Guten Tag
Ich habe vor einpaar Tagen eine Frage zu bringen/abholen gestellt.
Ob es grundsätzlich meine Pflicht oder eher eine Einigung zwischen den beiden Eltern ist und es einen Paragraphen dazu gibt.
Ich habe die KM gefragt, ob sie mir das Kind in der Woche (mittwochs) vllt bringen könnte, weil ich immer lange arbeite und mir abholen sehr spät wird.
Meine Freundin hat jetzt angeboten meine Tochter auf dem Nachhauseweg (mittwochs)von ihrer Arbeit, wäre ein kleiner Umweg für sie, einzusammeln und zu mir zu bringen.
Sie würde dann auf das Kind aufpassen bis ich komme.
Ich habe den Vorschlag der KM unterbreitet und sie ist da absolut gegen, weil es meine Aufgabe ist das Kind zu holen und sie würde es nicht an Dritte rausgeben.
Meine Frage lautet jetzt, kann die KM einfach darüber bestimmen an wen sie das Kind rausgibt, wenn wir beide sorgeberechtigt sind und ich meine Einwilligung erteilt habe?
Kann sie generell bestimmt wer beim Umgang abholen kommen darf?
Wenn meine Freundin mich begleiten möchte, kommt selten vor, aber wenn sie es mal möchte, ist es doch meine Entscheidung oder?
Die KM kann gerne den Wunsch äußern.
Verbot für Freundin
"Meine Frage lautet jetzt, kann die KM einfach darüber bestimmen an wen sie das Kind rausgibt, wenn wir beide sorgeberechtigt sind und ich meine Einwilligung erteilt habe?"
Ja, kann sie!
Wie kommst du darauf, dass es völlig reicht, dass du es erlaubst?
Das Sorgerecht habt ihr doch beide oder?
Blöde Situation ist es dennoch.
Bitte sie um einen Lösungsvorschlag, wenn ihr der nicht passt.
Wann geht eure Tochter dann wieder nach Hause?
Liebe Grüße
Ihr Vorschlag ist, dass ich das Kind abhole oder es sein lassen soll.
Meine Freundin möchte ab und an bei der Abholung dabei sein, wenn wir danach was machen wollen.
Warum darf die Mutter da mitentscheiden?
Weil sie genauso wie du sorgeberechtigt ist.
Wenn das Kind sich dann in deiner Obhut befindet, kann deine Freundin mit deiner Einwilligung allein mit dem Kind Eis essen gehen oder so.
Aber du bist erst recht spät von Arbeit zurück und willst euer Kind nur für den Rest des Tages abholen oder?
Macht es da vielleicht mehr Sinn das Kind selbst abzuholen und vor Ort etwas zu unternehmen?
Ich wüsste nicht, warum die Mutter es verbieten dürfen sollte. Die Abholung durch deine Freundin findet doch während deiner Umgangszeit statt.
Genau so sehe ich das auch. Und ich kann aus Erfahrung sprechen, da das Gericht bei uns es genauso gesagt hat. Wer Umgang hat kann bestimmen. Fertig. Du kannst nicht, warum darf deine Freudin das Kind nicht holen. Kann ja auch mal sein das du kein Auto fahren kannst z.b.bei gebrochen Bein...oder sonst was. Kann bei ihr ja auch mal vorkommen...
Das sind doch echt nur Machtspielchen... sie will dir zeigen du musst 🙄
Sorgerecht haben beide sie sagt nein du ja... Sie weiß aber schon, dass deine Freundin mit dem Kind bei dir auch Zeit verbringt? Was gibt es nur für dumme Mütter ehrlich... aber kenne das ja, die Eule hier ist genauso dämlich...immer nur Steine in den Weg legen. Wenn das Kind mit deiner Freundin nicht mitgehen wollte gehe ich ja noch mit aber so ist es nur Kindergarten... erkundige dich mal beim Jugendamt oder sucht eine Beratungsstelle auf...
Bei uns spiel sie noch mehr verrückt, sie meinte letztens zu meinem Partner folgende Begründung warum ich nicht mitkommen sollte: ich könnte ihr Auto sehen und das Grundstück ausspionieren
🤣🤣🤣
Ich konnte nicht mehr vor lachen.... die brauch glaube einen Psychater...
Mein Tipp für dich: steh hinter deine Freundin sonst geht das mächtig schief mit deiner jetzigen Beziehung.
