hälfte des Kaufpreises ausmachen..

Das haus soll 300.000 kosten.

Wir wollen uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen.

Nun ist es trotzdem so, dass im Todesfall meines Freundes, ich seinen Kinder den Pflichtteil auszahlen müsste. Ich hab Angst, dass ich das nicht stemmen könnte und ich deswegen das haus verkaufen müsste.

Wie viel Pflichtteil würden die Kinder bekommen?

Hattet ihr schonmal so ein Fall?

Wie sorgt ihr vor ?

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Wenn Dein Freund 3 Kinder hat, und alle enterbt, bekommt jedes Kind als Pflichtteil 16.7% seines Anteils.

Wenn Du Deinen Freund heiratest mit Zugewinngemeinschaft, reduziert sich der Anspruch jedes Kindes auf 8.3%.

Unverheiratet beträgt Dein Freibetrag auf Erbschaft meines Wissens 20,000 Euro. Alles drüber musst Du voll versteuern. Das käme also noch oben drauf.

Bearbeitet von Inaktiv
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Um den Pflichthteil kommt ihr aber nicht rum.
Zudem musst du, als Nichtehefrau, alles von deinem Erbe dann versteuern, was über dem Freibetrag liegt.( 20000)

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Ehrlich gesagt, wäre hier zu überlegen, ob ein Trauschein nicht doch besser wäre. Das spart eine ganze Menge Geld.

Gehen wir mal davon aus, dass der Wert des Hauses am Todestag ebenfalls 300.000€ beträgt, wäre die Berechnung des Pflichtteils bei dir:
150.000€ = Erbe
12.500€ = Pflichtteil pro Kind (den darf ja jedes Kind anfordern)
Das, was aber wirklich schmerzhaft wird, ist die Erbschaftssteuer … und da bleibt vom Erbe halt nicht mehr viel übrig. Du kannst dir ja gern mal die Steuersätze anschauen nach § 19 ErbStG. Dein Freibetrag von 20.000€ ist bei einem Haus eher nix.

Seid ihr aber verheiratet, kommt der Staat nicht zum Zug. Das fällt alles noch unter den Freibetrag für Ehepartner.

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Wie wäre es, wenn ihr den Kindern deines Freundes eine Summe X zurücklegt/anspart und das Haus auf dich eingetragen wird?

Wenn ihr heiratet wäre das für euch im Scheidungsfall finanziell dann sogar egal, weil ihr in der Zugewinngemeinschaft dann eh alles halbieren würdet, egal wem es gehört.
Aber wenn das Haus nur auf dich läuft, würden seine Kinder nichts erben

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Wir hatten durch Patchwork das selbe Problem, jedoch konnten wir eine Lösung für uns finden.
Das Kind meines Mannes unterschreibt einen Pflichtteilsverzicht, zusätzlich gibt es eine testamentarische Vereinbarung und es erhält im Gegenzug eine Schenkung einer anderen Immobilie mit Grundstück, quasi als Ausgleich, sodass ich mich im Fall der Fälle nicht mit Pflichtteilsforderungen auseinander setzen muss und das Haus für diese Auszahlung verkaufen müsste.
Ich weis jetzt nicht wie alt die Kinder deines Mannes sind, aber unser Fall bezieht sich auf ein volljähriges Kind.

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Hallo,
Es gibt Ablebensversicherungen, auch solche wo im Abebensfall der Kreditrestbetrag getilgt wird, sodass das Haus abbezahlt ist. Ich würde über sowas nachdenken, ist gar nicht mal so teuer...

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Meinst Du eine Restschuldversicherung? Das würde ich nicht machen.
Lieber eine normale Risiko-Lebensversicherung (die so lange läuft, wie der Kredit) oder sogar eine Kapital-LV (die zahlt dann auch im Erlebensfall).

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Noch als Ergänzung zu den bishergen Antworten:
Du fragst jetzt nur nach den Kindern deines Freundes. Andererseits wäre es ja das gleiche: wenn Du zuerst stirbst, müsste Dein Freund deinem Kind aus 1. Ehe den Pflichtteil auszahlen. Der ist sogar noch höher, weil Du nur 2 Kinder hast (25% je Kind aus Deinem Anteil).