Und mach dich mal schlau ob sie ihn deiner Freundin geben muss...wie gesagt bei uns hat der Richter ihr auch eine Ansage gemacht. Natürlich war ihre Ausrede: der Richter wäre von meinem Mann befangen...🤣🤣🤣
Hallo, ich schreibe dir, weil wir hier das gleiche Problem haben. Also ich sehe es so, dass sie es nicht entscheiden kann. Ob man die Wohnung betritt,dass wäre dann natürlich was anderes. Bei uns ist es auch so, sie möchte nicht das ich ihn abhole oder mitkommen wenn mein Partner ihn holt. Da spiel auch für mich viel Eifersucht eine Rolle trotz 7 Jahre Trennung.
Es ist nun mal so das immer der andere wieder jemand findet und ja wie würde sie sich fühlen wenn sie wieder jemanden hat? Ich hätte 0 Problem damit, wenn der Vater meiner Kinder die Freundin mitbringen würde. Warum auch ich kenne die Grenze und gut ist. Im Gegenteil würde ich sie eher mal beiläufig kennenlernen wollen, damit ich weiß mit wem meien Kinder die Zeit verbringen...es ist bei uns sogar so das mein Partner wenn ich Soätschicht habe die Kinder beim Papa alleine abholt. Warum muss man dem anderen Partner immer Steine in den Weg legen??? Meine Güte...ich würde mich durchsetzen und ihr sagen, dass du bestimmen kannst wer das Kind holt oder wer mit kommt....morgen bestimmt sie darüber was du anziehen sollst oder wie? Total dumm solche Menschen...es ist nun mal das Leben...
Für mich sind das Machtspielchen...
Also ich kann Null verstehen, warum man auf Teufel komm raus auf etwas beharrt, was die andere Partei nicht möchte.
Es geht ja trotzdem um gegenseitigen Respekt, weil man ein Kind zusammen hat. Und ja, was ich schon alles akzeptiert habe, damit es nicht eskaliert und wegen der Kinder vom Kindsvater, da könnte ich ein Buch schreiben. Nur um des lieben Friedens Willen. Das sehe ich aber nicht als Kampf oder Aufgeben, sondern wird den Kindern zu Liebe gemacht.
Genau so akzeptiere ich es, wenn die Ex nicht möchte das ich die Kinder abhole oder sogar wenn Familienfeiern /Geburtstage anstehen und man „mich nicht unbedingt dabei haben will“. Da sollen sich alle wohlfühlen und für die Kinder sind nun mal Mama und Papa die wichtigsten Bezugspersonen. Ich muss da weder mein Revier markieren noch das Feuer noch mehr beheizen. Da interessiert es mich nicht, ob es aus Eifersucht, Machtkampf oder warum auch immer nicht erwünscht ist.
Mit diesem Ständigen. „Das darf sie aber nicht“ oder „jetzt erst recht“ tut sich keiner einen Gefallen und man macht sich nur noch mehr Stress. Und schon gar nicht würde ICH mich da reindrängen, wenn es eh schon Streit gibt. Und besser wird euer Verhältnis dadurch auch nicht.
Danke für deinen Beitrag!
Er ist sehr gut geschrieben.
Ich denke auch es macht keinen Sinn die Sache noch zu verschlimmern.
Dann wartet die Freundin eben im Auto bei der Abholung und fertig.
Wir sind eben alle nicht perfekt und da ist es klasse, wenn es Menschen wie du sehen, die durch ihr umsichtiges Handeln nicht noch neue Konfliktherde schaffen.
Liebe Grüße
Meine Freundin ist nicht immer dabei, vielleicht 2-4 Mal in 6 Monaten.
Die würden sich mehr sehen, wenn meine Freundin das Kind am Mittwoch abholen würde.
Und dieses Aufeinandertreffen hat die KM keine Lust.
Hast du nicht in deinem früheren Post geschrieben, dass es 1,5 Stunden einfache Strecke sind? Also 3 Stunden hin und zurück. Ich würde keinem n Kind unter der Woche eine solche Tour zumuten und zwar völlig unabhängig davon wer es abholt.
Dann habe ich mich missverständlich ausgedrückt, das tut mir leid.
Insgesamt bräuchte ich, nachdem ich die Kleine abgeholt habe und zu mir fahren 1,5 Std.
Aber es kommt auch vor, dass ich leider nicht immer rechtzeitig gehe.
Genau, und diese Strecke legt das Kind dann zweimal an einem Nachmittag zurück, denn es muss ja auch wieder nach Hause.
Selbst wenn es nur eine Stunde einfache Strecke wäre, wäre das zu viel.
So lange du so weit weg wohnst, halte ich Umgänge unter der Woche für nicht sinnvoll
Aus Erfahrung
In der Regel hat das jeweilige Elternteil das Kind zu holen oder zu bringen wenn es aber beruflich nicht anders möglich ist kann auch ein Familienangehöriger neuer Partner Großeltern Tante Onkel etc. diesen Dienst übernehmen
Wenn somit in der Zwischenzeit auch bis du von der Arbeit zuhause bist die Betreuung gesichert ist
Beispiel mein Mann seine Tochter darf ich sowie Tante Onkel Großeltern abholen und die Mutter muss einem von den festgelegten Personen das Kind ich nenn es mal übergeben weil mein Mann selbstständig ist und somit keine festen Arbeitszeiten sind die Mutter wollte das nicht akzeptieren also vor Gericht und wurde so festgelegt
Entscheidung wird auf die Verhältnisse des Umfelds getroffen wichtig in den Fall das das Kind von einer Bezugsperson abgeholt wird und nicht von jemanden wo das Kind kein Draht zu hat oder nicht kennt
Hmm..also eigentlich darfst du sowas während deinem Umgang entscheiden.
Spitzfindige Anwälte würden hier evtl. diskutieren, ob der Umgang zur Zeit der Abholung schon beginnt..ich weiß es ehrlich gesagt nicht spontan, wie alles definiert ist, kann dir aber sagen, dass ich sehr sicher bin, dass das FAmiliengericht der KM hier einen Riegel vorschieben würde. Denn sie hat den Umgang nicht zu boykottieren und das scheint sie hier ganz klar zu tun. Sie sollte den Umgang jedoch sogar durch positives Tun unterstützen, indem sie das Kind zum Bahnhof bringt und in den Zug setzt, wenn das nötig wäre, dass es zu dir kommt.
Also ich würde sagen, die Frage die sich bei euch stellt ist....entweder du hast an diesem Tag gar keine Zeit, dann findet einen anderen. Oder der Umgang lohnt sich, dann soll sie deine Freundin abholen lassen, oder das Kind selbst bringen. Und das werden auch Beratungsstellen und Familiengericht so sehen, da bin ich zu 98% sicher. (Außer natürlich hier werden wichtige Details vorenthalten).
Die rechtliche Seite finde ich aber spannend.
Zu klären wäre...wann beginnt der Umgang? Oder ist der Prozess der Abholung ein eigens definierter Prozess? Und wenn ja wo ist er definiert und geregelt?
Ich würde meinen, dass egal, ob die Abholung zum Umgang zählt, oder ein eigenes EReignis ist, beides ein Prozess ist, welcher in die Plicht des Vaters fällt und daher zuvorderst von ihm zu organisieren ist.
Und, der Umgangsberechtigte hat die Pflicht zur Abholung ..das Wort Übergabe kommt glaube ich nirgendwo vor (und es ist auch nicht definiert wo, zwischen, wem das stattzufinden hat).
Und die Abholung ist eben ein Prozess, den ich somit in die Verantwortung des Vaters legen würde, denn er ist dazu verpflichtet... dann darf er auch delegieren. Ist ja auch so, wenn der Vater z.B. Freitag das Kind aus dem KIGa holt..wenn er nicht erscheint, wird er angerufen und nicht die Mutter....da er für die Abholung und den Umgang am Freitag zuständig ist und es somit in seine Verantwortung fällt. Und Väter können zur Abholung in den KiGa problemlos Omas, Tanten, oder andere Personen schicken (die Mutter kann jederzeit ihren Veto einlegen....aber das wird nur Bestand haben, wenn sie einen driftigen Grund hat...fehlende Sympathie ist kein gültiger GRund).
Das alles, gepaart mit der Wohlverhaltenspflicht sagt mir ziemlich eindeutig, dass die Mutter, wenn ihr deine Freundin als Abholperson nicht schmeckt, dass Kind halt selbst bringen muss.
Boah...nachdem ich den Artikel in einem anderen Beitrag gelesen habe bin ich echt unsicher. Möchte daher nochmals betonen, dass meine Erklärung rein aus dem BAuch raus ist und nicht gesetzlich untermauert werden kann.
Mir erschließt sich in dem Artikel jedoch manches nicht. Es widerspricht sich für mich und geht an der Praxis vorbei.
Es steht dort, und so wird es auch gelebt, dass während der Umgangszeit die Alltagsentscheidungen von dem Elternteil getroffen werden, bei dem das Kind sich zjm Umgang aufhält. Das hieße doch (und so ist es meiner Meinung nach auch), dass auch der Elternteil, der das Kind nur paar TAge im Monat hat, hat während dieser Zeit das Recht Alltagsentscheidungen alleine zu treffen. In dem Artikel steht, dass die Abholung aus dem KiGa z.B. eine eben solche Entscheidung ist. Demnach darf derjenige, der aktuell einvernehmlich Umgang hat, bestimmen wer das Kind holt.
Der Artikel liest sich an manchen Stellen auch so, an anderen Stellen liest er sich aber als wäre dem nicht so.
<<<Danach können Alltagsentscheidungen für das Kind von dem Elternteil allein getroffen werden, bei dem das Kind lebt oder sich aktuell einvernehmlich aufhält. Regelmäßig kehrt das Kind vom Kindergarten bzw. von der Schule nach Hause zurück. Deshalb gehört die Bestimmung der Abholperson zum Kreis der alltäglichen Sorgefragen. <<<
Mein Verständnis bleibt so, dass der VAter am Tag seines Umgangs entscheiden darf, wer das Kind holt. Weil er die Alltagsentscheidungen selbst treffen darf, solange das Kind sich einvernehmlich zum Umgang bei ihm befindet.
An diesem Tag darf der Vater sogar der Mutter untersagen das Kind abzuholen. Andersrum darf die Mutter untersagen, dass der VAter das Kind während ihrer Umgangszeit aus dem Kiga holt.
Wenn das Kind bei der Mutter lebt , hat sie das Recht, Alltagsentscheidungen alleine zu fällen - und auch, wer das Kind abholen darf. Du kannst das höchsten gerichtlich ändern lassen.
Hier wird es von einer Anwältin erklärt:
https://guide.nwzonline.de/themen/geld-und-recht/recht/familienrecht-wer-darf-abholpersonen-fuers-kind-bestimmen_a_50,5,3719308675.html#:~:text=Das%20Gericht%20kann%20diese%20Befugnis,wer%20das%20Kind%20abholen%20darf.
Mir erschließt sich in dem Artikel jedoch manches nicht. Es widerspricht sich für mich und geht an der Praxis vorbei.
Es steht dort, und so wird es auch gelebt, dass während der Umgangszeit die Alltagsentscheidungen von dem Elternteil getroffen werden, bei dem das Kind sich zjm Umgang aufhält. Das hieße doch (und so ist es meiner Meinung nach auch), dass auch der Elternteil, der das Kind nur paar TAge im Monat hat, hat während dieser Zeit das Recht Alltagsentscheidungen alleine zu treffen. In dem Artikel steht, dass die Abholung aus dem KiGa z.B. eine eben solche Entscheidung ist. Demnach darf derjenige, der aktuell einvernehmlich Umgang hat, bestimmen wer das Kind holt.
Der Artikel liest sich an manchen Stellen auch so, an anderen Stellen liest er sich aber als wäre dem nicht so.
<<<Danach können Alltagsentscheidungen für das Kind von dem Elternteil allein getroffen werden, bei dem das Kind lebt oder sich aktuell einvernehmlich aufhält. Regelmäßig kehrt das Kind vom Kindergarten bzw. von der Schule nach Hause zurück. Deshalb gehört die Bestimmung der Abholperson zum Kreis der alltäglichen Sorgefragen. <<<
Mein Verständnis bleibt so, dass der VAter am Tag seines Umgangs entscheiden darf, wer das Kind holt. Weil er die Alltagsentscheidungen selbst treffen darf, solange das Kind sich einvernehmlich zum Umgang bei ihm befindet.
An diesem Tag darf der Vater sogar der Mutter untersagen das Kind abzuholen. Andersrum darf die Mutter untersagen, dass der VAter das Kind während ihrer Umgangszeit aus dem Kiga holt.